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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 8. Februar 2012; 03:27
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WKR-Ball:
> Rechtshilfe-Infos fuer die Angezeigten
Fuer Repressions-Betroffene denen die Polizei strafrechtliche 
Vorwuerfe macht: Wartet bitte nicht bis ihr eine Vorladung von der 
Polizei per Post erhaltet, sondern meldet euch schon jetzt bei uns, 
damit wir euch unterstuetzen koennen!
Die Polizei hat dieses Jahr gegenueber mehreren Festgenommenen wegen 
verwaltungsrechtlichen Vorwuerfen bereits direkt im 
Polizeianhaltungszentrum Straferkenntnisse erlassen. Dabei handelt es 
sich um einen Bescheid am Ende eines ordentlichen Verfahrens.
Wenn du die Strafe bekaempfen willst, musst du dagegen Berufung mit 
Begruendung eingelegen! Ihr habt fuer die Berufung ab 
Zustellung/Uebergabe des Bescheides nur 14 Tage Zeit! Sprich: Es 
besteht akuter Zeitdruck! Falls ihr also die Moeglichkeit nutzen und 
das Straferkenntnis bekaempfen wollt, unterstuetzen wir euch gerne 
dabei! Meldet euch am besten gleich bei uns der RHWien (rhwien (AeT) 
riseup.net) damit wir euch beim Verfassen eures Rechtsmittel 
unterstuetzen koennen.
Solltet ihr die Frist verstreichen lassen, wird das Straferkenntnis 
rechtskraeftig und vollstreckbar und ihr koennt es nicht mehr 
bekaempfen. Beachtet bitte, dass, sollte eurer Berufung nicht 
stattgegeben werden, ihr Verfahrenskosten in Hoehe von 20% der 
verhaengten Geldstrafe zahlen muesst. Sollte der Berufung jedoch 
stattgegeben werden oder die Strafe herabgesetzt werden, muesst ihr 
keine Verfahrenskosten zahlen.
Ihr solltet auch moeglichst gleich einen Antrag auf Akteneinsicht 
stellen: Dafuer sendest du der Behoerde einfach ein Fax/Einschreiben 
mit folgendem Text zu: "Ich stelle hiermit den Antrag auf ungekuerzte 
Akteneinsicht in betreffendem Verfahren (Aktenzahl)" + Unterschrift. 
Es gibt dann verschiedene Moeglichkeiten wie die Polizei darauf 
reagiert. In der Praxis kommt meistens gar keine Antwort zurueck und 
die Polizei betrachtet den Antrag automatisch als genehmigt. Daher und 
aufgrund des Zeitdrucks, empfehlen wir euch nach wenigen Tagen einfach 
zur Polizei zu gehn und Akteneinsicht zu nehmen; sicherheitshalber die 
Kopie des Antrags mitnehmen fuer den Fall, dass es Probleme gibt.
Menschen, bei denen die Polizei eine Identitaetsfeststellung gemacht 
hat, werden von der Polizei in den naechsten Monaten wahrscheinlich 
einen blauen Brief mit einer Strafverfuegung bekommen. Bei so einer 
Strafverfuegung genuegt ein relativ formloser Einspruch. Ein Einspruch 
setzt die angefochtene Strafverfuegung von selbst ausser Kraft, 
woraufhin die Behoerde dann ein ordentliches Verfahren einleitet, wo 
du dich auch rechtfertigen kannst.
Des weiterem gab es auch (mindestens) einen Fall in dem die Polizei 
bereits im PAZ die Strafe eingehoben hat. Auch hier besteht die 
Moeglichkeit, trotzdem ihr die Strafe gezahlt habt, die Strafe mit 
einem Rechtsmittel zu bekaempfen!
Naeheres ueber das Verwaltungsstrafverfahren koennt ihr auf der 
Riko-Homepage nachlesen!
(Rechtshilfe Wien, Indymedia)
RIKO-Homepage
http://at.rechtsinfokollektiv.org
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