**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 21. Mai 2013; 23:46
**********************************************************

Moderne Zeiten:

> Toetet Hacker!

Die NATO definiert den Internet-Krieg als echten

Cyberwar! Was ist das eigentlich? Das Schlagwort wird gerne benutzt,
aber nur selten erklaert. Bei diesem Wort tauchen Bilder im Kopf auf
von staatlich angeleiteten oder privaten Hackern, die in anderen
Staaten Computersysteme lahmlegen, und von Sicherheitsexperten auf der
anderen Seite, die versuchen, Schwachstellen ihrer Systeme
abzusichern. Daher war auch bisher unklar, was das Militaer eigentlich
damit zu tun haben soll. Als ein oesterreichischer Offizier in einem
"Club 2" meinte, das Bundesheer brauche auch Kampfkapazitaeten fuer
den Cyberwar, wirkte das ein wenig laecherlich -- denn wozu braucht
man Soldaten im Internet?

Dass das mit dem Cyberwar aber auch ganz anders gemeint sein kann und
wahrscheinlich deswegen von den Militaers so ungern genauer erklaert
wird, machten jetzt Berichte des Webportals "Golem.de" klar. Denn das
heuer publizierte "Tallinn-Manual" der NATO ueber "International Law
Applicable to Cyber Warfare" versteht den Angriff auf Computersysteme
als vollwertigen Kriegsakt und Hacker als Kombatanten und damit als
legitime militaerische Ziele.

Die deutsche Linkspartei wollte nach der Veroeffentlichung des
Handbuchs in einer parlamentarischen Anfrage wissen, welche Position
die deutsche Bundesregierung dazu habe, dass die NATO Hacker nun
toeten duerfen solle. Die Regierung putzt sich aber in der
Beantwortung ab: "Das Tallinn-Handbuch stellt eine rechtlich nicht
bindende Darstellung von voelkerrechtlichen Regeln dar, die nach
Ansicht der internationalen Gruppe der Sachverstaendigen, die fuer
ihre Zusammenstellung verantwortlich ist, auf Cyberoperationen
oberhalb der Schwelle des bewaffneten Konflikts Anwendung finden." Und
weiter: "Es obliegt nicht der Bundesregierung, eine breite
gesellschaftliche Debatte ueber die Regeln des Tallinn-Handbuchs zu
fuehren. Der Diskurs ueber das Handbuch steht nach Ansicht der
Bundesregierung allen an Fragen des Voelkerrechts von Cyberoperationen
interessierten Kreisen frei."

Das Tallinn-Handbuch praeferiert also zumindest eine voelkerrechtliche
Deutung, nach der wegen einer Netzattacke beispielsweise Einsaetze von
Kampfdrohnen oder militaerischen Spezialeinheiten in einem anderen
Land zur Toetung von Hackern -- oder sogar regulaere Angriffe auf
einen anderen Staat -- gerechtfertigt sind. Allerdings ist das
Handbuch keineswegs einseitig, denn auch Angriffe gegen NATO-Staaten
und ihre Verbuendeten waeren damit legitimiert. Golem.de fuehrt den
Fall der vermutlich in den USA und Israel programmierten Schadsoftware
Stuxnet an, die die Uranzentrifugen in der iranischen Atomanlage
Natanz zerstoert hatte. Alle Autoren des Handbuchs seien der Ansicht
gewesen, dass der Stuxnet-Einsatz einen Gewaltakt darstelle, zitiert
die Washington Times Michael Schmitt, US-Voelkerrechtler und der
Leiter der Redaktion des Handbuchs. Allerdings seien sich die Autoren
nicht einig darueber gewesen, ob die Folgen schwerwiegend genug waren,
um die Cyberattacke als bewaffneten Angriff zu werten. In diesem Falle
duerfte aber der Iran seinerseits Gewalt zu seiner Verteidigung
anwenden.

Die differenzierte Einschaetzung der Juristen ist also die eine Sache.
Die andere aber ist: Mit "Cyberwar" ist spaetestens mit der
Veroeffentlichung des Tallinn-Handbuchs nicht nur ein Krieg im Netz
gemeint. (akin)


Quellen und weiterfuehrende Infos:
http://www.golem.de/news/tallinn-manual-regierung-aeussert-sich-zu-nato-regeln-zum-toeten-von-hackern-1305-99333.html
http://www.golem.de/news/cyberwar-experten-halten-stuxnet-einsatz-fuer-gewaltanwendung-1303-98391.html
http://en.wikipedia.org/wiki/Tallinn_Manual
Anfragebeantwortung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/133/1713357.pdf



***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd
muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe
veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit
Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem
Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige
Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement
verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den
akin-pd per formlosen Mail an akin.buero@gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.redaktion@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976-00, Zweck: akin