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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 29. Februar 2012; 05:25
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Russland:
> Keine Meinungsfreiheit fuer LGBTI?
Das Recht auf freie Meinungsaeusserung von Lesben, Schwulen, 
Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (LGBTI) Personen in St. 
Petersburg koennte durch einen neuen Gesetzesentwurf stark 
eingeschraenkt werden. Die dritte Lesung des Gesetzesentwurfes vor der 
gesetzgebenden Versammlung von St. Petersburg ist fuer die kommenden 
Tage anberaumt.
Der Gesetzesentwurf sieht Geldstrafen fuer "oeffentliche Aktivitaeten 
zur Foerderung von Sodomie, Lesbentum, Bisexualitaet und 
Transsexualitaet bei Minderjaehrigen" vor und tritt, sollte er die 
dritte Lesung bestehen, mit Unterschrift des Gouverneurs von St. 
Petersburg in Kraft. In der Folge wuerde dies LGBTI-Personen in ihrer 
Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschraenken. Zudem haetten junge 
LGBTI-Menschen dann keinen Zugang mehr zu Informationen ueber soziale 
Gruppen und Unterstuetzungsnetzwerke.
Dieser Gesetzesentwurf wurde urspruenglich im November 2011 vorgelegt, 
weitere Lesungen wurden damals jedoch zunaechst verschoben. Sollte das 
Gesetz in Kraft treten, muessten Privatpersonen bei Verstoessen mit 
Geldbussen von 5.000 Rubel (126 Euro), Organisationen mit bis zu 
50.000 Rubel (1.260 Euro) und Rechtspersonen sogar mit 250.00 500.000 
Rubel (6.300 -12.600 Euro) rechnen.
Das Gesetz beinhaltet ausserdem ein Verbot von "Propaganda fuer 
Paedophilie unter Minderjaehrigen". Berichten zufolge stellte der 
Verfasser des Gesetzesentwurfs, das Mitglied der Gesetzgebenden 
Versammlung von St. Petersburg Vitaly Milonov, waehrend der Lesung 
Homosexualitaet mit Paedophilie und Drogenmissbrauch gleich. Er soll 
GegnerInnen des Gesetzes beschuldigt haben, sich nicht fuer das 
Wohlergehen von Kindern zu interessieren. Folglich schafft das Gesetz 
eine Verbindung zwischen sexuellem Missbrauch von Kindern und 
einvernehmlichen, privaten sexuellen Handlungen und dem Ausdruck der 
Geschlechtsidentitaet.
Aehnliche Gesetze wurden in den russischen Regionen Rjasan und 
Archangelsk verabschiedet und Berichten zufolge in Moskau und 
Nowosibirsk beantragt. Es besteht die Gefahr, dass weitere Regionen 
folgen werden.
In St. Petersburg gibt es eine aktive und dynamische 
LGBTI-Gemeinschaft. Sollte dieser Gesetzesentwurf verabschiedet 
werden, wuerden die Aktivitaeten und Arbeit der LGBTI-Organisationen 
und Personen stark beschnitten werden. Waehrend der zweiten Lesung am 
8. Februar wurden fuenf AktivistInnen, die vor dem Stadtparlament 
protestiert hatten, festgenommen und sieben Stunden lang festgehalten. 
Sie wurden in der Folge der rechtswidrigen Demonstration und des 
Widerstands gegen PolizeibeamtInnen angeklagt.
Aehnliche Strafbestimmungen wie die hier geplanten hat es vor nicht 
allzu langer Zeit auch noch in Oesterreich gegeben. Die Paragraphen 
220 und 221 des Strafgesetzbuches sahen Strafen bis zu 6 Monaten Haft 
vor fuer "Werbung fuer Unzucht mit Personen des gleichen Geschlechts" 
oder die Bildung entsprechender NGOs. Organisationen wie die HOSI oder 
die Rosa-Lila-Villa waren deswegen immer wieder angezeigt worden. Erst 
1997 konnten diese Bestimmungen ausser Kraft gesetzt werden.
(amnesty international, gek./akin)
Quelle und Protestmailmoeglichkeit: http://www.amnesty.at/?id=1260
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