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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 7. November 2012; 04:41
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US-Urnengaenge:
> ACLU rief zur Urne
Bedenklich stimmt eine Aussendung der American Civil Liberties Union 
(ACLU) dieser Tage zur US-Wahl. Die ACLU meinte folgendes an ihren 
Mailverteiler schicken zu muessen: "Sie haben die 
Praesidentschaftsdebatten gesehen. Sie haben die zahllosen TV-Spots 
der Kongressmitglieder gesehen, die um ihre Stimme werben. Aber 
wussten Sie auch, dass in 46 (Anm. Bundes-) Staaten staatliche 
Gesetzgeber zu waehlen sind? Und das in 23 Staaten die komplette 
staatliche Legislative -- jeder einzelne Sitz -- zur Wahl stehen? 
Staatliche Legislative bekommt normalerweise keine grosse 
Aufmerksamkeit, aber sie sollte es."
Diese Aussendung ist deswegen beachtenswert, da der Grossteil der 
Gesetzgebung in den USA nicht auf foederale Ebene passiert, sondern in 
den staatlichen und regionalen Gremien, und dennoch die ACLU der 
Meinung ist, das selbst ihre eigenen, politisch wohl nicht so 
desinteressierten Rezipienten kaum von der Gesetzgebung der unteren 
Ebenen Notiz nehmen. Wenn die renommierte Buergerrechtsunion ein 
derartiges Bild vom US-amerikanischen Wahlvolk und von der medialen 
Berichterstattung ueber diese Gremien hat, ist anzunehmen, dass es 
nicht voellig unrealistisch ist.
-br-
*
> Zum Tod Verurteilte fuer Todesstrafe
In Kalifornien stand am Dienstag mit der Proposition 34 auch eine 
Abstimmung ueber die Abschaffung der Todesstrafe an. Eine Umfrage 
unter Insassen der Todeszellen in diesem Bundesstaat ergab dabei, dass 
eine Mehrheit fuer die Beibehaltung der Todesstrafe ist. Was auf den 
ersten Blick seltsam anmutet, hat aber einen handfesten Hintergrund: 
In Kalifornien werden die wenigsten zum Tode Verurteilten auch 
tatsaechlich hingerichtet -- oft genug, weil sie jedes verfuegbare 
Rechtsmittel ausschoepfen. Das koennen sie aber zumeist nur deswegen, 
weil sie etliche Priviliegien gegenueber anderen Haeftlingen haben und 
dabei vor allem staatlich bezahlte Anwaelte, mit deren Hilfe sie immer 
wieder Revisionen ihrer Urteile anstreben koennen.
So hat der Vorschlag, die Todesstrafe abzuschaffen weitaus weniger 
menschenrechtliche Gruende als vielmehr oekonomische. Mit der 
Abschaffung wuerden die Todeskandidaten einen nicht unbetraechtlichen 
Teil der staatlichen Bezahlung ihrer Anwaelte verlieren und der immer 
noch nahezu bankrotte Staat Kalifornien wuerde sich viel Geld 
ersparen.
Derzeit befinden sich 725 Haeftlinge in den kalifornischen 
Todeszellen, doch seit 1978 gab es nur 13 Hinrichtungen.
(Telepolis/akin)
Quelle mit ausfuehrlicheren Infos: 
http://www.heise.de/tp/artikel/37/37934/1.html
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