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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 15. Jaenner 2013; 21:57
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Oe/Finanzen/Kommentar

> Heuchlerisches Salzburg-Bashing

Der seltsame Umgang mit Wohnbaufoerdergeldern hat Methode - in ganz
Oesterreich

Wenn in den letzen Wochen Mitglieder der Bundesregierung allen voran
die Frau Finanzminister aus gegebenem Salzburger Anlass sich laut mit
bundesstaatlichen Kontrollen der Landesfinanzgebarungen hervortun,
dann haette das schon seit Jahrzehnten getan werden koennen. Schaut
man naemlich etwas hinter den Zeitpunkt des Anlasses zurueck und in
die bisherige Praxis der Finanzministerien hinein, dann draengen
sich - zumindest die Wohnbaufoerderung (WBF) betreffend - einige
Fragen auf: Warum haben diese Ministerin und auch ihre Amtsvorgaenger
sich nie darum gekuemmert, was denn die Laender mit den vom Bund an
sie ueberwiesenen Geldern anstellen, obwohl sie (die
FinanzministerInen) dazu gesetzlich verpflichtet waren? Warum hat sich
auch nie irgendeine der Parteien (auf Bundesebene) regierend oder
nicht - fuer die Verwendung der den Laendern zugeteilten WBF-Mittel so
interessiert, dass sie ihnen eine kontrollierende Frage im Hohen Haus
wert gewesen waere? Woran haben Bundes- und LandesparlamentarierInnen
wohl gedacht, als sie die Verpflichtung (des jeweiligen Landes) zur
bestmoeglichen Verzinsung (der aufgebrachten Foerdermittel) in die
WBF-Gesetze hineinschrieben?

Bis zur Aufhebung der Zweckbindung der WBF-Mittel (de facto ab 2006)
waren alle Laender verpflichtet, jaehrlich an das Finanzministerium
ueber die Verwendung der ihnen unter diesem Titel im Finanzausgleich
zugeteilten Gelder zu berichten (§4 Abs. 2 WBF-Zweckzuschussgesetz
1989). Es hat nie irgendeinen Finanzminister aufgeregt, geschweige
denn zu Sanktionen veranlasst, wenn die Laender dieser Berichtspflicht
unzulaenglich oder gar nicht (etwa durch Abgabe von Leerformularen)
nachgekommen sind. Wenn heute einer dieser Herren oder Damen im
Ministeramt mit Kontrollen droht, lenkt er bzw. sie nur von den
jahrzehntelangen Versaeumnissen dieses Amtes ab: Das Finanzministerium
hatte nicht nur das Recht, sondern auch die aus der Treuhandfunktion
gegenueber den Steuerzahlenden (WBF-Beitragzahlenden) abgeleitete
Verpflichtung, zu kontrollieren! Solche Kontrollen haetten zahllose
Unstimmigkeiten, Widersprueche und Ungereimtheiten zwischen den von
den Laendern abgelieferten Berichten und den jeweiligen
Landesrechnungsabschluessen zu Tage gefoerdert -- nicht nur jetzt in
Salzburg, sondern in jedem Bundesland, und zwar schon seit vielen
Jahren.
*Peter Moser, Stadtforscher in Wien, Co-Autor gemeinsam mit Karl
Czasny "Einsatz und Gesamtwirkung der Wohnbaufoerderungsmittel"*



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