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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 17. Oktober 2012; 03:42
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Termin:

> Diskussion über den Rechtsstaat

Der Rechtsstaat gilt als grosse zivilisatorische Errungenschaft. Aber:
Wer oder was herrscht eigentlich, wenn das Recht herrscht?

Dass es beim Recht um Herrschen und Beherrscht-Werden geht, ist kaum
zu uebersehen. In keiner anderen Rolle tritt der Staat den Buergern so
offen als Gewalt gegenueber, wie wenn er Recht setzt und durchsetzt.
Der Wille der politischen Macht, in gesetzesfoermige Beschluesse
gegossen, ist fuer die Menschen in ihrem Machtbereich verbindlich und
wird von bewaffneten Staatsorganen durchgesetzt; Zuwiderhandeln wird
bestraft, in schlimmeren Faellen mit dem Entzug der Freiheit.

Das finden die meisten Mitbuerger vernuenftig und menschlich. Manche
versteigen sich sogar zu der gewagten These, bei uns herrsche das
Recht und nicht Gewalt. Das ist natuerlich Unsinn; sie meinen nur, es
herrsche nicht die gewalttaetige Willkuer eines einzelnen Fuehrers
oder Diktators und freuen sich darueber. Da haben sie ja auch Recht:

Die Gewalt des Rechts ist nicht zufaellig und nicht unberechenbar; sie
hat System und Regeln, so dass der Mensch weiss, was ihm erlaubt und
was verboten ist. Aber ist eine berechenbare Herrschaft denn keine
Herrschaft? Die buergerlichen Menschen schaetzen diese Herrschaft als
einen noetigen und wohltaetigen Zwang gegen ihre eigene Unvernunft:
Die Gewalt des Rechts, so sehen sie es, sorge fuer die Gewaltlosigkeit
der Gesellschaft, erzwinge den Frieden unter den Buergern und regle
Konflikte. Die Freunde des Rechts waeren weniger begeistert, wenn sie
wuessten, dass das Recht nur solche Konflikte regelt - uebrigens nicht
loest! -, die es selbst in die Welt setzt.

Aber das fuehrt ja nur zurueck zu der Frage: Was sind das fuer
Verhaeltnisse der Menschen, die durch das Recht geregelt werden? Was
herrscht denn nun, wenn das Recht herrscht? (Aussendung
Gegenstandpunkt)

Diskussion:
Montag, 22.10.2012 um 19:30
Cafe Siebenstern, Siebensterngasse 31, 1070 Wien
Referent: Theo Wentzke



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