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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 19. Dezember 2012; 03:16
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Bundesheer

> Volksbefragungsstimme auch mit Protest gueltig

Da der Wille zur Abschaffung des Bundesheeres in der Linken zwar gross
ist, viele aber nicht die Volksbefragung boykottieren moechten, da
ihnen entweder das Berufsheer oder die Wehrpflicht das groessere Uebel
bedeuten und sie daher eine gueltige Stimme abgeben moechten, sei hier
aus dem Volksbefragungsgesetz 1989 idgF zitiert. Denn eine Stimme soll
laut Gesetz dann als gueltig angesehen werden, wenn daraus "der Wille
des Stimmberechtigten" erkennbar ist. "Worte, Bemerkungen oder
Zeichen, die auf den amtlichen Stimmzetteln angebracht wurden,
beeintraechtigen die Gueltigkeit eines Stimmzettels nicht", sofern er
ansonsten korrekt ausgefuellt worden ist und es sich dabei auch
tatsaechlich um den amtlichen Stimmzettel handelt und nicht
irgendetwas anderes. Und: "Im Stimmkuvert befindliche Beilagen aller
Art beeintraechtigen die Gueltigkeit des amtlichen Stimmzettels
nicht." (§12 (3))

Praktisch bedeutet das: Im Gegensatz zu einer Ungueltigstimme wird
eine solche Stimme als Protest nicht sichtbar, allerdings werden auch
die Ungueltigstimmen nicht als Proteststimmen gezaehlt, sondern kommen
in denselben Topf mit den unabsichtlich fehlerhaften. Sowohl eine
gueltige als auch eine ungueltige Stimme mit einem Protestvermerk wird
aber von den Wahlkommissionen wahrgenommen, erfuellt also einen
agitatorischen Zweck bei deren Mitgliedern. -br-

Volksbefragungsgesetz 1989 idgF:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001008



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