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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 8. Februar 2012; 03:27
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WKR-Ball:
> Rechtshilfe-Infos fuer die Angezeigten
Fuer Repressions-Betroffene denen die Polizei strafrechtliche
Vorwuerfe macht: Wartet bitte nicht bis ihr eine Vorladung von der
Polizei per Post erhaltet, sondern meldet euch schon jetzt bei uns,
damit wir euch unterstuetzen koennen!
Die Polizei hat dieses Jahr gegenueber mehreren Festgenommenen wegen
verwaltungsrechtlichen Vorwuerfen bereits direkt im
Polizeianhaltungszentrum Straferkenntnisse erlassen. Dabei handelt es
sich um einen Bescheid am Ende eines ordentlichen Verfahrens.
Wenn du die Strafe bekaempfen willst, musst du dagegen Berufung mit
Begruendung eingelegen! Ihr habt fuer die Berufung ab
Zustellung/Uebergabe des Bescheides nur 14 Tage Zeit! Sprich: Es
besteht akuter Zeitdruck! Falls ihr also die Moeglichkeit nutzen und
das Straferkenntnis bekaempfen wollt, unterstuetzen wir euch gerne
dabei! Meldet euch am besten gleich bei uns der RHWien (rhwien (AeT)
riseup.net) damit wir euch beim Verfassen eures Rechtsmittel
unterstuetzen koennen.
Solltet ihr die Frist verstreichen lassen, wird das Straferkenntnis
rechtskraeftig und vollstreckbar und ihr koennt es nicht mehr
bekaempfen. Beachtet bitte, dass, sollte eurer Berufung nicht
stattgegeben werden, ihr Verfahrenskosten in Hoehe von 20% der
verhaengten Geldstrafe zahlen muesst. Sollte der Berufung jedoch
stattgegeben werden oder die Strafe herabgesetzt werden, muesst ihr
keine Verfahrenskosten zahlen.
Ihr solltet auch moeglichst gleich einen Antrag auf Akteneinsicht
stellen: Dafuer sendest du der Behoerde einfach ein Fax/Einschreiben
mit folgendem Text zu: "Ich stelle hiermit den Antrag auf ungekuerzte
Akteneinsicht in betreffendem Verfahren (Aktenzahl)" + Unterschrift.
Es gibt dann verschiedene Moeglichkeiten wie die Polizei darauf
reagiert. In der Praxis kommt meistens gar keine Antwort zurueck und
die Polizei betrachtet den Antrag automatisch als genehmigt. Daher und
aufgrund des Zeitdrucks, empfehlen wir euch nach wenigen Tagen einfach
zur Polizei zu gehn und Akteneinsicht zu nehmen; sicherheitshalber die
Kopie des Antrags mitnehmen fuer den Fall, dass es Probleme gibt.
Menschen, bei denen die Polizei eine Identitaetsfeststellung gemacht
hat, werden von der Polizei in den naechsten Monaten wahrscheinlich
einen blauen Brief mit einer Strafverfuegung bekommen. Bei so einer
Strafverfuegung genuegt ein relativ formloser Einspruch. Ein Einspruch
setzt die angefochtene Strafverfuegung von selbst ausser Kraft,
woraufhin die Behoerde dann ein ordentliches Verfahren einleitet, wo
du dich auch rechtfertigen kannst.
Des weiterem gab es auch (mindestens) einen Fall in dem die Polizei
bereits im PAZ die Strafe eingehoben hat. Auch hier besteht die
Moeglichkeit, trotzdem ihr die Strafe gezahlt habt, die Strafe mit
einem Rechtsmittel zu bekaempfen!
Naeheres ueber das Verwaltungsstrafverfahren koennt ihr auf der
Riko-Homepage nachlesen!
(Rechtshilfe Wien, Indymedia)
RIKO-Homepage
http://at.rechtsinfokollektiv.org
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