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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 25. Jaenner 2012; 02:28
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Bildung:
> Reform der Oberstufe -- die veroeffentlichte Meinung und die
> Gesetzesrealitaet
Fuenfer werden pro Semester gezaehlt
Im Nationalrat wurde die modulare Oberstufe beschlossen und das
Bildungsvolksbegehren diskutiert, darueber wurde sehr positiv
berichtet. So soll etwa lt. BM Schmied die Zahl der LehrerInnen in den
7 Jahren von 2012 bis 2018 um 10.000 erhoeht werden, das waeren etwa 8
Prozent.
4000 kommen in den bisherigen Hauptschulen (oder auch AHS-Unterstufen)
dazu, wenn sie Neue Mittelschulen werden. Die weiteren 6000
ermoeglichen vor allem kleinere Klassen, mehr Sprachfoerderung, und
wohl auch die Lernbegleitung und zusaetzliche Foerderung ab der 10.
Schulstufe.
Was nicht gesagt wurde: Ein Teil werden wohl auch die kuenftigen
mittleren ManagerInnen sein. Was aber ueberhaupt nicht gesagt wurde:
Wie diese 8 Prozent mehr finanziert werden.
Da eine Vermehrung der Zahl der LehrerInnen (hoffentlich) eher darauf
hindeutet, dass die Lehrverpflichtung nicht erhoeht wird, ist
angesichts der Schuldenbremse eine entsprechende Verringerung des
Lebenseinkommens im neuen Gehaltsschema zu befuerchten -- was wohl mit
den angehobenen Anfangsgehaeltern verschleiert werden soll.
In den Meldungen ueber die modulare Oberstufe steht: "Ein Aufstieg ins
naechste Schuljahr ist in der Modularen Oberstufe mit zwei Nicht
genuegend, nach Beschluss der Klassenkonferenz einmal auch mit drei
Fuenfern moeglich." Was nicht in der Meldung steht: Je ein Fuenfer zB
in Englisch im WS und im SS sind 2 Fuenfer. In diesem Fall war auch
bisher das Aufsteigen moeglich, bloss entfaellt nun der
Klauselbeschluss der Klassenkonferenz. Diesen braucht es kuenftig nur,
falls im WS oder SS ein zusaetzlicher Fuenfer vorhanden ist.
Aber: Bisher konnte jemand mit zB je einem Fuenfer in D und E im WS
und SS 2 Wiederholungspruefungen in der ersten Schulwoche machen und
sich so das Aufsteigen ueber die Ferien erkaempfen. Das geht so
kuenftig nicht mehr. Sie/er muesste sich die WS-Fuenfer bereits
waehrend des SS ausbessern. ("Schueler, deren Semesterzeugnisse in der
betreffenden Schulstufe in Pflichtgegenstaenden hoechstens zwei
Nichtbeurteilungen oder Beurteilungen mit "Nichtgenuegend" aufweisen,
sind zum Aufsteigen in die naechsthoehere Schulstufe berechtigt").
Wenn also tatsaechlich die Zahl der RepetentInnen halbiert werden
soll, muessen Lernbegleitung und zusaetzliche Foerderkurse das
bewirken. Das Budget fuer letztere soll um 35 Prozent erhoeht werden
(aus den Erlaeuterungen zu den geplanten Kosten: siehe (1)), die
Budgets fuer LernbegleiterInnen sollen erst "detailliert in den
Novellen der betroffenen dienst- und besoldungsrechtlichen Materien"
dargestellt werden. Kosten fuer Semesterpruefungen oder zusaetzlichen
Verwaltungsaufwand werden nicht erwaehnt.
(Josef Gary Fuchsbauer auf labournetaustria.at/bearb.)
(1)Gesetzeserlaeuterungen:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01617/fname_237790.pdf
Gesetzestext:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01617/fname_237788.pdf
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