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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 27. Juni 2012; 01:23
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Medien/Schweiz:
> Verlorener Prozess gegen die Pressefreiheit
Polizeipruegel duerfen nicht fotografiert werden, befindet ein
Zuercher Gericht.
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Vor dem Bezirksgericht Zuerich fand ein Prozess gegen den bekannten
Fotografen Klaus Rozsa statt. Das Urteil: Das Fotografieren von
Polizeipruegel gilt als Hinderung einer Amtshandlung.
Der Fotograf ist aktiver Gewerkschafter, er war Praesident des
Zuercher Gewerkschaftsbunds, er war Praesident der groessten
Organisation von Medienschaffenden, der Gewerkschaft Comedia (heute
Syndicom), die 45.000 Beschaeftigte in der Kommunikationsbranche
vertritt, er war im Vorstand des Schweizer Presserats -- und er stand
vor Gericht, wo es um nichts weniger ging als um die Pressefreiheit in
der Schweiz. Doch die grossen Zeitungen kamen nicht, so, als ginge sie
dies nichts an.
Dabei hatte Klaus Rozsa in Ausuebung seines Berufs als Pressefotograf
und seiner Aemter im Jahr 2002 endlich aufraeumen koennen mit dem
alten System der Berichterstattung bei Krawallen und unfriedlichen
Demonstrationen, das die Journalisten behindert und die Pressefreiheit
eingeschraenkt hatte. Rosza hatte in einem dreijaehrigen Prozess vor
Bundesgericht erstritten, dass der von Polizei und Justiz bis dahin
verteidigte Journalistenbann bei Krawallen endlich aufgehoben wurde.
Danach durfte die Polizei die Medienvertreter nicht mehr fernhalten
von gewalttaetigen Auseinandersetzungen zwischen Ordnungshuetern und
Demonstranten. Sie durften berichten, was sie aus der Naehe sahen --
auch Polizeiuebergriffe, wie sie bei den Zuercher Jugendunruhen der
60er und 80er Jahre zum Alltag gehoert hatten.
Dass die Polizei keine Freude daran hatte, und dass es ausgerechnet
Klaus Rozsa gewesen war, seit je ein Feindbild, der dafuer gesorgt
hatte, dass der «embedded journalisme» nach Zuercherart der
Vergangenheit angehoerte, durfte nicht ewig dauern. Nur zehn Jahre.
Nach dem Prozess ist es damit nun vorbei. Das Bezirksgericht hat Rozsa
zu einer bedingten, aber fuer den Journalismus insgesamt empfindlichen
Geldstrafe wegen Gewalt und Drohung und Hinderung einer Amtshandlung
verurteilt, weil er vor vier Jahren die Besetzung des Fussballstadions
Hardturm und einen Polizeieinsatz fotografiert hatte.
Das Urteil bedeutet bis zu seiner Rechtskraft, dass die Polizei
kuenftig Journalisten wieder wegweisen darf, wenn sie Uebergriffe
beobachten und fotografieren wollen. Sollten sie sich dennoch beim
Geschehen aufhalten, gilt das fotografische Festhalten von
Polizeipruegel kuenftig als Hinderung einer Amtshandlung. Knueppeln
wird, ob verhaeltnismaessig oder nicht, von Amts wegen nun wieder
geschuetzt wie auch das Abfeuern von Gummigeschossen, ob aus der Naehe
oder aus der Distanz. Aber genau darum ging es, als Klaus Rozsa den
Polizeieinsatz beim Hardturmstadion fotografierte: Die Polizisten
schossen aus wenigen Metern Gummiprojektile auf die jugendlichen
Besetzer und wollten vermeiden, dass es Bilder davon gibt, weil die
Polizeiverordnung beim Einsatz von Gummigeschossen eine Mindestdistanz
von 20 Metern vorschreibt. Kurz gesagt: man hat Rozsa als Augenzeugen
von unverhaeltnismaessiger Polizeigewalt kriminalisiert.
Das Verfahren lief nach dem alten System ab. Klaus Rozsa wurde
misshandelt und reichte gegen die Polizisten eine Strafanzeige ein.
Dieses Verfahren wurde verschleppt und laeuft noch. Aber als
Retourkutsche wurden zwei Strafverfahren gegen Klaus Rozsa
eingeleitet: eines wegen Ehrverletzung, weil er einem Polizisten, der
ihn angeblich als «Sauhund» bezeichnet hatte, gesagt haben soll, er
sei ein «Nazi». Dieser Prozess wurde im Eilverfahren abgeschlossen.
Klaus Rozsa wurde 2009 vom Obergericht rechtskraeftig verurteilt und
musste seinen Peiniger 5000 Schweizer Franken Entschaedigung bezahlen.
Das zweite Strafverfahren, bei dem es um eine Abwaegung ging, ob Klaus
Rozsa, wie von den Polizisten behauptet, ihnen gegenueber Gewalt
angewendet und sie in ihrer Amtshandlung behindert haette oder nicht,
dauerte vier Jahre.
(Erich Schmid, Infosperber/gek.)
Volltext: http://www.infosperber.ch/Artikel/FreiheitRecht/Verlorener-Prozess-gegen-die-Pressefreiheit
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