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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 31. Oktober 2012; 16:15
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Prozesse:

> StA im Tierrechtsprozess: Meinungsaeusserung ist schwere Noetigung

Viereinhalb Jahre nach Hausdurchsuchungen und Verhaftungen von
Tierrechts- und Tierbefreiungsaktivist_innen in ganz Oesterreich und
eineinhalb Jahre nachdem im Landesgericht Wiener Neustadt zum
Abschluss eines 14 Monate dauernden Prozesses alle Angeklagten von
allen Vorwuerfen freigesprochen wurden, hat das Oberlandesgericht Wien
nun ueber die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung auf
Schuld und Nichtigkeit zu entscheiden. Betroffen davon sind
vordergruendig fuenf der urspruenglich dreizehn Angeklagten, bei
genauerem Hinsehen aber geht es um mehr. Denn das zentrale Argument
der Staatsanwaltschaft sei, dass die blosse Ankuendigung von
Protestkampagnen und Demonstrationen bereits den Straftatbestand der
schweren Noetigung erfuellten wuerden, erklaerten Anfang Oktober zwei
betroffene AktivistInnen.

Die Berufung der Staatsanwaltschaft und die mit Spannung erwartete
Entscheidung des OLG ist somit nicht nur fuer die Tierrechts- und
Tierbefreiungsszene von Bedeutung, sondern betrifft jeden politischen
Aktivismus in Oesterreich, der nach dieser Argumentation der
Staatsanwaltschaft als Noetigung kriminalisiert werden koennte.

Nach Einlangen der Gegenschrift der Angeklagten kann das
Oberlandesgericht Wien nun die Berufung der Staatsanwaltschaft
abweisen, der Berufung wegen Nichtigkeit stattgeben, was eine
neuerliche Verhandlung in erster Instanz erfordern wuerde, oder der
Berufung stattgeben und das Verfahren mit einer Verhandlung in zweiter
Instanz fortsetzen.

Quelle: http://nochrichten.net/?p=1203
Mehr Infos: http://antirep2008.org/

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> AMS-Freispruch rechtskraeftig

Nachdem im Juli die als "JAIB" bekannt gewordenen vier Beschuldigten
vom Vorwurf der Brandstiftung an Mistkuebeln vor einem AMS-Gebaeude
freigesprochen worden waren, ist das Urteil nun rechtskraeftig. Die
Staatsanwaltschaft hat ihre Nichtigkeitsbeschwerde zurueckgezogen.

Es bleibt ein schlechter Beigeschmack, denn waehrend eine
Entschaedigung fuer die erlittene achtwoechige U-Haft nun denkbar ist,
bleiben die Betroffenen natuerlich wie in allen Straffaellen auf dem
Grossteil ihrer Verteidigungskosten sitzen, waehrend -- aehnlich wie
im Tierrechtsprozess -- die zu seltsamen Methoden tendierenden
Polizeidienststellen unbehelligt bleiben.

Mehr dazu unter: http://fightrepression2010.lnxnt.org/



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