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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 21. Mai 2013; 23:46
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Moderne Zeiten:
> Toetet Hacker!
Die NATO definiert den Internet-Krieg als echten
Cyberwar! Was ist das eigentlich? Das Schlagwort wird gerne benutzt, 
aber nur selten erklaert. Bei diesem Wort tauchen Bilder im Kopf auf 
von staatlich angeleiteten oder privaten Hackern, die in anderen 
Staaten Computersysteme lahmlegen, und von Sicherheitsexperten auf der 
anderen Seite, die versuchen, Schwachstellen ihrer Systeme 
abzusichern. Daher war auch bisher unklar, was das Militaer eigentlich 
damit zu tun haben soll. Als ein oesterreichischer Offizier in einem 
"Club 2" meinte, das Bundesheer brauche auch Kampfkapazitaeten fuer 
den Cyberwar, wirkte das ein wenig laecherlich -- denn wozu braucht 
man Soldaten im Internet?
Dass das mit dem Cyberwar aber auch ganz anders gemeint sein kann und 
wahrscheinlich deswegen von den Militaers so ungern genauer erklaert 
wird, machten jetzt Berichte des Webportals "Golem.de" klar. Denn das 
heuer publizierte "Tallinn-Manual" der NATO ueber "International Law 
Applicable to Cyber Warfare" versteht den Angriff auf Computersysteme 
als vollwertigen Kriegsakt und Hacker als Kombatanten und damit als 
legitime militaerische Ziele.
Die deutsche Linkspartei wollte nach der Veroeffentlichung des 
Handbuchs in einer parlamentarischen Anfrage wissen, welche Position 
die deutsche Bundesregierung dazu habe, dass die NATO Hacker nun 
toeten duerfen solle. Die Regierung putzt sich aber in der 
Beantwortung ab: "Das Tallinn-Handbuch stellt eine rechtlich nicht 
bindende Darstellung von voelkerrechtlichen Regeln dar, die nach 
Ansicht der internationalen Gruppe der Sachverstaendigen, die fuer 
ihre Zusammenstellung verantwortlich ist, auf Cyberoperationen 
oberhalb der Schwelle des bewaffneten Konflikts Anwendung finden." Und 
weiter: "Es obliegt nicht der Bundesregierung, eine breite 
gesellschaftliche Debatte ueber die Regeln des Tallinn-Handbuchs zu 
fuehren. Der Diskurs ueber das Handbuch steht nach Ansicht der 
Bundesregierung allen an Fragen des Voelkerrechts von Cyberoperationen 
interessierten Kreisen frei."
Das Tallinn-Handbuch praeferiert also zumindest eine voelkerrechtliche 
Deutung, nach der wegen einer Netzattacke beispielsweise Einsaetze von 
Kampfdrohnen oder militaerischen Spezialeinheiten in einem anderen 
Land zur Toetung von Hackern -- oder sogar regulaere Angriffe auf 
einen anderen Staat -- gerechtfertigt sind. Allerdings ist das 
Handbuch keineswegs einseitig, denn auch Angriffe gegen NATO-Staaten 
und ihre Verbuendeten waeren damit legitimiert. Golem.de fuehrt den 
Fall der vermutlich in den USA und Israel programmierten Schadsoftware 
Stuxnet an, die die Uranzentrifugen in der iranischen Atomanlage 
Natanz zerstoert hatte. Alle Autoren des Handbuchs seien der Ansicht 
gewesen, dass der Stuxnet-Einsatz einen Gewaltakt darstelle, zitiert 
die Washington Times Michael Schmitt, US-Voelkerrechtler und der 
Leiter der Redaktion des Handbuchs. Allerdings seien sich die Autoren 
nicht einig darueber gewesen, ob die Folgen schwerwiegend genug waren, 
um die Cyberattacke als bewaffneten Angriff zu werten. In diesem Falle 
duerfte aber der Iran seinerseits Gewalt zu seiner Verteidigung 
anwenden.
Die differenzierte Einschaetzung der Juristen ist also die eine Sache. 
Die andere aber ist: Mit "Cyberwar" ist spaetestens mit der 
Veroeffentlichung des Tallinn-Handbuchs nicht nur ein Krieg im Netz 
gemeint. (akin)
Quellen und weiterfuehrende Infos:
http://www.golem.de/news/tallinn-manual-regierung-aeussert-sich-zu-nato-regeln-zum-toeten-von-hackern-1305-99333.html
http://www.golem.de/news/cyberwar-experten-halten-stuxnet-einsatz-fuer-gewaltanwendung-1303-98391.html
http://en.wikipedia.org/wiki/Tallinn_Manual
Anfragebeantwortung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/133/1713357.pdf
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