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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 25. April 2012; 00:55
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Wien/Repression:
> Rechtshilfe zu NoWKR 2012: Ladungen wegen Strafverfahren
Bei den nowkr-Protesten 2012 hat die Polizei auch mehrere
Personenkontrollen gemacht, ohne die Betroffenen zu verhaften. Die
Polizei scheint nun Ladungen an jene Repressionsbetroffenen zu
schicken. Auf den Briefen steht "Ladung des Beschuldigten im
Ermittlungsverfahren". Die Ladungen betreffen also gerichtliche
Strafverfahren.
Eine Ladung ist eine Aufforderung der Polizei im Strafverfahren bei
der Polizei zur Vernehmung (=Befragung) zu erscheinen. Das heisst,
dass die Polizei und Staatsanwaltschaft dich beschuldigen, eine
gerichtliche Straftat begangen zu haben und gegen dich Beweise
sammeln, um dich vor einem Strafgericht anklagen zu koennen.
Beschuldigte Personen sind zwar verpflichtet, eine Ladung zu befolgen;
wer dies jedoch nicht tut, begeht keine Verwaltungsuebertretung oder
Straftat. Einzige Konsequenz kann sein, dass die Polizei dich
zwangsweise vorfuehrt - dich also von zu Hause, Arbeit oder wo sie
dich erwischt abholt und zur Vernehmung gegen deinen Willen notfalls
mit Gewalt bringt. Damit die Polizei das jedoch machen kann, muss auf
der Ladung ausdruecklich angedroht werden, dass du im Falle deines
Ausbleibens vorgefuehrt werden kannst!
Wir empfehlen allen Betroffenen, die eine Ladung erhalten: uns
(Rechtshilfe Wien, rhwien{AT}riseup.net) rasch per Email zu kontaktieren,
die Aussage zu verweigern, nichts zu unterschreiben, ein
Gedaechtnisprotokoll zu schreiben und ZeugInnen suchen sowie
Akteneinsicht zu nehmen.Vernehmung und Aussageverweigerung.
Bei der Vernehmung duerfen nur Personen unter 18 Jahren eine
Vertrauensperson dabei haben. Wir empfehlen aber, dass ihr trotzdem zu
Ladungen und Vernehmungen mit einer Person eures Vertrauens (FreundIn,
Geschwister, etc.) geht. Diese Person darf zwar nicht bei der
Vernehmung dabei sein, kann euch jedoch vor und nach der Vernehmung
unterstuetzen. Und verlangt eine Kopie des Vernehmungsprotokolls -
dies ist euer Recht und darf von der Polizei nicht verweigert werden!
(Rechtshilfe/gek.)
Quelle: https://at.indymedia.org/node/22825
Siehe auch: Rechtshilfe Wien, https://rhwien.noblogs.org/
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