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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 15. Jaenner 2013; 21:57
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Oe/Finanzen/Kommentar
> Heuchlerisches Salzburg-Bashing
Der seltsame Umgang mit Wohnbaufoerdergeldern hat Methode - in ganz 
Oesterreich
Wenn in den letzen Wochen Mitglieder der Bundesregierung allen voran 
die Frau Finanzminister aus gegebenem Salzburger Anlass sich laut mit 
bundesstaatlichen Kontrollen der Landesfinanzgebarungen hervortun, 
dann haette das schon seit Jahrzehnten getan werden koennen. Schaut 
man naemlich etwas hinter den Zeitpunkt des Anlasses zurueck und in 
die bisherige Praxis der Finanzministerien hinein, dann draengen 
sich - zumindest die Wohnbaufoerderung (WBF) betreffend - einige 
Fragen auf: Warum haben diese Ministerin und auch ihre Amtsvorgaenger 
sich nie darum gekuemmert, was denn die Laender mit den vom Bund an 
sie ueberwiesenen Geldern anstellen, obwohl sie (die 
FinanzministerInen) dazu gesetzlich verpflichtet waren? Warum hat sich 
auch nie irgendeine der Parteien (auf Bundesebene) regierend oder 
nicht - fuer die Verwendung der den Laendern zugeteilten WBF-Mittel so 
interessiert, dass sie ihnen eine kontrollierende Frage im Hohen Haus 
wert gewesen waere? Woran haben Bundes- und LandesparlamentarierInnen 
wohl gedacht, als sie die Verpflichtung (des jeweiligen Landes) zur 
bestmoeglichen Verzinsung (der aufgebrachten Foerdermittel) in die 
WBF-Gesetze hineinschrieben?
Bis zur Aufhebung der Zweckbindung der WBF-Mittel (de facto ab 2006) 
waren alle Laender verpflichtet, jaehrlich an das Finanzministerium 
ueber die Verwendung der ihnen unter diesem Titel im Finanzausgleich 
zugeteilten Gelder zu berichten (§4 Abs. 2 WBF-Zweckzuschussgesetz 
1989). Es hat nie irgendeinen Finanzminister aufgeregt, geschweige 
denn zu Sanktionen veranlasst, wenn die Laender dieser Berichtspflicht 
unzulaenglich oder gar nicht (etwa durch Abgabe von Leerformularen) 
nachgekommen sind. Wenn heute einer dieser Herren oder Damen im 
Ministeramt mit Kontrollen droht, lenkt er bzw. sie nur von den 
jahrzehntelangen Versaeumnissen dieses Amtes ab: Das Finanzministerium 
hatte nicht nur das Recht, sondern auch die aus der Treuhandfunktion 
gegenueber den Steuerzahlenden (WBF-Beitragzahlenden) abgeleitete 
Verpflichtung, zu kontrollieren! Solche Kontrollen haetten zahllose 
Unstimmigkeiten, Widersprueche und Ungereimtheiten zwischen den von 
den Laendern abgelieferten Berichten und den jeweiligen 
Landesrechnungsabschluessen zu Tage gefoerdert -- nicht nur jetzt in 
Salzburg, sondern in jedem Bundesland, und zwar schon seit vielen 
Jahren.
*Peter Moser, Stadtforscher in Wien, Co-Autor gemeinsam mit Karl 
Czasny "Einsatz und Gesamtwirkung der Wohnbaufoerderungsmittel"*
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