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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 6. Februar 2013; 08:15
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Verkehr/Recht/Kommentar
> Doch kein Ende der Radwegbenuetzungspflicht
Der Berg kreisste und gebar ein Maeuschen. Die juengste StVO-Novelle
werde zu einer Aufhebung der Radwegbenuetzungspflicht fuehren,
zumindest teilweise, hiess es. Der OeAMTC warnte ganz dringend
davor -- schliesslich sind Radfahrer auf der Fahrbahn fuer die
Autolobby seit jeher schon eine Zumutung gewesen. Man bemueht sich
beim schwarzen Automobilclub auch gar nicht darum, das irgendwie zu
verschleiern. Fahrraeder auf Durchzugsstrassen, wo Radwege vorhanden
sind, waeren "nur eine unnoetige Provokation jener Autofahrer, die um
einen Konsens bemueht sind", so Martin Hoffer vom OeAMTC.
Es waren ja letztendlich auch nicht die Fahrradinitiativen, die den
massiven Ausbau von Radwegen durchsetzten, sondern autoverliebte
Politiker, die erkannten, dass man mit ein bisschen Farbe auf dem
Asphalt und der Anbringung blauer Schilder Radweg "bauen" und damit
den Radverkehr auf die Fusswege zwingen konnte --
Radwegbenuetzungspflicht sei dank.
Was jetzt beschlossen wurde, ist lediglich eine rechtliche Grundlage
fuer die Gemeinden, auf dem Verordnungsweg nichtverpflichtende Radwege
installieren zu koennen. Dafuer hat der Nationalrat in dieser
juengsten Novelle neue Schilder beschlossen -- jetzt muessten aber
erst die Kommunen auch wirklich davon Gebrauch machen. Nur sind die
meisten Radwege geschaffen worden, um den Fahrradverkehr von der
Fahrbahn zu bekommen. Warum sollte sich an dieser Haltung etwas
aendern -- noch dazu, wo die Gemeinden genau gar nichts tun muessen,
um die Radwegbenuetzungspflicht beizubehalten, wohingegen ein
Verpflichtungsverzicht es notwendig machen wuerde, neue Schilder
anzuschaffen und zu montieren?
Es gab schon bisher rechtliche Moeglichkeiten fuer die Kommunen,
zumindest in bestimmten Bereichen die Benuetzungspflicht aufzuheben --
in dem man zum Beispiel einen Radweg als Nebenfahrbahn definierte und
diese mit einem allgemeinem Fahrverbot "ausgenommen Radfahrer"
verordnete. Gemacht hat das aber kaum eine Gemeinde.
Wie werden sehen, was sich in Hinkunft in diesem Bereich tut. Das
rotgruene, doch so um den Radverkehr bemuehte Wien wird da wohl ein
wichtiger Pruefstein. Und dazu gibt es auch schon Stellungnahmen. Der
"Kurier" zitiert den Sprecher des Wiener Radbeauftragten Martin Blum,
Christian Rupp, der meint, Voraussetzung fuer einen
nichtverpflichtenden Radweg sei "aber in allen Faellen, dass die
Sicherheit gegeben ist und der Verkehr nicht gestoert" werde.
Nun ja, solange nur der Autoverkehr "Verkehr" ist und Menschen, die
per pedes oder auf dem Velo unterwegs sind, sogar im Ressort der
gruenen Stadtraetin Vassilakou als Verkehrsstoerung angesehen werden,
braucht man sich keine grossen Hoffnungen auf eine Verkehrspolitik zu
Gunsten der Nichtmotorisierten machen.
Man kann diese "Flexibilisierung der Radwegbenuetzungspflicht", wie
dies der VCOe formulierte, als Signal an die Kommunalpolitik sehen,
Radwege in Zukunft anders zu gestalten und dem Fahrrad seinen Platz
auf der Fahrbahn zurueckzugeben. Man kann es aber auch als Massnahme
sehen, der Forderung nach der Aufhebung der Benuetzungspflicht den
Wind aus den Segeln zu nehmen. Letzteres ist realitaetsnaeher.
*Bernhard Redl*
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> Radlobby Oesterreich gegruendet
Nach einer mehrjaehrigen Phase der offenen Zusammenarbeit als
Plattform "Radlobby.at" wurden nun ein offizieller Dachverband aus 13
Initiativen aus allen 9 Bundeslaendern begruendet. Diese Initiativen
"verfolgen das gemeinsame Ziel, dem Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel
zu vollwertiger verkehrspolitischer Anerkennung und Foerderung als
nachhaltigstes Nahverkehrsmittel auf regionaler, nationaler und
europaeischer Ebene zu verhelfen sowie die bestmoeglichen
Rahmenbedingungen fuer Radverkehr in Oesterreich herzustellen".
Infos: http://www.radlobby.at
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