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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 15. Mai 2013; 16:37
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Prozesse:

> Polizeiopferentschaedigung: Amtshaftung als Hebel

Nach wie vor warten die Opfer der Soko Pelz auf Gerechtigkeit

Martin Balluch, Angeklagter beim Tierrechtsprozess, will es nochmal
von der oesterreichischen Justiz wissen. Er hat die Republik auf Euro
1.137.282,40 Schadenersatz geklagt. Eingeklagt werden dabei neben
Verdienstentgang, Fahrtkosten, etc. die den Loewenanteil ausmachenden
Verteidigungskosten, obwohl diese normalerweise rechtlich nicht zu
ersetzen waeren. Aber Balluch moechte diesen Anspruch ueber eine
Amtshaftungsklage geltend machen, weil er behauptet, durch Fehler der
SOKO seien diese Verteidigungskosten unnoetigerweise entstanden.
Haetten die Beschuldigten naemlich rechtzeitig die ihnen zustehende
vollstaendige Akteneinsicht bekommen, haetten die entlastenden
Spitzelaussagen bereits ganz am Anfang des Verfahrens fuer eine
Einstellung gesorgt, so Balluch auf seinem Blog.

Eine von Balluch eingebrachte parlamentarische Buergerinitiative, um
das Gesetz zu aendern, sodass freigesprochenen Personen nach dem
Strafprozess voller Kostenersatz zustehe, waere zwar von der
Justizministerin wohlwollend angenommen worden, allein es fehle "die
budgetaere Bedeckung", zitiert Balluch die Ministerin. Der Aktivist
dazu mit Hinblick auf die Polizeimassnahmen gegen die Tierrechtler:
"10 Millionen Euro fuer den Totaleinsatz aller
Ermittlungsmoeglichkeiten waren dagegen kein Thema".
(akin)

Blog: http://www.martinballuch.com/?p=2560

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> Zetteldichter-Prozess vertagt

Helmut Seethaler, der Bedichter der Wiener Innenstadt, muss nach einer
Berufungsverhandlung nun erneut vor einem Einzelrichter. Am Montag war
der erste Prozesstermin vor dem Bezirksgericht.

Seethaler schreibt dazu: "Wiederholung der Verhandlung, in der mich
Richter Wimmer zu 6 Wochen unbedingt! Gefaengnis! verurteilte. Wegen
vorsaetzlicher schwerer Sachbeschaedigung! Weil ich angeblich eine
Schraube der Sprechluke in der Stationsaufsicht Schwedenplatz vebogen
haben soll! Nach meiner Berufung: Urteil vom Oberlandesgericht
aufgehoben! Ohne Verhandlung! Weil ich keinen Schaden verursachte! Und
weil die Zeugen der Wiener Linien sich widersprachen! Es muss neu
verhandelt werden. Vor anderem, unbefangenem Richter."

Passiert ist an diesem Prozesstag aber nichts. Das Gericht vertagte
sich wegen Formfehlern. Auf Mittwoch, 5.Juni, 9:45h. Was sich
allerdings ereignet habe, so Seethaler, seien zwei neuerliche
Anzeigen: Wieder von Museumsquartier und Leopoldmuseum.
(akin)

Naeheres unter: https://www.facebook.com/zetteldichter



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