**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 27. Februar 2013; 16:30
**********************************************************
BRD/Haeuserkampf:
> Frankfurt: Ivi-Raeumung steht bevor
Jetzt soll es also wirklich geraeumt werden, das IvI im noblen Frankfurter
Westend. Das ehemalige Uni-Institut, 2003 besetzt und zum "Institut fuer
vergleichende Irrelevanz" umgewandelt, ist in einem Haus untergebracht, das
bis 2012 der Uni gehoert hatte und dann an die "Franconofurt AG" verkauft
wurde. Die Franconofurt ist eine Immobilien-Heuschrecke -
eingestandermaszen, meinte doch deren Vorstand Christian Wolf einmal zu
diesem Vorwurf gegenueber der "Sueddeutschen": "Wir kaufen Haeuser,
verwerten sie, fliegen weiter. Das trifft schon zu."
Und deswegen soll das Ivi raus (s.a. akin 21/2012). Die Rechtslage was fuer
laengere Zeit unklar, da Franconofurt kein rechtliches Gegenueber hatte,
dasz er haette rausklagen koennen - es gibt keinen offiziellen Rechtstraeger
des IvI. Also konstruierten die Anwaelte der Immobilienfirma einen
Rechtstraeger, weswegen dann auch bei der Raeumungsverhandlung am 15.2. eine
"Gesellschaft buergerlichen Rechts" vom Gericht aufgerufen worden ist - die
mangels Existenz nicht erschien. Damit gab das Gericht der Franconofurt
recht und erliesz einen Raeumungstitel. Damit kann nun jederzeit geraeumt
werden.
Das IvI erklaert aber weiterhin, man werde so schnell nicht aufgeben.
Auszerdem wolle man versuchen, auch ohne formellen Rechtstitel hoehere
Instanzen anzurufen. Die wuerden zwar erst entscheiden, wenn die Sache
laengst erledigt ist, aber es geht nach Ansicht von Beobachtern vor allem
darum, dasz ein Hoechstgericht darueber entscheidet, ob eine Gruppe von
Menschen einfach so zu einer juristischen Person gemacht werden koennen, die
man dann verklagen kann - fuer Raeumungen anderer besetzter Haeuser in
Deutschland nicht unwichtig. (Das deutsche Recht ist da noch ein wenig
anders als das oesterreichische. Hierzulande wird so etwas mit
polizeillichen Verordnungen erledigt.)
Ein Versuch einer Solidaritaetsbesetzung eines derzeit leerstehenden
Gebaeudes des Sigmund-Freud-Instituts scheiterte uebrigens. Denn der
universitaere Rechtstraeger des Instituts haette die Besetzung zwar
geduldet, aber die hessische Landesregierung als Geldgeber hatte eine solche
Duldung nicht akzeptiert und drohte dem Institut die Gelder zu streichen,
wenn diese nicht gegen die Besetzung vorgingen. Daraufhin loesten die
AktivistInnen diese Besetzung selbst auf.
Im IvI hingegen will man auf die Raeumung warten und notfalls passiven
Widerstand leisten. Wann es soweit sein wird, ist aber voellig unklar.
(akin)
Links zum Ivi: http://ivi.copyriot.com
***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd
muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe
veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit
Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem
Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige
Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement
verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den
akin-pd per formlosen Mail an akin.buero{AT}gmx.at abbestellen.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.redaktion{AT}gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976-00, Zweck: akin