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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 25. April 2012; 00:55
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Wien/Repression:
> Rechtshilfe zu NoWKR 2012: Ladungen wegen Strafverfahren
Bei den nowkr-Protesten 2012 hat die Polizei auch mehrere 
Personenkontrollen gemacht, ohne die Betroffenen zu verhaften. Die 
Polizei scheint nun Ladungen an jene Repressionsbetroffenen zu 
schicken. Auf den Briefen steht "Ladung des Beschuldigten im 
Ermittlungsverfahren". Die Ladungen betreffen also gerichtliche 
Strafverfahren.
Eine Ladung ist eine Aufforderung der Polizei im Strafverfahren bei 
der Polizei zur Vernehmung (=Befragung) zu erscheinen. Das heisst, 
dass die Polizei und Staatsanwaltschaft dich beschuldigen, eine 
gerichtliche Straftat begangen zu haben und gegen dich Beweise 
sammeln, um dich vor einem Strafgericht anklagen zu koennen.
Beschuldigte Personen sind zwar verpflichtet, eine Ladung zu befolgen; 
wer dies jedoch nicht tut, begeht keine Verwaltungsuebertretung oder 
Straftat. Einzige Konsequenz kann sein, dass die Polizei dich 
zwangsweise vorfuehrt - dich also von zu Hause, Arbeit oder wo sie 
dich erwischt abholt und zur Vernehmung gegen deinen Willen notfalls 
mit Gewalt bringt. Damit die Polizei das jedoch machen kann, muss auf 
der Ladung ausdruecklich angedroht werden, dass du im Falle deines 
Ausbleibens vorgefuehrt werden kannst!
Wir empfehlen allen Betroffenen, die eine Ladung erhalten: uns 
(Rechtshilfe Wien, rhwien{AT}riseup.net) rasch per Email zu kontaktieren, 
die Aussage zu verweigern, nichts zu unterschreiben, ein 
Gedaechtnisprotokoll zu schreiben und ZeugInnen suchen sowie 
Akteneinsicht zu nehmen.Vernehmung und Aussageverweigerung.
Bei der Vernehmung duerfen nur Personen unter 18 Jahren eine 
Vertrauensperson dabei haben. Wir empfehlen aber, dass ihr trotzdem zu 
Ladungen und Vernehmungen mit einer Person eures Vertrauens (FreundIn, 
Geschwister, etc.) geht. Diese Person darf zwar nicht bei der 
Vernehmung dabei sein, kann euch jedoch vor und nach der Vernehmung 
unterstuetzen. Und verlangt eine Kopie des Vernehmungsprotokolls - 
dies ist euer Recht und darf von der Polizei nicht verweigert werden! 
(Rechtshilfe/gek.)
Quelle: https://at.indymedia.org/node/22825
Siehe auch: Rechtshilfe Wien, https://rhwien.noblogs.org/
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