**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 3. Juli 2013; 03:50
**********************************************************
> NR-Wahl 2013: Zeit fuer Unterstuetzungserklaerungen
Am 29.September wird in Oesterreich gewaehlt. Zur Kandidatur
berechtigt sind die derzeitigen Fraktionen im Parlament mittels
Unterschriften von Abgeordneten und jene wahlwerbenden Gruppierungen,
die es schaffen, ausreichend Unterschriften von normalsterblichen
StaatsbuergerInnen zu sammeln. Die Sammelzeit hat jetzt begonnen und
geht bis Ende Juli. Die Unterstuetzungserklaerungen muessen am
Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes zu den jeweiligen Amtsstunden (in Wien
in jedem Bezirksamt) unterzeichnet und beglaubigt werden und sollten
aus Organisationsgruenden moeglichst frueher als Ende des Monats
abgegeben werden. Im Gegensatz zu frueher koennen die
Unterstuetzungserklaerungen auch nicht mehr am Amt gelassen werden,
sondern muessen der wahlwerbenden Gruppierung direkt uebermittelt
werden.
Unterzeichnungsmoeglichkeiten in Wien:
Auf jedem Bezirksamt unabhaengig vom Wohnbezirk und bei der MA 62,
1082 Wien, Lerchenfelder Strasse 4, 3. Stock, Zi. 310; jeweils Montag,
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr , Donnerstag
von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Unterstuetzen kann wer in der entsprechenden Gemeinde das Wahlrecht
hat (also bis spaetestens 28.9.2013 den 16. Geburtstag und die
oesterreichische Staatsbuergerschaft hat) und am 9.7.2013 in der
emeinde hauptgemeldet ist. Mitzunehmen ist ein amtlicher
Lichtbildausweis (Pass, Personalausweis oder Fuehrerschein)
Blanko-Unterstuetzungserklaerungen sollten eigentlich auf den Aemtern
aufliegen, sicherheitshalber ist es jedoch sinnvoll, sich vor dem
Amtsweg das Formular bei der wahlwerbenden Gruppierung zu holen.
Unter anderem sammeln die KPOe (bundesweit, aufgeschluesselt nach
Bundeslaendern sind zur Kandidatur insgesamt 2600 Unterschriften
noetig) und die SLP in Wien (500 Unterstuetzungserklaerungen noetig)
und in Salzburg (200 Erklaerungen).
***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd
muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe
veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit
Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem
Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige
Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement
verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den
akin-pd per formlosen Mail an akin.buero{AT}gmx.at abbestellen.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.redaktion{AT}gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976-00, Zweck: akin