**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 27. Maerz 2013; 01:06
**********************************************************
WWWebtip 2:
> Schweiz: Grenzen der Direkten Demokratie
"Direkte Demokratie nicht mythisch ueberhoehen" ist der Titel eines
Interviews, dass das Magazin MO (hrsg. von SOS Mitmensch) mit zwei
Politilogen gefuehrt hat, die sich in einer Studie mit der
Einbuergerungspolitik in der Schweiz beschaeftigt haben. In der
Schweiz ist es in manchen Gemeinden naemlich immer noch ueblich,
direktdemokratisch ueber konkrete Faelle von Einbuergerungsantraegen
zu entscheiden. Bis Anfang der 90er war dies in 80% der Gemeinden
ueblich gewesen, nach einigen hoechstgerichtlichen Entscheidungen
wechselte aber viele zu einem repraesentativen System.
In der Studie zeigte sich, dass in Gemeinden mit direktdemokratischen
System die Verleihung der Staatsbuergerschaft viel staerker von der
Frage des Herkunftslandes abhaengt als in Gemeinden, in denen
Politiker oder Beamte entscheiden. Auch war festzustellen, so die
Studienautoren, dass ein Abgehen vom direktdemokratischen System meist
zu einem steilen Anstieg der amtlichen Zuerkennung des Schweizertums
fuehrte.
Diese Studie hat aber natuerlich auch generell eine Bedeutung im
Zusammenhang mit der Frage, was bei einer Einfuehrung
direktdemokratischer Mittel hierzulande zu beachten waere. Direkte
Demokratie werde, so einer der Studienautoren, "haeufig als die
demokratischste und legitimste Herrschaftsform gelobt. Und ich denke
auch, dass es in zahlreichen Politikbereichen - sei es bei der
Errichtung eines unterirdischen Bahnhofs, beim Betritt zum
Europaeischen Wirtschaftsraum, beim Bau eines Atomkraftwerks oder bei
der Abschaffung der Armee - Sinn macht, die betroffenen BuergerInnen
selbst entscheiden zu lassen." Gleichzeitig sei aber aber
sicherzustellen, dass die verfassungsmaessig garantierten Grundrechte
nicht in Frage gestellt werden koennen. Insbesondere bei
Verwaltunsakten wie eben zum Beispiel individuellen
Einbuergerungsentscheiden scheine es aber "angezeigt, die
Entscheidungsgewalt gewaehlten PolitikerInnen oder spezialisierten
Kommissionen zu uebertragen, um das Risiko diskriminierender
Ablehnungen zu minimieren."
Das ganze Interview:
http://moment.sosmitmensch.at/stories/6976/
***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd
muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe
veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit
Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem
Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige
Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement
verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den
akin-pd per formlosen Mail an akin.buero@gmx.at abbestellen.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.redaktion@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976-00, Zweck: akin