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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 10. Oktober 2012; 03:59
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Initiativen:

> Saatgut bleibt Gemeingut!

Buergerinitiative auch gegen Patente auf Tiere
Demo am 16.10., Parlamentarische Initiative online unterzeichenbar
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Die Idee zur parlamentarischen Buergerinitiative "Keine Patente auf
Pflanzen und Tiere!" kam uns bei der heurigen Veranstaltung des Forums
Kritischer TierhalterInnen in Klagenfurt.

Saatgutnetzwerke sind oft gut organisiert, jedoch wenige
TierhalterInnen wissen, dass die Genetikkonzerne emsig daran arbeiten,
Kenntnisse und Kontrolle ueber die Genomdaten unserer Nutztiere zu
erlangen. Diese Daten werden mit Lizenzvertraegen an Firmen
weitergegeben, die dann Patente anmelden: auf Gene, auf Zuchtmethoden
und - wie der Konzern "Monsanto" - sogar auf Tiere und Zuchtherden. In
der Folge fuehrt die beinahe uneingeschraenkte wirtschaftliche Macht
der Tierzuchtindustrie zu Monopolstellungen: z.B. beliefern nur vier
Konzerne die Welt mit Zuchtmaterial fuer Gefluegel. Nach der
Europaeischen Patentrichtlinie (98/44, Art. 8, 2) treffen solche
Patente auch auf den Nachwuchs dieser Tiere ("jedes biologische
Material") zu.

Unsere Idee war also nun auch die TierhalterInnen in unsere
Widerstandsaktionen einzubinden. Bei der inhaltlichen
Auseinandersetzung mit dem Thema "Patente auf Leben und geistige
Eigentumsrechte fuer Konzerne" wurde uns bald klar, dass wir einen
gemeinsamen Kampf fuer das Recht auf Ernaehrung fuehren.

Wir sehen es auch als unsere Aufgabe, schonungslos aufzuzeigen, wie
undemokratisch politische Entscheidungen ablaufen "muessen". Im Fall
der Patente sind es Vertraege zwischen Regierungen, die der Politik
fast keinen Handlungsspielraum mehr erlauben. Denn die Mitgliedstaaten
der Welthandelsorganisation WTO sind nach dem WTO-Abkommen ueber
handelsbezogene Rechte auf intellektuelles Eigentum (TRIPS, Artikel
27, Abs. 3) verpflichtet, Pflanzensorten patentierbar zu machen. Das
gibt in vielen Laendern den Regierungen die Legitimation, Patente und
/ oder ein Sortenschutz-System einzufuehren, dass den Interessen ihrer
Bevoelkerung entgegen steht.

Andere Vertraege, etwa der Vertrag ueber pflanzengenetische Ressourcen
(ITPGR) der das baeuerliche Recht festschreibt, Saatgut aus eigener
Ernte zu nutzen, nachzubauen, zu tauschen und verkaufen zu duerfen,
werden jedoch nicht in nationale Gesetze umgesetzt.

Neben dem Verbot der Biopatente fordern wir von der oesterreichischen
Regierung im Rahmen des Menschenrechts auf Nahrung ihre Verpflichtung
wahrzunehmen und die Rechte der Bauern und Baeuerinnen auf Saatgut zu
gewaehrleisten. Sie muss auch verpflichtend die "farmers rights" auf
freien Zugang, Nutzung, Tausch und Verkauf von Saatgut und den
informellen Saatgutmarkt respektieren und in den gesetzlichen Rahmen
integrieren.

*Florian Walter, Biobauer, Forum Kritischer TierhalterInnen*

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> Kasten: Saatguttausch schwer gemacht

Die Verwendung von hofeigenem Saatgut ist leider auch in Oesterreich
nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme. In Oesterreich gibt es
zwar (noch) keine Nachbaugebuehren, das heisst auch geschuetzte Sorten
duerfen auf eigenem Land wieder ausgesaet werden.("zur eigenen
Nutzung"). Schwierig wird es aber, wenn ein Landwirt oder Gaertner
Saatgut verkaufen will: Die oesterreichische Saatgutverordnung sieht
zwar Ausnahmen vor, die in anderen Laendern undenkbar waeren, trotzdem
ist bei nicht gelisteten (freien) Sorten nur Tausch und nur in
Kleinstmengen zulaessig. Bei Getreide sind es z.B. 200kg pro Sorte und
Jahr, die abgegeben werden duerfen. Das reicht bei Weizen gerade mal
fuer 1 ha Anbauflaeche, bei Gemuese ist die Abgabemenge noch viel
geringer. In der Praxis wird natuerlich oft gegen Geld getauscht, was
bisher nicht beanstandet wurde.

