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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 15. Jaenner 2013; 21:39
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Militaer/Demokratie/Hinweise:
> Wahlzellenaktionen die Arge Wehrdienstverweigerung:
SALZBURG: Fr, 19. Jaenner 2013, 17 Uhr, Kaigasse 28, vor der OeH
WIEN: Sa, 18. Jaenner 2013, 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr, beim
Museumsquartier Ecke Mariahilferstrasse
Es wird eine "Wahlzelle" aufgestellt, Wahlzettel ausgeteilt und die
WaehlerInnen koennen geheim abstimmen. Die Wahlurne wird
halbstuendlich entleert und das Ergebnis moeglichst haptisch
festgehalten. Die BuergerInneninitiative "Bundesheer abschaffen - fuer
eine aktive Friedenspolitik" soll ebenfalls zur Unterstuetzung
aufliegen.
Bei bereits erfolgten Aktion am 14.1. war das Ergebnis der natuerlich
nicht repraesentativen Umfrage: Berufsheer 36 %, Wehrpflicht 20 %,
Bundesheer abschaffen 40 %, ungueltig 4 %. Dabei wurden auch
Interviews gemacht, die baldigst auf Youtube zu sehen werden. Der Link
sollte dann bald zu finden sein auf:
http://heerabschaffen.wordpress.com
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> Zur Gueltigkeit von Proteststimmen
Da Zweifel aufgetaucht sind, wie denn nun eine gueltige Stimme
abzugeben und trotzdem Protest auf dem Stimmzettel formulierbar sei,
haben wir bei der Landeswahlbehoerde in Wien angefragt (MA62). Dort
bestaetigte man uns, dass unsere Lesart des Volksbefragungsgesetzes
korrekt ist: Sofern auf dem Stimmzettel der "Waehlerwille" erkennbar
ist -- faktisch also eine und nur eine der beiden
Antwortmoeglichkeiten angekreuzt ist -- ist der Stimmzettel gueltig,
egal, was sonst noch auf dem Zettel steht. Es gibt in Wien laut dieser
Auskunft keine sonderlichen Weisungen an die Wahlkommissionen, wie ein
kreatives Abstimmungsverhalten zu interpretieren waere. Da solche
Weisungen verfassungsrechtlich aeusserst problematisch waeren und ihre
Umsetzbarkeit fraglich, ist auch davon auszugehen, dass weder formell
noch informell in anderen Bundeslaendern solche Weisungen existieren.
Ueber den Einzelfall entscheiden die jeweiligen Sprengelkommissionen,
die politisch besetzt sind. Eine Garantie, wie diese entscheiden, gibt
es nicht, aber die Formulierungen im Gesetz lassen diesen wenig
Spielraum. Ausgewiesen werden diese Stimmen natuerlich nur als
gueltig, scheinen also nicht in irgendeiner Statistik extra auf. Wer
also nicht bewusst ungueltig stimmen will, kann so einen Protest
formulieren, der aber lediglich den Kommissionen zur Kenntnis gebracht
wird.
-br-
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