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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 6. Februar 2013; 08:19
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Wien/Demokratie:
> Petitionsrecht auch fuer AuslaenderInnen
"Das neue Wiener Petitionsrecht ist fuer alle Wiener und Wienerinnen
eine weitere Moeglichkeit, sich aktiv in die politische Arbeit
einzubringen. Demokratie muss bestaendig weiter entwickelt werden, das
Petitionsrecht ist ein wichtiger Beitrag dazu." So bewerben die Wiener
Gruenen den neuesten Wurf des Rathauses in Sachen direkter Demokratie.
Petitionsberechtigt sind nach dem nun gefassten Beschluss alle in Wien
hauptgemeldeten Menschen ueber 16 -- auch wenn sie nicht die
oesterreichische Staatsbuergerschaft besitzen. Fuer die Einbringung
einer solchen Petition sind 500 Unterschriften erforderlich, womit ein
Rechtsanspruch auf die Behandlung im nun zu schaffenden
Petitionsausschuss gewaehrleistet werden soll -- wobei die
einbringenden Personen auch zur Verhandlung ihrer Petition ins Rathaus
geladen werden sollen.
Die Zahl 500 ist uebrigens kein Zufall, in der Aussendung heisst es,
man habe sich "dabei sehr stark am Modell auf Bundesebene orientiert,
das sich ja schon laenger bewaehrt" habe. Einmal abgesehen davon, dass
das Parlamentsmodell 500 Unterschriften bundesweit verlangt und damit
doch etwas niederschwelliger ist, ist dieses Modell doch nicht
unproblematisch, da die meisten dort "Buergerinitiativen" genannten
Antraege sehr schnell mit "Kenntnisnahme" abgehandelt werden. Pro
Sitzung des zustaendigen Parlamentssausschusses bleiben fuer die
Behandlung einer Initiative im Schnitt vier Minuten.
Via Facebook mit dieser Kritik konfrontiert, meinte der gruene
Gemeinderat Senol Akkilic, er sei "ja damit, wie der Bund mit den
Petitionen umgeht, genauso unzufrieden". Es gaebe auch bei den Gruenen
diesbezueglich "aehnlich kritische Stimmen". Da man aber nun in Wien
in der Regierung sei, koenne man "genauer darauf schauen, dass
eingebrachte Petitionen korrekt behandelt" wuerden. Vor allem aber sei
den Gruenen wichtig, so Klubobmann David Ellensohn, dass "erstmals bei
einem demokratischen Recht auf WohnbuergerInnenschaft" abgestellt
werde und nicht auf die Staatsbuergerschaft. "Und das finde ich
wirklich gut", so Ellensohn.
(akin)
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