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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 10. Oktober 2012; 04:01
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Initiativen:

> BuergerInneninitiative zur Bundesheerabschaffung

Auf Initiative des Oesterreichischen Versoehnungsbundes und der ARGE
fuer Wehrdienstverweigerung, Gewaltfreiheit und Fluechtlingsbetreuung
werden Unterschriften fuer eine BuergerInnen-Initiative an den
Nationalrat betreffend "Abschaffung des Bundesheeres und aktive
Friedenspolitik" gesammelt. Der gesamte Text der Petition orientiert
sich an unserer Stellungnahme fuer eine aktive, gewaltfreie
Friedenspolitik ohne Heer.

Im Text fuer die Volksbefragung im Jaenner 2013 ist nur die
Alternative "Berufsheer oder Wehrpflicht" vorgesehen. Mit dieser
Petition wollen wir allen OesterreicherInnen die Moeglichkeit geben,
ihre Stimme fuer ein alternatives Konzept einer aktiven, gewaltfreien
Friedenspolitik ohne Heer hoerbar zu machen.

Wir wollen damit einen "dritten Weg" aufzeigen, der in der
parteipolitischen Diskussion nicht vorkommt, und die Frage, ob wir in
Oesterreich ueberhaupt ein Bundesheer brauchen, in die oeffentliche
Diskussion einbringen.

Um die BuergerInnen-Initiative im Parlament einreichen zu koennen,
benoetigen wir moeglichst rasch 500 Unterschriften von
wahlberechtigten OesterreicherInnen. Nach erfolgter Einreichung wird
dann auch eine Online-Unterstuetzung ueber die Parlaments-Homepage
moeglich sein.
(Aussendungstext Versoehnungsbund/gek.)

Der Text der Initiative samt Unterschriftenliste ist unter anderem auf
der akin-Homepage herunterladbar:
http://akin.mediaweb.at/Download/bi-bundesheer-weg.pdf

Kontakt:
Internationaler Versoehnungsbund:
http://www.versoehnungsbund.at/
T: 01/408-53-32
ARGE fuer Wehrdienstverweigerung, Gewaltfreiheit und
Fluechtlingsbetreuung: http://www.verweigert.at/

(Update 1.Dez.2012: Die Initiative kann jetzt nurmehr online unterstuetzt werden:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/BI/BI_00053/index.shtml )

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> PBI zu Heim-Unrecht online

Eine parlamentarische Buergerinitiative betreffend die
"Wiedergutmachung des Unrechts in der Fuersorge- und Heimerziehung"
liegt nach der Papierunterschriftenphase jetzt online auf. Darin wird
der Nationalrat ersucht, rueckwirkend festzulegen, dass es in den
diesbezueglichen Faellen moeglich sein muesse, ohne
Verjaehrungsregelung Ansprueche auf Lohnnachzahlung fuer geleistete
Arbeit, entsprechende Pensionszeiten und auch Schmerzensgelzahlungen
geltend machen zu koennen.

Unterzeichenbar auf:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/BI/BI_00050/index.shtml

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> Wagenplatz Gaensebluemchen ohne Platz

Puenktlich mit dem Septemberende endet der befristete
Zwischennutzungsvertrag des Wagenburg-Kunstkollektives Gaensebluemchen
mit den Grundstueckseigentuemerinnen der geplanten Seestadt Aspern.
Mit 1. Oktober steht das Projekt nun offiziell auf der Strasse und
sucht haenderingend nach einem passenden Grundstueck fuer den
kommenden Winter. Derzeit steht die Wagenburg am Parkstreifen vor dem
Baugelaende.

Die Zwischennutzung sei Wien noch nicht in dem Masse salonfaehig, wie
es fuer die Schaffung von experimentellen Wohn- und Kultur- und
Sozialprojekten notwendig sei, so die Gaensebluemchen in einer
Aussendung: "Politische Gegenkampangnen, vor allem von Seiten der
FPOe, zeigen leider in dieser Stadt auf beeindruckende Weise Wirkung,
sodass Wagenprojekten immer wieder behoerdliche Schikanen in den Weg
gelegt werden." Durch diese Politik wuerden auch durchaus
aufnahmewillige Grundstueckseigner abgeschreckt, Wagengruppen
aufzunehmen.
(akin)

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> Gruener BIV-Jahresbericht


Der Jahresbericht 2011 des BürgerInnen-Initiativen-Vereins (BIV) des
grünen Parlamentsclubs ist online. Der BIV- verwaltet einen Fonds, der
von den grünen NR-, BR- und EP-Abgeordneten gespeist wird und Mittel
zur Unterstützung von BIs "für den Schutz der Umwelt, der Grund- und
Menschenrechte und zur Durchsetzung sozialer Anliegen" bereitstellt.

Üblicherweise handelt es sich dabei um Rechtshilfegelder. Der Großteil
der unterstützen Anliegen stammte 2011 aus dem Bereich des
Umweltschutzes im weitesten Sinn. Lediglich vier von 18 Zusagen
erhielten Initiativen aus dem sozial- und grundrechtsrelavanten
Zusammenhang. Allerdings liegt das hauptsächlich daran, daß aus diesem
Bereich auch weitaus weniger Anträge an den BIV gestellt worden waren.

Zur Erinnerung: Der BIV hat schon vor längerer Zeit die akin in ihrem
Verfahren gegen die Republik Österreich zur Erteilung der
Publizistikförderung mit einer teilweisen Haftungszusage für das
Prozeßrisiko unterstützt, ohne die ein Verfahren für uns nicht möglich
gewesen wäre. Da die akin danach alle Verfahren gewonnen hat, mußte
aber keine Haftung in Anspruch genommen werden.

Bericht: http://www.buergerinitiativen.at/Jahresbericht_2011.pdf



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