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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 20. Maerz 2013; 08:17
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Kirchliches:

> Irrefuehrend unabhaengig?

Offener Brief der Rechtsanwaltspartnerschaft Pletschinger & Renzl an
die Klasnic-Kommission.


Sehr geehrte Frau Klasnic, sehr geehrter Herr Prof. Hoesele,

einer unserer Mandanten, der Verein Initiative Religion ist
Privatsache, hat uns auf folgenden Sachverhalt aufmerksam gemacht;

Sie sind gemeinsam Eigentuemer der Dreischritt GmbH, die Inhaberin der
Domain www.opfer-schutz.at ist. Unter dieser Domain halten Sie
Informationen einer sogenannten "Unabhaengigen
Opferschutzanwaltschaft" abrufbar. Eine entsprechende juristische
Person oder Behoerde, die diesen Namen tragen wuerde, existiert nicht.

Sie, sehr geehrter Herr Professor Hoesele, sind fuer den Inhalt der
Website verantwortlich. Als "Anwaeltin" der "Unabhaengigen
Opferschutzanwaltschaft" werden wiederum Sie, sehr geehrte Frau
Klasnic, benannt.

Wiewohl wir ein Ansinnen, die Missbrauchsfaelle in der Kirche
ernstlich aufarbeiten zu wollen und Verbrechensopfern zu helfen, fuer
grundsaetzlich unterstuetzenswert halten, und wir selbst auch
Vertrauensanwaelte einer Opferschutzeinrichtung sind, moechten wir
Ihnen folgende Bedenken zur Kenntnis bringen:

1. Sie erwecken mit der Verwendung des Kennzeichens "Unabhaengige
Opferschutzanwaltschaft" den Eindruck, unabhaengig zu sein.
Tatsaechlich sind Sie (oder Ihre Gesellschaft) im Auftrag der roemisch
katholischen Kirche taetig, wie zuletzt auch das Verfahren vor der
Datenschutzkommission ergeben hat, und empfangen - auch bei
grundsaetzlich ehrenamtlicher Taetigkeit - zumindest Zeit- oder
Sitzungsentschaedigungen.

2. Sie erwecken mit der Verwendung des Kennzeichens "Unabhaengige
Opferschutzanwaltschaft" (das stark an die Volksanwaltschaft erinnert)
weiters den Eindruck, eine Behoerde sein, die aufgrund von
(staatlichen) Gesetzen zur Opfervertretung befugt ist.

3. Die unter Punkt 2. und 3. aufgezeigten Bedenken gelten im Uebrigen
auch fuer die von Ihnen betriebene "Unabhaengige
Opferschutzkommission".

4. Sie erwecken mit dem Auftritt unter www.opfer-schutz.at weiters den
Eindruck, die Interessen der Opfer kirchlicher Gewalt gegenueber der
katholischen Kirche umfassend zu vertreten. Damit bieten Sie eine
ausschliesslich Rechtsanwaelten vorbehaltene Taetigkeiten. Mit Ihrer
"Anwaltschaft" verhindern Sie, dass Verbrechensopfer zu tatsaechlich
unabhaengigen Rechtsanwaelten gehen, die alleine ihrer Mandantschaft
verpflichtet und damit tatsaechlich (und nicht nur nominell)
unabhaengig sind.

Wir waeren aufgrund des aufgezeigten Sachverhalts berechtigt, gegen
Sie Ansprueche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend
zu machen. Daran haben wir kein vorrangiges Interesse. Vorerst wollen
wir Sie einladen, uns bis 22.3.2013 Vorschlaege zu unterbreiten,
welchen Zeitraum Sie fuer eine Umbenennung ("rebranding") Ihrer
"Unabhaengigen Anwaltschaft" hin zu einer nicht irrefuehrenden
Kennzeichnung benoetigen. Wir gehen davon aus, dass auch Sie Interesse
haben, Irrefuehrungen von Verbrechensopfern hintanzuhalten.
(Wolfgang Renzl)


Quelle: http://www.wissenbloggt.de/?p=16074



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