**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 6. Februar 2013; 08:15
**********************************************************
Verkehr/Recht/Kommentar
> Doch kein Ende der Radwegbenuetzungspflicht
Der Berg kreisste und gebar ein Maeuschen. Die juengste StVO-Novelle 
werde zu einer Aufhebung der Radwegbenuetzungspflicht fuehren, 
zumindest teilweise, hiess es. Der OeAMTC warnte ganz dringend 
davor -- schliesslich sind Radfahrer auf der Fahrbahn fuer die 
Autolobby seit jeher schon eine Zumutung gewesen. Man bemueht sich 
beim schwarzen Automobilclub auch gar nicht darum, das irgendwie zu 
verschleiern. Fahrraeder auf Durchzugsstrassen, wo Radwege vorhanden 
sind, waeren "nur eine unnoetige Provokation jener Autofahrer, die um 
einen Konsens bemueht sind", so Martin Hoffer vom OeAMTC.
Es waren ja letztendlich auch nicht die Fahrradinitiativen, die den 
massiven Ausbau von Radwegen durchsetzten, sondern autoverliebte 
Politiker, die erkannten, dass man mit ein bisschen Farbe auf dem 
Asphalt und der Anbringung blauer Schilder Radweg "bauen" und damit 
den Radverkehr auf die Fusswege zwingen konnte --  
Radwegbenuetzungspflicht sei dank.
Was jetzt beschlossen wurde, ist lediglich eine rechtliche Grundlage 
fuer die Gemeinden, auf dem Verordnungsweg nichtverpflichtende Radwege 
installieren zu koennen. Dafuer hat der Nationalrat in dieser 
juengsten Novelle neue Schilder beschlossen -- jetzt muessten aber 
erst die Kommunen auch wirklich davon Gebrauch machen. Nur sind die 
meisten Radwege geschaffen worden, um den Fahrradverkehr von der 
Fahrbahn zu bekommen. Warum sollte sich an dieser Haltung etwas 
aendern -- noch dazu, wo die Gemeinden genau gar nichts tun muessen, 
um die Radwegbenuetzungspflicht beizubehalten, wohingegen ein 
Verpflichtungsverzicht es notwendig machen wuerde, neue Schilder 
anzuschaffen und zu montieren?
Es gab schon bisher rechtliche Moeglichkeiten fuer die Kommunen, 
zumindest in bestimmten Bereichen die Benuetzungspflicht aufzuheben --  
in dem man zum Beispiel einen Radweg als Nebenfahrbahn definierte und 
diese mit einem allgemeinem Fahrverbot "ausgenommen Radfahrer" 
verordnete. Gemacht hat das aber kaum eine Gemeinde.
Wie werden sehen, was sich in Hinkunft in diesem Bereich tut. Das 
rotgruene, doch so um den Radverkehr bemuehte Wien wird da wohl ein 
wichtiger Pruefstein. Und dazu gibt es auch schon Stellungnahmen. Der 
"Kurier" zitiert den Sprecher des Wiener Radbeauftragten Martin Blum, 
Christian Rupp, der meint, Voraussetzung fuer einen 
nichtverpflichtenden Radweg sei "aber in allen Faellen, dass die 
Sicherheit gegeben ist und der Verkehr nicht gestoert" werde.
Nun ja, solange nur der Autoverkehr "Verkehr" ist und Menschen, die 
per pedes oder auf dem Velo unterwegs sind, sogar im Ressort der 
gruenen Stadtraetin Vassilakou als Verkehrsstoerung angesehen werden, 
braucht man sich keine grossen Hoffnungen auf eine Verkehrspolitik zu 
Gunsten der Nichtmotorisierten machen.
Man kann diese "Flexibilisierung der Radwegbenuetzungspflicht", wie 
dies der VCOe formulierte, als Signal an die Kommunalpolitik sehen, 
Radwege in Zukunft anders zu gestalten und dem Fahrrad seinen Platz 
auf der Fahrbahn zurueckzugeben. Man kann es aber auch als Massnahme 
sehen, der Forderung nach der Aufhebung der Benuetzungspflicht den 
Wind aus den Segeln zu nehmen. Letzteres ist realitaetsnaeher.
*Bernhard Redl*
*
> Radlobby Oesterreich gegruendet
Nach einer mehrjaehrigen Phase der offenen Zusammenarbeit als 
Plattform "Radlobby.at" wurden nun ein offizieller Dachverband aus 13 
Initiativen aus allen 9 Bundeslaendern begruendet. Diese Initiativen 
"verfolgen das gemeinsame Ziel, dem Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel 
zu vollwertiger verkehrspolitischer Anerkennung und Foerderung als 
nachhaltigstes Nahverkehrsmittel auf regionaler, nationaler und 
europaeischer Ebene zu verhelfen sowie die bestmoeglichen 
Rahmenbedingungen fuer Radverkehr in Oesterreich herzustellen".
Infos: http://www.radlobby.at
***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der 
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd 
muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe 
veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit 
Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der 
Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem 
Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige 
Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement 
verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den 
akin-pd per formlosen Mail an akin.buero@gmx.at abbestellen.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.redaktion@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976-00, Zweck: akin