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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 17. Oktober 2012; 04:08
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Glosse:

> Der Adel kriecht aus seinen Burgen

Fuenf Monate nach der Gruendung der Ersten Republik wurde im April
1919 das heute in Oesterreich im Verfassungsrang stehende
Adelaufhebungsgesetz beschlossen und in Kraft gesetzt. Nur im
Burgenland, das erst 1922 zu Oesterreich kam, erfuhr die Gueltigkeit
des Gesetzes erst 2008 eine endgueltige verfassungsrechtliche
Klaerung.

Ebenfalls im April 1919 trat das Habsburgergesetz in Kraft, das ueber
das Adelsaufhebungsgesetz hinausgeht, indem es auch den Gebrauch
(nicht nur das Fuehren) von Titeln wie Erzherzog/in verbietet. Das
staatliche, aber in der Verwaltung des kaiserlichen Hofes gestandene
bewegliche und unbewegliche Vermoegen im Staatsgebiet der Republik
Deutschoesterreich (heute Republik Oesterreich) wurde der
Staatsverwaltung unterstellt. Die so genannten Privat- und
Familienfonds des Hauses Habsburg und seiner Zweiglinien, meist vom
jeweiligen Oberhaupt des Hauses verwaltetes gemeinsames
Familienvermoegen, wurden enteignet und ins Staatseigentum
uebergefuehrt. Persoenliches Privateigentum blieb erhalten.

Der uebrige Adel hingegen war nur symbolisch in die Schranken gewiesen
worden: Er musste lediglich auf das "von" und diverse Insignien wie
Wappen und adelige Standesbezeichnungen - Graf, Fuerst, Ritter,
Herzog, aber auch Bezeichnungen anderer Laender, wie Conte, Marchese
etc. - verzichten.

Wenngleich in Artikel 7 der Verfassung von 1920 festgestellt wird:
"Alle Bundesbuerger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt,
des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind
ausgeschlossen", so war das doch nur ein formaler Akt, denn an die
wahre Problematik ging es nicht heran. Wie Fanny Starhemberg
gegenueber dem damaligen ersten Bundespraesidenten Hainisch ueber
diesen Punkt sagte: "Uns macht die Aufhebung des Adels nichts, wir
bleiben mit oder ohne den Titel immer die Starhembergs.'"

Und damit hatte sie leider Recht: Waehrend Ungarn den Adel wenigstens
nach 1945 enteignete, bleibt der historisch bedingt zu einem guten
Teil aus riesigen Laendereien bestehende Besitz ebenso wie sicher
keine geringen, in Privatstiftungen steuerschonend geparkte
Geldvermoegen in Oesterreich bis heute in den ehemaligen
Adelsfamilien. Von den 10 groessten Grundbesitzern in Oesterreich sind
fuenf dem Adel zuzurechnen - an vorderster Stelle die Familie
Esterházy, die 440 km² Land besitzt, aber auch Mayr-Melnhof mit 320
km² oder die Familie Schwarzenberg mit 200 km². Auch deutsche
Adelshaeuser sind kraeftig am Grundbesitz in Oesterreich beteiligt.
Dieses Geld und diese Laendereien wurden auf dem Ruecken der
nichtadeligen Bevoelkerung, der Arbeiterklasse einschliesslich
Lehenbauern, erworben, genutzt und vermehrt.

Und diese Familien sind nach wie vor maechtig, reich und organisiert -
die 2005 gegruendete "Vereinigung der Edelleute in Oesterreich -
V.E.Oe.", die sich als Nachfolger der kurz vor dem Ersten Weltkrieg
gegruendeten, aber erst seit 1922 wirklich aktiven und von den
Nationalsozialisten 1938 verbotenen Vereinigung katholischer Edelleute
in Oesterreich betrachtet, wurde 2006 vom Innenministerium als
zulaessig erkannt. Waehrend er ihren aus dem Fleisch des Volkes
geschnittenen Reichtum weiter vermehren kann, kriecht der Adel auch
politisch wieder aus den Loechern.

Der Kaerntner Forstwirt in eigenen Landen und Gruenpolitiker (!!!)
Ulrich Habsburg wurde bereits im Jahr 2009 - im Hinblick auf die
Bundespraesidentschaftswahl 2010 - aktiv und stellte einen
Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof zur Abschaffung des
sogenannten "Habsburger-Paragrafen". Seine Ankuendigung, bei der
Praesidentschaftswahl 2010 kandidieren zu wollen, fuehrte letztlich
(nach der Wahl) tatsaechlich zur Aufhebung der entsprechenden
Verfassungsbestimmung im Zuge einer Wahlrechtsreform. Und dann
aeusserte Ulrich Habsburg am 25.9. bei den 21. Zeitgeschichte-Tagen in
Braunau, die heuer bezeichnenderweise unter dem Titel "Adel
verpflichtet" standen, die krude Idee, die Adelstitel in Oesterreich
als Teil des Namens wieder einzufuehren, "um die Polarisierung
zwischen Aristokraten und Nicht-Aristokraten lindern." Er glaubt, dass
zum Jubilaeum "100 Jahre Republik" im Jahre 2018 der Zeitpunkt
gekommen waere, um die Verfassung zu aendern, die das Fuehren von
Adelstiteln in Oesterreich unter Strafe stellt. "Eine Gleichstellung
der Adelstitel innerhalb der EU muss frueher oder spaeter sowieso
kommen, da es bei international verzweigten Familien nicht haltbar
ist, wenn ein Teil den Adelstitel fuehren darf und der andere Teil
nicht", meint er.

Ich meine: Die Aristokratie existiert vordergruendig in Oesterreich
per Verfassung seit fast 100 Jahren nicht mehr. Im Hintergrund aber
wittert sie im Fahrwasser des noch immer weiter erstarkenden
Neoliberalismus ihre Chance, den Status als "bessere" Klasse wieder
offiziell zu zementieren. Das darf nicht als harmlose Spinnerei
belaechelt werden, im Gegenteil ist zu fordern, dass der nicht fuer
das persoenliche Wohnen genutzte Landbesitz endlich zum oeffentlichen
Gut gemacht und auch die nur dem Erhalt des Herrschaftsanspruches
ueber Generationen dienenden Privatstiftungen enteignet werden!
*Peter Gruendler*



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