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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 27. November 2012; 21:16
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Notizen:
> Wien: Neues vom Spekulationsobjekt Muehlfeldgasse 12
Die PizzeriA gibt es jetzt seit einem Jahr. Und natuerlich haben die 
Eigentuemer des Hauses (Castella GmbH) noch immer nicht aufgegeben, 
das Haus so schnell als moeglich bestandfrei machen zu wollen -- neben 
diesem Kulturprojekt sind ja noch einige Altmietparteien im Haus. 
Letzter Stand der Dinge: Der verstopfte Kanal -- Reparaturarbeiten 
verliefen bislang eigentlich nicht -- muss jetzt auf Anordnung der 
Gemeinde Wien (Baupolizei, Buero fuer Sofotmassnahmen, Abteilung fuer 
notstandspolizeiliche Massnahmen und Gebietsbetreuung) repariert 
werden. Nachdem die Hausbesitzer es nicht machen lassen, hat jetzt die 
Gemeinde selbst Sanierungsmassnahmen in Auftrag gegeben -- und wird 
die Rechnung wohl den Besitzern praesentieren. Auch die Behauptung des 
Sachverstaendigen der Hausbesitzer, das Haus sei akut 
einsturzgefaehrdet und muesse evakuiert werden konnten die Experten 
der Gemeinde nicht teilen
Auf bezirksgerichtlicher Ebene wurde die Raeumungsklage gegen die 
PizzeriA einstweilen auf Jaenner vertagt. (akin)
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> Salzburg: 400 Schueler_innen und Lehrer_innen gegen Abschiebung
Am 15.11. demonstrierten 400 Schueler_innen und Lehrer_innen des BORG 
Salzburg-Nonntal gegen die Abschiebung ihres Schulkollegen Geworg. Die 
Polizeibehoerden hatten im Sommer Geworgs Mutter und seinen juengeren 
Bruder nach Armenien abgeschoben. Er und sein Vater konnten sich noch 
frueh genug vor den Abschiebebeamt_innen in Sicherheit bringen. Der 
Protest einer gesamten Schule unter dem Motto "Ohne Geworg gehn´ wir 
nicht in die Schule!" ist eindrucksvoll und zeigt hoffentlich Wirkung.
Der Widerstand gegen Abschiebungen und das "Fremdenrecht" waechst 
weiter und das ist gut so. Seit knapp 2 Jahren gibt es auch in 
Salzburg engagierte Menschen, die sich in einer Bleiberechtsgruppe 
organisiert haben. (plattform-bleiberecht.at/gek.)
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> Innsbruck: Prozess gegen Bleiberechts-Aktivisten abgesagt
Eine ueberraschende und erfreuliche Wendung nahm das Strafverfahren 
gegen einen Aktivisten der "Plattform Bleiberecht" wegen des Verdachts 
der Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze (§281 StGB). Kurz vor 
dem Gerichtstermin teilte die zustaendige Richterin dem Rechtsanwalt 
des Aktivisten muendlich mit, dass am 15. November keine Verhandlung 
stattfinden werde und es moeglicherweise sogar zu einer 
Verfahrenseinstellung kommt.
Das Strafverfahren ist deshalb aber noch nicht beendet. Die 
Staatsanwaltschaft hat 14 Tage Zeit, die Einstellung des Verfahrens zu 
beeinspruchen und eine Wiederaufnahme zu beantragen.
Am 15.November kamen aber dennoch rund 60 Menschen zur Kundgebung vor 
dem Innsbrucker Bezirksgericht. Transparente und Flugzettel mit den 
Aufschriften "Wir lassen uns den Mund nicht verbieten!" und "Wir 
kaempfen weiter fuer Menschenrechte!" wurden hochgehalten und 
verteilt.
Das Verfahren gegen den Aktivisten war eroeffnet worden, weil er im 
Rahmen einer politischen Kundgebung laut Staatsanwaltschaft zum 
"allgemeinen Ungehorsam gegen ein Gesetz, naemlich §120 Abs. 3 FPG 
(Fremdenpolizeigesetz)" aufgerufen habe. Mit dieser Bestimmung werden 
Menschen, die "einem Fremden den unbefugten Aufenthalt [...] 
wissentlich erleichtern" mit Strafe bedroht. (Plattform 
Bleiberecht/akin)
Kontakt: http://www.plattform-bleiberecht.at/
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