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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 20. Maerz 2013; 08:17
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Kirchliches:
> Irrefuehrend unabhaengig?
Offener Brief der Rechtsanwaltspartnerschaft Pletschinger & Renzl an 
die Klasnic-Kommission.
Sehr geehrte Frau Klasnic, sehr geehrter Herr Prof. Hoesele,
einer unserer Mandanten, der Verein Initiative Religion ist 
Privatsache, hat uns auf folgenden Sachverhalt aufmerksam gemacht;
Sie sind gemeinsam Eigentuemer der Dreischritt GmbH, die Inhaberin der 
Domain www.opfer-schutz.at ist. Unter dieser Domain halten Sie 
Informationen einer sogenannten "Unabhaengigen 
Opferschutzanwaltschaft" abrufbar. Eine entsprechende juristische 
Person oder Behoerde, die diesen Namen tragen wuerde, existiert nicht.
Sie, sehr geehrter Herr Professor Hoesele, sind fuer den Inhalt der 
Website verantwortlich. Als "Anwaeltin" der "Unabhaengigen 
Opferschutzanwaltschaft" werden wiederum Sie, sehr geehrte Frau 
Klasnic, benannt.
Wiewohl wir ein Ansinnen, die Missbrauchsfaelle in der Kirche 
ernstlich aufarbeiten zu wollen und Verbrechensopfern zu helfen, fuer 
grundsaetzlich unterstuetzenswert halten, und wir selbst auch 
Vertrauensanwaelte einer Opferschutzeinrichtung sind, moechten wir 
Ihnen folgende Bedenken zur Kenntnis bringen:
1. Sie erwecken mit der Verwendung des Kennzeichens "Unabhaengige 
Opferschutzanwaltschaft" den Eindruck, unabhaengig zu sein. 
Tatsaechlich sind Sie (oder Ihre Gesellschaft) im Auftrag der roemisch 
katholischen Kirche taetig, wie zuletzt auch das Verfahren vor der 
Datenschutzkommission ergeben hat, und empfangen - auch bei 
grundsaetzlich ehrenamtlicher Taetigkeit - zumindest Zeit- oder 
Sitzungsentschaedigungen.
2. Sie erwecken mit der Verwendung des Kennzeichens "Unabhaengige 
Opferschutzanwaltschaft" (das stark an die Volksanwaltschaft erinnert) 
weiters den Eindruck, eine Behoerde sein, die aufgrund von 
(staatlichen) Gesetzen zur Opfervertretung befugt ist.
3. Die unter Punkt 2. und 3. aufgezeigten Bedenken gelten im Uebrigen 
auch fuer die von Ihnen betriebene "Unabhaengige 
Opferschutzkommission".
4. Sie erwecken mit dem Auftritt unter www.opfer-schutz.at weiters den 
Eindruck, die Interessen der Opfer kirchlicher Gewalt gegenueber der 
katholischen Kirche umfassend zu vertreten. Damit bieten Sie eine 
ausschliesslich Rechtsanwaelten vorbehaltene Taetigkeiten. Mit Ihrer 
"Anwaltschaft" verhindern Sie, dass Verbrechensopfer zu tatsaechlich 
unabhaengigen Rechtsanwaelten gehen, die alleine ihrer Mandantschaft 
verpflichtet und damit tatsaechlich (und nicht nur nominell) 
unabhaengig sind.
Wir waeren aufgrund des aufgezeigten Sachverhalts berechtigt, gegen 
Sie Ansprueche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend 
zu machen. Daran haben wir kein vorrangiges Interesse. Vorerst wollen 
wir Sie einladen, uns bis 22.3.2013 Vorschlaege zu unterbreiten, 
welchen Zeitraum Sie fuer eine Umbenennung ("rebranding") Ihrer 
"Unabhaengigen Anwaltschaft" hin zu einer nicht irrefuehrenden 
Kennzeichnung benoetigen. Wir gehen davon aus, dass auch Sie Interesse 
haben, Irrefuehrungen von Verbrechensopfern hintanzuhalten.
(Wolfgang Renzl)
Quelle: http://www.wissenbloggt.de/?p=16074
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