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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 29. Februar 2012; 05:25
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Russland:
> Keine Meinungsfreiheit fuer LGBTI?
Das Recht auf freie Meinungsaeusserung von Lesben, Schwulen,
Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (LGBTI) Personen in St.
Petersburg koennte durch einen neuen Gesetzesentwurf stark
eingeschraenkt werden. Die dritte Lesung des Gesetzesentwurfes vor der
gesetzgebenden Versammlung von St. Petersburg ist fuer die kommenden
Tage anberaumt.
Der Gesetzesentwurf sieht Geldstrafen fuer "oeffentliche Aktivitaeten
zur Foerderung von Sodomie, Lesbentum, Bisexualitaet und
Transsexualitaet bei Minderjaehrigen" vor und tritt, sollte er die
dritte Lesung bestehen, mit Unterschrift des Gouverneurs von St.
Petersburg in Kraft. In der Folge wuerde dies LGBTI-Personen in ihrer
Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschraenken. Zudem haetten junge
LGBTI-Menschen dann keinen Zugang mehr zu Informationen ueber soziale
Gruppen und Unterstuetzungsnetzwerke.
Dieser Gesetzesentwurf wurde urspruenglich im November 2011 vorgelegt,
weitere Lesungen wurden damals jedoch zunaechst verschoben. Sollte das
Gesetz in Kraft treten, muessten Privatpersonen bei Verstoessen mit
Geldbussen von 5.000 Rubel (126 Euro), Organisationen mit bis zu
50.000 Rubel (1.260 Euro) und Rechtspersonen sogar mit 250.00 500.000
Rubel (6.300 -12.600 Euro) rechnen.
Das Gesetz beinhaltet ausserdem ein Verbot von "Propaganda fuer
Paedophilie unter Minderjaehrigen". Berichten zufolge stellte der
Verfasser des Gesetzesentwurfs, das Mitglied der Gesetzgebenden
Versammlung von St. Petersburg Vitaly Milonov, waehrend der Lesung
Homosexualitaet mit Paedophilie und Drogenmissbrauch gleich. Er soll
GegnerInnen des Gesetzes beschuldigt haben, sich nicht fuer das
Wohlergehen von Kindern zu interessieren. Folglich schafft das Gesetz
eine Verbindung zwischen sexuellem Missbrauch von Kindern und
einvernehmlichen, privaten sexuellen Handlungen und dem Ausdruck der
Geschlechtsidentitaet.
Aehnliche Gesetze wurden in den russischen Regionen Rjasan und
Archangelsk verabschiedet und Berichten zufolge in Moskau und
Nowosibirsk beantragt. Es besteht die Gefahr, dass weitere Regionen
folgen werden.
In St. Petersburg gibt es eine aktive und dynamische
LGBTI-Gemeinschaft. Sollte dieser Gesetzesentwurf verabschiedet
werden, wuerden die Aktivitaeten und Arbeit der LGBTI-Organisationen
und Personen stark beschnitten werden. Waehrend der zweiten Lesung am
8. Februar wurden fuenf AktivistInnen, die vor dem Stadtparlament
protestiert hatten, festgenommen und sieben Stunden lang festgehalten.
Sie wurden in der Folge der rechtswidrigen Demonstration und des
Widerstands gegen PolizeibeamtInnen angeklagt.
Aehnliche Strafbestimmungen wie die hier geplanten hat es vor nicht
allzu langer Zeit auch noch in Oesterreich gegeben. Die Paragraphen
220 und 221 des Strafgesetzbuches sahen Strafen bis zu 6 Monaten Haft
vor fuer "Werbung fuer Unzucht mit Personen des gleichen Geschlechts"
oder die Bildung entsprechender NGOs. Organisationen wie die HOSI oder
die Rosa-Lila-Villa waren deswegen immer wieder angezeigt worden. Erst
1997 konnten diese Bestimmungen ausser Kraft gesetzt werden.
(amnesty international, gek./akin)
Quelle und Protestmailmoeglichkeit: http://www.amnesty.at/?id=1260
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