Anders ist es, wenn man Saatgut auf "fremden Namen und fremde
Rechnung" anbietet, also in einem Geschaeft. Das ist unzulaessig und
es droht eine Verwaltungsstrafe. Moeglich waere es allerdings, das
Saatgut dem Laden in Kommission zu uebergeben, was einer "erweitertern
Form des Tauschhandels auf eigenen Namen und Rechnung" gleichkaeme,
wichtig ist, dass extra abgerechnet wird. Die Rechtssicherheit ist
allerdings geringer, es gibt keine Praezedenzfaelle, nichts ist
ausjudiziert.

Gelistete Hochzuchtsorten duerfen sowieso nicht weitergegeben werden.
(ausser minimale Kleinstmengen fuer nachweislich zuechterische
Zwecke -"Zuechterprivileg")

Seit einigen Jahren gibt es die Moeglichkeit, Landsorten als
Erhaltungssorten anzumelden (Erhaltungssortenrichtlinie). Dieses
"vereinfachte" Zulassungsverfahren ermoeglicht zwar, dass Landsorten
ueberhaupt verkauft werden duerfen, aber es limitiert die
Verpackungsgroesse oder beschraenkt den Verkauf auf eine bestimme
"Ursprungsregion". So kann es passieren, dass eine urspruenglich in
halb Europa vorkommende Sorte, nur mehr dort verkauft werden darf, wo
sie angemeldet wurde! Der Landwirt hat ausserdem die Pflicht die
verkaufte Saatgutmenge jaehrlich und rechtzeitig an die EU Kommission
zu melden und diese kann jaehrlich die erlaubte Verkaufsmenge neu
festlegen.

Wegen Nichteinhaltung dieser unsinnigen Richtlinien (Verkauf von nicht
registriertem Saatgut) wurde der franzoesische Verein Kokopelli von
der Saatgutfirma graines baumaux auf Schadenersatz (unlauterer
Wettbewerb) verklagt. Forderung: 50 000.- und Aufloesung des Vereins.
Das franzoesische Gericht rief den EuGH an, um feststellen zu lassen
ob diese Richtlinien ueberhaupt EU konform sind. Entgegen dem
Plaedoyer seiner Generalanwaeltin entschied der EuGH jedoch, nach
Intervention der European Seed Association, der Lobbyorganisation der
Saatgutindustrie, dass oberstes Ziel der EU-Landwirtschaft die
Steigerung der Produktivitaet sei, und dass alle anderen Ziele, wie
Schutz der Biodiversitaet... "farmers rights... usw.", diesem
unterzuordnen waeren. Die Richtlinien wurden also bestaetigt. Jetzt
ist dieser Verein zum Abschuss freigegeben. Der Kampf ums Saatgut
spitzt sich also dramatisch zu, Solidaritaet und gemeinsame Aktionen
sind gefragter denn je. *F. Walter*

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> Demo gegen Biopatente am Welternaehrungstag, Di., 16.10.2012

Treffpunkt 10.00 Botanischer Garten Eingang Jacquingasse, 11.00
Kundgebung und Strassentheater vor dem Sitz des Europaeischen
Patentamtes, Rennweg 12, 1030 Wien - Das europaeische Patentamt hat in
den letzten Jahren ueber 900 Patente auf Tiere und ueber 1800 Patente
auf Pflanzen erteilt, nicht nur auf Gentechnikkonstrukte sondern immer
haeufiger auch auf konventionelle Zuechtungen!

Parlamentarische Buergerinitiative "Kein Patent auf Tiere und
Pflanzen":

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/BI/BI_00047/index.shtml



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