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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 8. Februar 2012; 03:22
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Arbeit:
> Gedrueckte Loehne dank AMS -- am Beispiel BAGS-KV
In Sozialoekonomischen Betrieben gibt es dreierlei Arten 
Beschaeftigte: Ordentliche MitarbeiterInnen, Beschaeftigte auf 
gesetzlich geschuetzten Arbeitsplaetze -- und 
"TransitmitarbeiterInnen", die weder gewerkschaftlichen noch 
gesetzlichen Schutz geniessen.
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Der derzeit gueltige BAGS-Kollektivvertrag enthaelt ein paar kleine 
Boesartigkeiten, auf die jetzt anlaesslich der aktuellen 
KV-Verhandlungen die Initiative "Aktive Arbeitslose" wieder einmal 
hinweist. Denn dieser Kollektivvertrag der "Berufsvereinigung von 
Arbeitgebern fuer Gesundheits- & Sozialberufe" (BAGS) unterscheidet 
vielerlei Personal: Zum einen gibt es ganz normale Beschaeftigte fuer 
die Betreuung und Verwaltung; zum anderen die zu betreuende Personen, 
also jene Mitmenschen, die beispielsweise in (im Sozialarbeitsjargon 
oft abfaellig so genannten) "Geschaetzten Wuergstaetten" in der 
Produktion arbeiten. Im Kollektivvertrag werden diese zwar erwaehnt, 
aber nur insofern, dass er fuer sie nicht gilt. Denn deren 
arbeitsrechtliche Bedingungen sind hautsaechlich durch 
sozialgesetzliche Bestimmungen geregelt.
Und dann gibt es noch "TransitmitarbeiterInnen", die da irgendwo 
dazwischenliegen. Diese "TMAs" werden -- obwohl sie "verpflichtend 
psychosozial begleitet und betreut" werden sollen -- sehr wohl vom 
Kollektivvertrag erfasst. Das erscheint im ersten Moment seltsam. Doch 
die Erklaerung ist einfach: Bei diesen TMAs handelt sich in der Praxis 
(aehnlich wie bei Zivildienern) oft um ganz normale, im vollen 
Arbeitseinsatz stehende Kraefte -- mit dem Unterschied, dass sie 
zwangsweise bei Androhung der Sperre von Arbeitslosengeld oder 
Mindestsicherung vom AMS dorthin verpflichtet wurden. Und nur dieser 
Umstand macht auch einen Unterschied in der Entlohnung aus, 
beispielsweise bekommt eine ungelernte Hilfskraft, die vom AMS dazu 
verdonnert wurde, 180 Euro weniger als eine solche, die sich 
freiwillig anstellen liess und auch erst im ersten Jahr ihrer 
Taetigkeit ist, naemlich 1340 Euro brutto. Den gleichen Gehalt wie 
diese ordentlichen Hilfskraefte bekommen nur gut ausgebildete 
AMS-Gedungene, die auch fuer qualifiziertere Aufgaben eingesetzt 
werden -- was dem Vernehmen nach allerdings selten passiert. Gleicher 
Lohn fuer gleiche Arbeit sieht anders aus.
Die Aktiven Arbeitslosen sehen die TMAs aber auch ansonsten 
benachteiligt: "Mit Zustimmung von gpa-djp und VIDA werden 
,Transitarbeitskraeften' folgende ansonsten in Kollektivvertraegen 
zugestandenen Rechte vorenthalten: Recht auf Beruecksichtigung der 
Ausbildung/ Qualifikation ..., auf Anrechnung der 
Berufserfahrung/Vordienstzeiten" und "Recht auf Gehaltsvorrueckungen: 
Selbst bei mehrmaliger Zuweisung zu ,Transitarbeitsplaetzen' -- fuer 
viele Langzeitarbeitslose leider schon Realitaet -- erhalten die 
betroffenen ArbeitnehmerInnen keine Gehaltsvorrueckungen."
Diese Missstaende sind aber wohl auch darauf zurueckzufuehren, dass 
das Recht auf Interessensvertretung TMAs praktisch nicht zugestanden 
wird. Die Aktiven Arbeitslosen in einer Aussendung: "Da 
,Transitarbeitsplaetze' in ,sozialoekonomischen Betrieben' und 
,gemeinnuetzigen Beschaeftigungsinitiativen' in der Regel nicht mehr 
als 6 Monate dauern, duerfen ,TransitarbeiterInnen' keinen (eigenen) 
Betriebsrat waehlen und haben leider de facto auch in den 
Gewerkschaften keine Interessensvertretung." Wenn ein Betriebsrat 
vorhanden ist, so die Initiative, vertrete der zumeist nur die 
Interessen der ordentlich Beschaeftigten, nicht aber "jene der Opfer 
dieser Zwangsmassnahmen".
So steht die Frage im Raum, ob Gewerkschaften und Betriebsraete nicht 
auch aus eigenen Interessen gut beraten waeren, sich diese 
Bestimmungen (im BAGS-KV, anderen Kollektivvertraegen, aber auch in 
den diversen arbeits- und sozialrechtlichen Normen) einmal genauer 
anzusehen und nicht nur jene KV- und Gesetzesstellen, die ihre 
angestammte Klientel unmittelbar betrifft. Denn ein stetig 
anwachsendes Heer von Zwangsverpflichteten ist nicht gut, wenn es 
darum geht, annehmbare Arbeits- und Lohnbedingungen ausverhandeln zu 
wollen.
-br-
Die Zitate stammen aus:
http://www.aktive-arbeitslose.at/bags_babe_kollektivvertrag_transitarbeitskraefte.html
Der BAGS-KV 2011 im Volltext: 
http://www.bags-kv.at/folder/index.php?ID=3541
Weitere Infos: http://www.aktive-arbeitslose.at/ 
und: 
http://www.arbeitslosennetz.org
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