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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 27. November 2012; 21:16
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Notizen:
> Wien: Neues vom Spekulationsobjekt Muehlfeldgasse 12
Die PizzeriA gibt es jetzt seit einem Jahr. Und natuerlich haben die
Eigentuemer des Hauses (Castella GmbH) noch immer nicht aufgegeben,
das Haus so schnell als moeglich bestandfrei machen zu wollen -- neben
diesem Kulturprojekt sind ja noch einige Altmietparteien im Haus.
Letzter Stand der Dinge: Der verstopfte Kanal -- Reparaturarbeiten
verliefen bislang eigentlich nicht -- muss jetzt auf Anordnung der
Gemeinde Wien (Baupolizei, Buero fuer Sofotmassnahmen, Abteilung fuer
notstandspolizeiliche Massnahmen und Gebietsbetreuung) repariert
werden. Nachdem die Hausbesitzer es nicht machen lassen, hat jetzt die
Gemeinde selbst Sanierungsmassnahmen in Auftrag gegeben -- und wird
die Rechnung wohl den Besitzern praesentieren. Auch die Behauptung des
Sachverstaendigen der Hausbesitzer, das Haus sei akut
einsturzgefaehrdet und muesse evakuiert werden konnten die Experten
der Gemeinde nicht teilen
Auf bezirksgerichtlicher Ebene wurde die Raeumungsklage gegen die
PizzeriA einstweilen auf Jaenner vertagt. (akin)
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> Salzburg: 400 Schueler_innen und Lehrer_innen gegen Abschiebung
Am 15.11. demonstrierten 400 Schueler_innen und Lehrer_innen des BORG
Salzburg-Nonntal gegen die Abschiebung ihres Schulkollegen Geworg. Die
Polizeibehoerden hatten im Sommer Geworgs Mutter und seinen juengeren
Bruder nach Armenien abgeschoben. Er und sein Vater konnten sich noch
frueh genug vor den Abschiebebeamt_innen in Sicherheit bringen. Der
Protest einer gesamten Schule unter dem Motto "Ohne Geworg gehn´ wir
nicht in die Schule!" ist eindrucksvoll und zeigt hoffentlich Wirkung.
Der Widerstand gegen Abschiebungen und das "Fremdenrecht" waechst
weiter und das ist gut so. Seit knapp 2 Jahren gibt es auch in
Salzburg engagierte Menschen, die sich in einer Bleiberechtsgruppe
organisiert haben. (plattform-bleiberecht.at/gek.)
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> Innsbruck: Prozess gegen Bleiberechts-Aktivisten abgesagt
Eine ueberraschende und erfreuliche Wendung nahm das Strafverfahren
gegen einen Aktivisten der "Plattform Bleiberecht" wegen des Verdachts
der Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze (§281 StGB). Kurz vor
dem Gerichtstermin teilte die zustaendige Richterin dem Rechtsanwalt
des Aktivisten muendlich mit, dass am 15. November keine Verhandlung
stattfinden werde und es moeglicherweise sogar zu einer
Verfahrenseinstellung kommt.
Das Strafverfahren ist deshalb aber noch nicht beendet. Die
Staatsanwaltschaft hat 14 Tage Zeit, die Einstellung des Verfahrens zu
beeinspruchen und eine Wiederaufnahme zu beantragen.
Am 15.November kamen aber dennoch rund 60 Menschen zur Kundgebung vor
dem Innsbrucker Bezirksgericht. Transparente und Flugzettel mit den
Aufschriften "Wir lassen uns den Mund nicht verbieten!" und "Wir
kaempfen weiter fuer Menschenrechte!" wurden hochgehalten und
verteilt.
Das Verfahren gegen den Aktivisten war eroeffnet worden, weil er im
Rahmen einer politischen Kundgebung laut Staatsanwaltschaft zum
"allgemeinen Ungehorsam gegen ein Gesetz, naemlich §120 Abs. 3 FPG
(Fremdenpolizeigesetz)" aufgerufen habe. Mit dieser Bestimmung werden
Menschen, die "einem Fremden den unbefugten Aufenthalt [...]
wissentlich erleichtern" mit Strafe bedroht. (Plattform
Bleiberecht/akin)
Kontakt: http://www.plattform-bleiberecht.at/
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