**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 20. Maerz 2013; 08:19
**********************************************************
Kirchliches/Arbeit:
> Raet die OeVP der Kirche zum Bruch des Arbeitsrechts?
Der Streik Oberoesterreichs Ordensspitaelern hat letzte Woche fuer 
zahlreiche Reaktionen gesorgt. OeGB, AUGE und die Initiative gegen 
Kirchenprivilegien stellten sich hinter die Aktion.
*
Oberoesterreichs Landeshauptmann und Gesundheitsreferent Josef 
Puehringer (OeVP) im Vorfeld des Streiks hatte mitteilen lassen, dass 
die Landeskrankenhaeuser und das AKH Linz ersucht worden seien, sich 
auf eine erhoehte Patientenfrequenz vorzubereiten. Zudem seien die 
Ordensspitaeler von der Abteilung Gesundheit des Landes schriftlich 
angewiesen worden, die notwendige aerztliche Hilfe sicherzustellen und 
den Betrieb ohne Unterbrechung aufrecht zu erhalten.
In einem offiziellen Schreiben der Direktion Soziales und Gesundheit 
im Auftrag der ooe. Landesregierung an die Traeger der 
Ordenskrankenanstalten vom 11. Maerz wird aber auch zu rechtswidrigem 
Umgang mit dem Streik am 13. Maerz geraten. Die Traeger werden um 
arbeitsrechtliche Schritte gegen die Mitarbeiter ersucht. "Wir sind
fassungslos, dass vom Land Oberoesterreich, die Aufforderung kommt, 
die Existenz der Menschen zu gefaehrden, die in den Krankenhaeusern 
arbeiten", sagt OeGB-Landessekretaer Walter Haberl.
Mindestens genauso schlimm sei, so der OeGB, dass in dem Schreiben zu 
gezieltem Rechtsbruch eingeladen werde. Im Brief an die Traeger heisst 
es woertlich: "Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen kurzfristig fehlendes 
Personal durch Einstellung von Personal nach dem 
Arbeitskraefteueberlassungsgesetz zu ersetzen". Im § 9 
Arbeitskraefteueberlassungsgesetz (AUeG) ist allerdings festgehalten: 
"Die Ueberlassung von Arbeitskraeften in Betriebe, die von Streik oder 
Aussperrung betroffen sind, ist verboten." Einer Leiharbeitsfirma, die 
einem von Streik betroffenem Unternehmen Personal ueberlaesst, drohen 
Strafen bis zum Konzessionsverlust.
Der Leiter der Direktion Gesundheit und Soziales, Matthias Stoeger, 
versuchte sich daraufhin gegenueber der APA in Spitzfindigkeiten: Die 
Ueberlassung von Arbeitskraeften an streikende Betriebe sei zwar 
verboten, nicht aber der Zukauf externer Leistungen, so der Direktor. 
Es sei keinesfalls die Absicht der Behoerde gewesen, zu rechtswidrigem 
Verhalten aufzurufen. Das sei ein "bedauerliches Missverstaendnis". 
Allerdings sei der Betrieb eines oeffentlichen Spitals laut Gesetz 
auch ohne Unterbrechung aufrecht zu erhalten.
Martin Gstoettner, Alternative und Gruene GewerkschafterInnen OOe, 
kritisierte die Empfehlung des Landes ebenfalls. Das erinnere an 
Zeiten, die seit Bestehen der Sozialpartnerschaft "eigentlich vorbei 
sein sollten". Er wies ausserdem darauf hin, dass von dem Lohnkonflikt 
"wieder einmal" vor allem Frauen betroffen seien.
"Landeshauptmann koenne Konflikt beenden"
Die Beschaeftigten der Ordensspitaeler kaempfen gegen einen 
Lohnabschluss unter der Inflationsrate. "Vier Jahre in Folge 
Reallohnverluste sind nicht verkraftbar", sagte 
AbeitnehmerInnen-Verhandlungsfuehrerin Sonja Reitinger. Und weiter: 
"Es ist seltsam, dass uns der Herr Landeshauptmann ueber die Medien 
ausrichtet, wir moegen doch bitte auf einen Streik verzichten. 
Schliesslich hat er es in der Hand, den Konflikt beizulegen. Er muss 
nur unseren Arbeitgebern erlauben, unserer bescheidenen Forderung nach 
einer Inflationsabgeltung zuzustimmen und Streik ist kein Thema mehr. 
Schliesslich ist es kein Spass, zu streiken. Eine Einigung waere uns 
lieber. Es geht um unser Einkommen, unsere Lebensgrundlage."
Den Ball zurueck an die Politik spielen allerdings nicht nur die 
Gewerkschaften sondern auch die Ordensgemeinschaften. Die hatten 
naemlich schon vor zwei Wochen anlaesslich des Ministerratsbeschlusses 
zur Gesundheitsreform in einer Aussendung zusaetzliche 
Staatsfinanzierung gefordert: "Die Krankenhaeuser sollten endlich 
einheitlich leistungsgerecht und kostendeckend finanziert werden, ohne 
dass Zuschuesse zur Betriebsabgangsdeckung erforderlich werden, die zu 
einer voelligen Intransparenz des Systems fuehren", liess Pater Rauch, 
Leiter der ARGE Ordensspitaeler vermelden.
Am diesem zweiten Streiktag wurde in allen acht oberoesterreichischen 
Ordensspitaelern in allen Bereichen gestreikt. Von den 15 
Operationssaelen bei den Barmherzigen Schwestern standen nur einige 
wenige fuer Notfaelle bereit, die anderen waren geschlossen.
Nach den Streiks hat nun Puehringer angekuendigt, dass das Angebot der 
Arbeitgeberseite "modifiziert" werden solle. Auf die Kirche indes 
kommt in OOe schon der naechste Arbeitskonflikt zu: Die PaedagogInnen 
der rund 270 Caritas-und Pfarrcaritas-Kindergaerten haben fuer 3. und 
4. April Kampfmassnahmen angekuendigt.
Initiative: Kaum andere Arbeitgeber
Die Initiative gegen Kirchenprivilegien weist in einer Aussendung auf 
die Ausweglosigkeit der Beschaeftigten der Ordensspitaeler hin: "Das 
medizinische Personal hat je nach Region keine Alternative zum 
kirchlichen Arbeitgeber: In OOe sind 40 Prozent der Krankenhaeuser 
Ordensspitaeler, im Burgenland sind es 30 Prozent. Fuer Bedienstete 
heisst das: Pendeln oder schlechte Arbeitsbedingungen in den 
Ordensspitaelern in Kauf nehmen. Auch das Arbeitsrecht in den 
Ordensspitaelern ist fragwuerdig. Die Orden duerfen das Personal 
religioes diskriminieren, was bis weit ins Privatleben reichen kann. 
Laut gueltiger Gesetzeslage ist es zulaessig, dass ein Arzt, der sich 
scheiden laesst, gekuendigt werden kann. Der Patient hat seinerseits 
in gewissen Regionen auch keine Wahlfreiheit, wo er sich behandeln 
laesst: In manchen Bezirken (Schaerding, Braunau und Grieskirchen) 
gibt es keine staatliche Behandlungs-Alternative zu den 
Ordens-Spitaelern."
(akin)
***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der 
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd 
muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe 
veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit 
Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der 
Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem 
Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige 
Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement 
verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den 
akin-pd per formlosen Mail an akin.buero{AT}gmx.at abbestellen.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.redaktion{AT}gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976-00, Zweck: akin