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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 27. Maerz 2013; 01:12
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Arbeitslose:
> Huerden im Rechtszugang bleiben
Am 21.Maerz wurde im Zuge der weitreichenden Reform der 
Verwaltungsgerichtsbarkeit im Nationalrat mit den Stimmen aller 
Fraktionen auch das vom Sozialministerium erarbeitete 
"Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz" beschlossen. Davon sind 
auch die Rechte von Arbeitslosen gegenueber dem AMS betroffen. Der 
Verein "Aktive Arbeitslose" erklaert, warum er mit der Reform nicht 
sonderlich gluecklich ist:
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In einem ganzen Paket von Ministerialentwuerfen an Anpassungsgesetzen 
wird in vielen Bereichen, so auch beim Arbeitsmarktservice (AMS), eine 
grundlegende Aenderung im Verwaltungsverfahren durchgezogen: Fuer 
Berufungen ueber Bescheide einer Behoerde - im Falle der 
Erwerbsarbeitslosen ist das das AMS - soll in Zukunft nicht mehr die 
eigene Oberbehoerde selbst sondern ein Verwaltungsgericht entscheiden.
Grundsaetzlich ein Fortschritt, denn nur allzu oft haben Oberbehoerden 
ganz im Sinne des Korpsgeistes Fehlentscheidungen der Unterbehoerde 
gedeckt. Eine Erfahrung die wir im Bereich der Arbeitsmarktverwaltung 
nur allzu oft machen mussten: Dass naemlich erst beim 
Verwaltungsgerichtshof eine ordentliche und fundierte Entscheidung 
getroffen wird. Allzu oft haben die Landesgeschaeftsstellen des AMS 
Missstaende im AMS, wie zum Beispiel nicht ausreichend begruendete 
Zuweisungen zu AMS-Zwangsmassnahmen, gedeckt und scheinbar Maengel - 
oft zugunsten des AMS - behoben.
Das verstiess gegen die Europaeische Menschenrechtskonvention, die 
auch fuer das Verwaltungsverfahren Instanzen mit "Tribunalcharakter" 
vorsieht. Die zentrale Aenderung lautet: "Ueber Beschwerden gegen 
Bescheide einer Geschaeftsstelle entscheidet das 
Bundesverwaltungsgericht durch einen Senat, dem zwei fachkundige 
Laienrichter angehoeren, je einer aus dem Kreis der Arbeitgeber und 
aus dem Kreis der Arbeitnehmer" (Entwurf § 56 Absatz 2 AlVG). Die 
VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen werden von der Arbeiterkammer 
gestellt, jene der Arbeitgeber von der Wirtschaftskammer.
Unfaire Fristen
Enttaeuschend ist, dass die Frist zum Einbringen einer Beschwerde an 
das Bundesverwaltungsgericht so wie bisher bei Beschwerden schikanoes 
kurze 2 Wochen betraegt, waehrend Fristen fuer die Behoerde selbst 
Monate, wenn nicht Jahre - zum Beispiel fuer Rueckforderungen des 
AMS-Bezugs - betragen kann. Gerade fuer AMS-Betroffene, die ums 
Ueberleben kaempfen und die in der Regel auch keinen Anwalt zur 
Verfuegung haben, stellt diese kurze Frist eine fuer uns 
menschenrechtswidrige Huerde im Zugang zum Recht dar!
Fragwuerdig bleibt auch, warum "die Frist zur Erlassung einer 
Beschwerdevorentscheidung durch die Geschaeftsstelle" ganze 10 Wochen 
dauern darf, wo es doch nur allzu oft um existenzielle Frage - 
existenzgefaehrdende Bezugssperren und -einstellungen -- geht.
Es gibt keine spezielle Frist fuer Entscheidungen des 
Bundesverwaltungsgerichts, weshalb Betroffene die im Allgemeinen 
Verwaltungsgesetz festgelegte Entscheidungsfrist von 6 Monaten 
abwarten muessen.
Fuer Armutsbetroffene ist keine Verfahrenshilfe vorgesehen. Deshalb 
werden viele Betroffene die neuen Moeglichkeiten durch ein 
unabhaengiges Verwaltungsgericht, das nun endlich auch muendliche 
Verhandlungen durchfuehren wird, nicht voll nutzen koennen 
(Beweisantraege stellen, Zeugen einvernehmen, ...). Auch kann die 
stark erhoehte Verfahrensdauer fuer die Rechtsunterworfenen zum 
Boomerang werden, zumal den Berufungen weiterhin entgegen dem 
Allgemeinen Verwaltungsgesetz keine generelle aufschiebende Wirkung 
zukommt, sondern diese extra beantragt werden muss und nur dann gelten 
soll, wenn das Verfahren nicht als aussichtslos erscheint und der 
Geldbetrag um den es geht, nachher noetigenfalls eingetrieben werden 
kann.
(Aussendung stark gekuerzt)
Infos ueber das parlamentarische Verfahren:
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz - Bundesministerium fuer 
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (2193 d.B.): 
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02193/index.shtml
Bundesverwaltungsgerichtsgesetz (2008 d.B.): 
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02008/index.shtml
Kontakt zur Initiative: Aktive Arbeitslose, Krottenbachstrasse 40/9/6, 
A-1190, 0676/3548310, http://www.aktive-arbeitslose.at, 
kontakt@aktive-arbeitslose.at
Arbeitslosenkonferenz
Aus Anlass des Inkrafttretens AlVG-Novelle 2007 vor 5 Jahren
25.4.2013, 10:00 - 20:00 Uhr
Grosser Saal, Bildungszentrum der AK Wien, Theresianumgasse 16 - 18, 
1040 Wien
Infos unter: http://www.arbeitslosenkonferenz.at/de 
oder bei den 
Aktiven Arbeitslosen (s.o.)
Anmeldung unbedingt notwendig.
Buchpraesentation
Harald Rein (Hg.): Dreissig Jahre Erwerbslosenprotest 1982 - 2012
19.4.2013, 20 Uhr, w23, Wipplingerstrasse 23 - die Stiegen halb 
runter, 1010 Wien (ehemaliges akin- und GE-Buero)
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