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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 22. Mai 2013; 00:02
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Leserbrief:
> (K)ein Schoenheitsfehler
Ein "eklatanter Schoenheitsfehler" (akin nr. 12,
S.3:
Monsanto-Protest) ist fuer mich, dass eine Beteiligung (und
Mobilisierung dafuer) durch "die FPOe und andere weit rechts stehende
Gruppierungen"als ebensolcher bezeichnet wird.
Waeren nicht auch "weit rechts stehende Gruppierungen" von der
Firmen-Politik und dem "Monsanto Protection Act" betroffen, weil auch
diese aus Menschen bestehen ? Gibt's ein Kritik- und
Kundgebungs-Monopol? (Wenn JA, fuer wen?) Gelten Menschenrechte nicht
fuer ALLE Menschen?
ARTENSCHUTZ fuer ALLE politischen "Gruppierungen", sofern die
Hauptteile des Strafgesetzbuches (wie Erpressung, Noetigung etc.)
eingehalten werden... (Stichwort : Terrorismus).
Es leben die politischen Freiheiten!
*Georg Becker*
*
Antwort:
> Vor unerwuenschten Nebenwirkungen...
Lieber Georg, genau das war unser Dilemma! Weil die
Protestveranstaltung gegen Monsanto inhaltlich durchaus legitim war,
haben wir sie angekuendigt. Allerdings koennen wir fuer so etwas nicht
Werbung machen, ohne die Leute zu warnen, mit wem sie da eventuell
gemeinsam auf der Strasse stehen. Wie wollten die Demo nicht
unterschlagen, wollten uns aber auch nicht dem Vorwurf aussetzen, eine
Demo kritiklos zu bewerben, zu der auch rechte Gruppen aufrufen. Es
ist in der Vergangenheit schon haeufiger diesbezueglich zu
Auseinandersetzungen gekommen, so zum Beispiel bei Palaestina-,
EU-Kritik- oder Occupy-Demos. Die Einschaetzung, ob man sich an einem
Protest beteiligt, wo moeglicherweise Parolen auftauchen, die absolut
nicht akzeptabel erscheinen, muss jeder und jede selbst treffen. Wir
wollten lediglich eine Hilfestellung dazu bieten.
*Die Redaktion*
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