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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 21. Mai 2013; 23:49
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Berlin:
> Medienkrieg um Rosemarie F.
Die Geschichte rund um Rosemarie F. in Berlin geht weiter. Denn die 
Rentnerin ist zur Ikone der Bewegung gegen Zwangsraeumungen geworden, 
selbst die Bild-Zeitung machte mit der alten Dame auf, die im April 
zwei Tage nach ihrer Raeumung in einer Waermestube verstorben war 
(s.a. akin 10/2013). Doch jetzt wird aufgedeckt. Vom Rundfunk 
Berlin-Brandenburg (RBB). Das war naemlich alles ganz anders, 
berichtet das Magazin "Kontraste". Die so sehr geschmaehte Vermieterin 
wird interviewt und die vermuellten Raeumlichkeiten der Rentnerin 
werden gezeigt. Tenor: Die Wohnungssituation in Berlin waere zwar 
schlimm, das Beispiel Rosemarie F. aber voellig ungeeignet, denn die 
Frau waere aufgrund sanitaerer Uebelstaende und ihres seltsamen 
Verhaltens gegenueber ihren Nachbarn geraeumt worden. Die Vermieterin 
fuehrt das Fernsehen durch die Wohnung und dieses bringt Bilder von 
Muellbergen in der Kueche und im Bad. Die Vermieterin haette der 
Rentnerin noch helfen wollen, so der Bericht, aber diese haette sich 
nicht helfen lassen und sich auch nicht mehr darum gekuemmert, dass 
ihre Miete ueber das Sozialamt ueberwiesen werde. Da haette die 
Vermieterin nur mehr auf die Raeumung bestehen koennen.
Nach dem Kontraste-Bericht rauschte es in der Blogosphaere. Denn da 
tauchten doch ein paar Fragen auf: Wieso ist eine angebliche geraeumte 
Wohnung immer noch im Originalzustand zugemuellt? Ist das ueberhaupt 
die Wohnung der Rentnerin? Und warum ist das der RBB so wichtig? Denn 
die grosse Aufdeckerei war das nun nicht mehr -- die gleichen Bilder 
von der Wohnung waren schon gleich nach dem Tod der Rentnerin in der 
"Abendschau" praesentiert worden. Warum also nach einem Monat noch 
einmal? Liegt das vielleicht auch an einem Naheverhaeltnis zwischen 
dem Sender und der Vermieterin, die ein Tonstudio betreibt, das 
Synchronisationen fuer Film und Fernsehen bereitstellt?
Die Wahrheit liegt wohl irgendwo zwischen den publizierten 
Betrachtungen des Falles. Fakt bleibt: Die alte und bekanntermassen 
schwer kranke Frau wurde auf die Strasse gesetzt und starb kurz 
danach. Sie war wahrscheinlich keine angenehme Nachbarin und 
vielleicht waere sie ja auch so gestorben, aber rechtfertigt das die 
Abschiebung in die Obdachlosigkeit? Vielleicht kann man der 
Vermieterin wirklich keinen Vorwurf machen, aber dann muss man sich 
fragen, ob hier nicht die Berliner Sozialstellen klaeglichst versagt 
haben.
Mit den Fernsehberichten wurde die Debatte jedenfalls gluecklich auf 
die Frage verlagert, ob Rosemarie F. wirklich noch haette in dieser 
Wohnung bleiben koennen. Die Fragen, wie man solche Faelle politisch 
loest und ob man Menschen einfach in die Obdachlosigkeit schicken 
darf, werden damit geschickt umschifft.
-br-
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