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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 6. Februar 2013; 08:19
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Wien/Demokratie:
> Petitionsrecht auch fuer AuslaenderInnen
"Das neue Wiener Petitionsrecht ist fuer alle Wiener und Wienerinnen 
eine weitere Moeglichkeit, sich aktiv in die politische Arbeit 
einzubringen. Demokratie muss bestaendig weiter entwickelt werden, das 
Petitionsrecht ist ein wichtiger Beitrag dazu." So bewerben die Wiener 
Gruenen den neuesten Wurf des Rathauses in Sachen direkter Demokratie. 
Petitionsberechtigt sind nach dem nun gefassten Beschluss alle in Wien 
hauptgemeldeten Menschen ueber 16 -- auch wenn sie nicht die 
oesterreichische Staatsbuergerschaft besitzen. Fuer die Einbringung 
einer solchen Petition sind 500 Unterschriften erforderlich, womit ein 
Rechtsanspruch auf die Behandlung im nun zu schaffenden 
Petitionsausschuss gewaehrleistet werden soll -- wobei die 
einbringenden Personen auch zur Verhandlung ihrer Petition ins Rathaus 
geladen werden sollen.
Die Zahl 500 ist uebrigens kein Zufall, in der Aussendung heisst es, 
man habe sich "dabei sehr stark am Modell auf Bundesebene orientiert, 
das sich ja schon laenger bewaehrt" habe. Einmal abgesehen davon, dass 
das Parlamentsmodell 500 Unterschriften bundesweit verlangt und damit 
doch etwas niederschwelliger ist, ist dieses Modell doch nicht 
unproblematisch, da die meisten dort "Buergerinitiativen" genannten 
Antraege sehr schnell mit "Kenntnisnahme" abgehandelt werden. Pro 
Sitzung des zustaendigen Parlamentssausschusses bleiben fuer die 
Behandlung einer Initiative im Schnitt vier Minuten.
Via Facebook mit dieser Kritik konfrontiert, meinte der gruene 
Gemeinderat Senol Akkilic, er sei "ja damit, wie der Bund mit den 
Petitionen umgeht, genauso unzufrieden". Es gaebe auch bei den Gruenen 
diesbezueglich "aehnlich kritische Stimmen". Da man aber nun in Wien 
in der Regierung sei, koenne man "genauer darauf schauen, dass 
eingebrachte Petitionen korrekt behandelt" wuerden. Vor allem aber sei 
den Gruenen wichtig, so Klubobmann David Ellensohn, dass "erstmals bei 
einem demokratischen Recht auf WohnbuergerInnenschaft" abgestellt 
werde und nicht auf die Staatsbuergerschaft. "Und das finde ich 
wirklich gut", so Ellensohn.
(akin)
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