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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 15. Jaenner 2013; 21:35
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Militaer/Demokratie/Diskussion:

> Worum es geht!

Nur dass wir klar sehen, worueber wir am 20. Jaenner 2013 befragt
werden ....


"Jeder maennliche Staatsbuerger ist wehrpflichtig." So steht es in
Artikel 9a der oesterreichischen Bundesverfassung. "Das Bundesheer
wird auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht gebildet und ergaenzt",
kann man in § 1 Abs 2 Wehrgesetz lesen. Diese "allgemeine
Wehrpflicht" - als Organisationsform der militaerischen
Landesverteidigung - steht zur Disposition. Das Volk wird befragt, ob
es die "allgemeine Wehrpflicht" beibehalten oder statt dessen ein
"Berufsheer" eingefuehrt sehen will.

"Allgemeine Wehrpflicht" bedeutet einen Zwangsdienst beim Bundesheer
oder einen Zwangsdienst beim Zivildienst abzuleisten. Dieser Zwang ist
gesetzlich mit harten Strafen abgesichert: Wer der Einberufung zum
Wehrdienst - nachhaltig (laenger als 30 Tage) - nicht Folge leistet
ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen (§ 7
Militaerstrafgesetz). Ebenso wird man bestraft, wenn man der Zuweisung
einer Einrichtung des Zivildienstes nicht Folge leisten will (§ 58
Zivildienstgesetz). Soldaten riskieren fuer "Desertion" sogar bis zu 5
Jahre Freiheitsstrafe (§ 9 Militaerstrafgesetz). Wir reden hier von
gerichtlich strafbaren Handlungen; wird man verurteilt gilt man auch
als vorbestraft.

Die "Allgemeine Wehrpflicht" abzuschaffen bedeutet daher zum einen,
diese drakonischen Straftatbestaende aufzuheben, das Wehrgesetz
voellig umzuschreiben und aber eben auch, die Bundesverfassung
(jedenfalls den Art 9a, moeglicherweise noch andere Artikel) zu
aendern. Dazu bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat.

Einfach bestimmte Jahrgaenge nicht einzuberufen waere keine
"Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht", sondern schlicht ein
Etikettenschwindel.

Peter Kolba, Jurist
(ehemaliger Zivildiener beim Internationalen Versoehnungsbund)



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