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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 25. Jaenner 2012; 02:28
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Bildung:
> Reform der Oberstufe -- die veroeffentlichte Meinung und die 
> Gesetzesrealitaet
Fuenfer werden pro Semester gezaehlt
Im Nationalrat wurde die modulare Oberstufe beschlossen und das 
Bildungsvolksbegehren diskutiert, darueber wurde sehr positiv 
berichtet. So soll etwa lt. BM Schmied die Zahl der LehrerInnen in den 
7 Jahren von 2012 bis 2018 um 10.000 erhoeht werden, das waeren etwa 8 
Prozent.
4000 kommen in den bisherigen Hauptschulen (oder auch AHS-Unterstufen) 
dazu, wenn sie Neue Mittelschulen werden. Die weiteren 6000 
ermoeglichen vor allem kleinere Klassen, mehr Sprachfoerderung, und 
wohl auch die Lernbegleitung und zusaetzliche Foerderung ab der 10. 
Schulstufe.
Was nicht gesagt wurde: Ein Teil werden wohl auch die kuenftigen 
mittleren ManagerInnen sein. Was aber ueberhaupt nicht gesagt wurde: 
Wie diese 8 Prozent mehr finanziert werden.
Da eine Vermehrung der Zahl der LehrerInnen (hoffentlich) eher darauf 
hindeutet, dass die Lehrverpflichtung nicht erhoeht wird, ist 
angesichts der Schuldenbremse eine entsprechende Verringerung des 
Lebenseinkommens im neuen Gehaltsschema zu befuerchten -- was wohl mit 
den angehobenen Anfangsgehaeltern verschleiert werden soll.
In den Meldungen ueber die modulare Oberstufe steht: "Ein Aufstieg ins 
naechste Schuljahr ist in der Modularen Oberstufe mit zwei Nicht 
genuegend, nach Beschluss der Klassenkonferenz einmal auch mit drei 
Fuenfern moeglich." Was nicht in der Meldung steht: Je ein Fuenfer zB 
in Englisch im WS und im SS sind 2 Fuenfer. In diesem Fall war auch 
bisher das Aufsteigen moeglich, bloss entfaellt nun der 
Klauselbeschluss der Klassenkonferenz. Diesen braucht es kuenftig nur, 
falls im WS oder SS ein zusaetzlicher Fuenfer vorhanden ist.
Aber: Bisher konnte jemand mit zB je einem Fuenfer in D und E im WS 
und SS 2 Wiederholungspruefungen in der ersten Schulwoche machen und 
sich so das Aufsteigen ueber die Ferien erkaempfen. Das geht so 
kuenftig nicht mehr. Sie/er muesste sich die WS-Fuenfer bereits 
waehrend des SS ausbessern. ("Schueler, deren Semesterzeugnisse in der 
betreffenden Schulstufe in Pflichtgegenstaenden hoechstens zwei 
Nichtbeurteilungen oder Beurteilungen mit "Nichtgenuegend" aufweisen, 
sind zum Aufsteigen in die naechsthoehere Schulstufe berechtigt").
Wenn also tatsaechlich die Zahl der RepetentInnen halbiert werden 
soll, muessen Lernbegleitung und zusaetzliche Foerderkurse das 
bewirken. Das Budget fuer letztere soll um 35 Prozent erhoeht werden 
(aus den Erlaeuterungen zu den geplanten Kosten: siehe (1)), die 
Budgets fuer LernbegleiterInnen sollen erst "detailliert in den 
Novellen der betroffenen dienst- und besoldungsrechtlichen Materien" 
dargestellt werden. Kosten fuer Semesterpruefungen oder zusaetzlichen 
Verwaltungsaufwand werden nicht erwaehnt.
(Josef Gary Fuchsbauer auf labournetaustria.at/bearb.)
(1)Gesetzeserlaeuterungen: 
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01617/fname_237790.pdf
Gesetzestext:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01617/fname_237788.pdf
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