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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 17. April 2013; 04:47
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Oe/recht:
> Untersagung der WKR-Demo rechtswidrig
Laut einer Aussendung der OeH Uni Wien hat der Verfassungsgerichthof 
die Untersagung der Anti-WKR-Kundgebung 2011 fuer rechtswidrig 
erklaert. Der VFGH habe erklaert, praeventive Untersagungen von 
Demonstrationen seien -- ausser definierten Ausnahmen -- unzulaessig. 
Das fertige Urteil liegt noch nicht vor, sollten die kolportierten 
Aeusserungen aber zutreffen, haette das weitreichende Folgen fuer das 
Demonstrationsrecht.
Seine Entscheidung argumentiert der Verfassungsgerichtshof laut 
Aussendung unter anderem damit, dass eine vorsorgliche 
Untersagung einer Versammlung bloss zur Vermeidung von 
Zusammenstoessen nicht mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit 
vereinbar ist. Erst recht nicht, wenn es dafuer keine Indizien gaebe.
"Dieses Recht kann uns auch nicht aus Bequemlichkeit der Polizei 
spontan abgesprochen werden, das haben wir mit unserer Klage nochmals 
deutlich gemacht. Grundrechte muessen immer wieder neu durchgesetzt 
werden", meint die OeH.
Ob die Polizei allerdings nicht auch weiterhin fadenscheinige Gruende 
zur Untersagung von Demos anfuehren wird, bleibt abzuwarten.
(akin)
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