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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 19. Dezember 2012; 03:16
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Bundesheer
> Volksbefragungsstimme auch mit Protest gueltig
Da der Wille zur Abschaffung des Bundesheeres in der Linken zwar gross 
ist, viele aber nicht die Volksbefragung boykottieren moechten, da 
ihnen entweder das Berufsheer oder die Wehrpflicht das groessere Uebel 
bedeuten und sie daher eine gueltige Stimme abgeben moechten, sei hier 
aus dem Volksbefragungsgesetz 1989 idgF zitiert. Denn eine Stimme soll 
laut Gesetz dann als gueltig angesehen werden, wenn daraus "der Wille 
des Stimmberechtigten" erkennbar ist. "Worte, Bemerkungen oder 
Zeichen, die auf den amtlichen Stimmzetteln angebracht wurden, 
beeintraechtigen die Gueltigkeit eines Stimmzettels nicht", sofern er 
ansonsten korrekt ausgefuellt worden ist und es sich dabei auch 
tatsaechlich um den amtlichen Stimmzettel handelt und nicht 
irgendetwas anderes. Und: "Im Stimmkuvert befindliche Beilagen aller 
Art beeintraechtigen die Gueltigkeit des amtlichen Stimmzettels 
nicht." (§12 (3))
Praktisch bedeutet das: Im Gegensatz zu einer Ungueltigstimme wird 
eine solche Stimme als Protest nicht sichtbar, allerdings werden auch 
die Ungueltigstimmen nicht als Proteststimmen gezaehlt, sondern kommen 
in denselben Topf mit den unabsichtlich fehlerhaften. Sowohl eine 
gueltige als auch eine ungueltige Stimme mit einem Protestvermerk wird 
aber von den Wahlkommissionen wahrgenommen, erfuellt also einen 
agitatorischen Zweck bei deren Mitgliedern. -br-
Volksbefragungsgesetz 1989 idgF:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001008
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