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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 22. Mai 2013; 00:02
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Leserbrief:
> (K)ein Schoenheitsfehler
Ein "eklatanter Schoenheitsfehler" (akin nr. 12, 
S.3: 
Monsanto-Protest) ist fuer mich, dass eine Beteiligung (und 
Mobilisierung dafuer) durch "die FPOe und andere weit rechts stehende 
Gruppierungen"als ebensolcher bezeichnet wird.
Waeren nicht auch "weit rechts stehende Gruppierungen" von der 
Firmen-Politik und dem "Monsanto Protection Act" betroffen, weil auch 
diese aus Menschen bestehen ? Gibt's ein Kritik- und 
Kundgebungs-Monopol? (Wenn JA, fuer wen?) Gelten Menschenrechte nicht 
fuer ALLE Menschen?
ARTENSCHUTZ fuer ALLE politischen "Gruppierungen", sofern die 
Hauptteile des Strafgesetzbuches (wie Erpressung, Noetigung etc.) 
eingehalten werden... (Stichwort : Terrorismus).
Es leben die politischen Freiheiten!
*Georg Becker*
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Antwort:
> Vor unerwuenschten Nebenwirkungen...
Lieber Georg, genau das war unser Dilemma! Weil die 
Protestveranstaltung gegen Monsanto inhaltlich durchaus legitim war, 
haben wir sie angekuendigt. Allerdings koennen wir fuer so etwas nicht 
Werbung machen, ohne die Leute zu warnen, mit wem sie da eventuell 
gemeinsam auf der Strasse stehen. Wie wollten die Demo nicht 
unterschlagen, wollten uns aber auch nicht dem Vorwurf aussetzen, eine 
Demo kritiklos zu bewerben, zu der auch rechte Gruppen aufrufen. Es 
ist in der Vergangenheit schon haeufiger diesbezueglich zu 
Auseinandersetzungen gekommen, so zum Beispiel bei Palaestina-, 
EU-Kritik- oder Occupy-Demos. Die Einschaetzung, ob man sich an einem 
Protest beteiligt, wo moeglicherweise Parolen auftauchen, die absolut 
nicht akzeptabel erscheinen, muss jeder und jede selbst treffen. Wir 
wollten lediglich eine Hilfestellung dazu bieten.
*Die Redaktion*
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