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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 31. Oktober 2012; 16:15
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Prozesse:
> StA im Tierrechtsprozess: Meinungsaeusserung ist schwere Noetigung
Viereinhalb Jahre nach Hausdurchsuchungen und Verhaftungen von 
Tierrechts- und Tierbefreiungsaktivist_innen in ganz Oesterreich und 
eineinhalb Jahre nachdem im Landesgericht Wiener Neustadt zum 
Abschluss eines 14 Monate dauernden Prozesses alle Angeklagten von 
allen Vorwuerfen freigesprochen wurden, hat das Oberlandesgericht Wien 
nun ueber die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung auf 
Schuld und Nichtigkeit zu entscheiden. Betroffen davon sind 
vordergruendig fuenf der urspruenglich dreizehn Angeklagten, bei 
genauerem Hinsehen aber geht es um mehr. Denn das zentrale Argument 
der Staatsanwaltschaft sei, dass die blosse Ankuendigung von 
Protestkampagnen und Demonstrationen bereits den Straftatbestand der 
schweren Noetigung erfuellten wuerden, erklaerten Anfang Oktober zwei 
betroffene AktivistInnen.
Die Berufung der Staatsanwaltschaft und die mit Spannung erwartete 
Entscheidung des OLG ist somit nicht nur fuer die Tierrechts- und 
Tierbefreiungsszene von Bedeutung, sondern betrifft jeden politischen 
Aktivismus in Oesterreich, der nach dieser Argumentation der 
Staatsanwaltschaft als Noetigung kriminalisiert werden koennte.
Nach Einlangen der Gegenschrift der Angeklagten kann das 
Oberlandesgericht Wien nun die Berufung der Staatsanwaltschaft 
abweisen, der Berufung wegen Nichtigkeit stattgeben, was eine 
neuerliche Verhandlung in erster Instanz erfordern wuerde, oder der 
Berufung stattgeben und das Verfahren mit einer Verhandlung in zweiter 
Instanz fortsetzen.
Quelle: http://nochrichten.net/?p=1203
Mehr Infos: http://antirep2008.org/
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> AMS-Freispruch rechtskraeftig
Nachdem im Juli die als "JAIB" bekannt gewordenen vier Beschuldigten 
vom Vorwurf der Brandstiftung an Mistkuebeln vor einem AMS-Gebaeude 
freigesprochen worden waren, ist das Urteil nun rechtskraeftig. Die 
Staatsanwaltschaft hat ihre Nichtigkeitsbeschwerde zurueckgezogen.
Es bleibt ein schlechter Beigeschmack, denn waehrend eine 
Entschaedigung fuer die erlittene achtwoechige U-Haft nun denkbar ist, 
bleiben die Betroffenen natuerlich wie in allen Straffaellen auf dem 
Grossteil ihrer Verteidigungskosten sitzen, waehrend -- aehnlich wie 
im Tierrechtsprozess -- die zu seltsamen Methoden tendierenden 
Polizeidienststellen unbehelligt bleiben.
Mehr dazu unter: http://fightrepression2010.lnxnt.org/
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