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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 25. Jaenner 2012; 02:32
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International/Recht:

> Betrifft: Persoenlichkeitsrechte

Neue Urteile in Strassburg und Washington -- ein Grundrechtsrundblick
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Zwei medienrechtliche, Oesterreich betreffende Entscheidungen faellte
juengst der Europaeische Gerichtshof fuer Menschenrechte (EGMR). In
beiden Faellen ging es um Persoenlichkeitsrechte, genauer gesagt um
die Identifizierbarkeit von Individuen in Medienberichten.

In einem Aufsehen erregenden Fall von Kindesmissbrauch hatten
"Kronen-Zeitung" und "Kurier" Taeter und Opfer entweder vollnamentlich
benannt oder so bezeichnet, dass eine Identifikation der konkret
involvierten Personen problemlos moeglich war. Sowohl Krone als auch
Kurier wurden vor oesterreichischen Gerichten letztinstanzlich zu
Entschaedigungszahlungen verurteilt. Die Gerichte kamen zur Ansicht,
dass eine Berichterstattung des Geschehens auch ohne Nennung der
konkreten Personen moeglich und sinnvoll gewesen waere, weswegen der
Eingriff in die Privatsphaere nicht rechtskonform gewesen waere. Der
EGMR schloss sich dieser Ansicht an und sieht diese Beschraenkung des
Rechtes auf Meinungsfreiheit als statthaft an. (1)

In der Politik namhaft machbar

Im einem anderen Fall urteilte der EGMR gegenteilig. Denn hier liegen
die Dinge anders: In der Auseinandersetzung um die Machenschaften in
der Causa Hypo Alpe-Adria hatte "Der Standard" auch einen fuer die
Spekulationsverluste mitverantwortlichen Bereichsleiter der Bank
namentlich benannt und auch erwaehnt, dass es sich dabei um den Sohn
eines SPOe-Politikers handelte. Der Bank-Angestellte hatte sich in
seinen Persoenlichkeitsrechten verletzt gefuehlt. Seine Klage wurde in
erster Instanz abgewiesen, vom Oberlandesgericht wurde ihm jedoch dann
rechtgegeben. So gelangte die Klage vor den Menschenrechtsgerichtshof
des Europarats. Der EGMR entschied, dass es sich hierbei nicht einfach
um eine Auseinandersetzung um Vorwuerfe krimineller Vergehen handle,
sondern die Angelegenheit vor allem einen massiv politischen Aspekt
habe, da ja vor allem in die Causa die Kaerntner Landesregierung
(allen voran natuerlich der damalige Landeshauptmann Haider) stark
involviert gewesen sei. Eine Berichterstattung ohne Benennung der
Beteiligten waere daher kaum sinnvoll moeglich gewesen. Ein
entsprechendes Verbot sei daher einem unzulaessigen Eingriff in die
Meinungsfreiheit gleichgekommen, so der EGMR. (2)

Heiligendamm: Anhaltung war grundrechtswidrig

Bereits im Spaetherbst letzten Jahres hat der EGMR in einem deutschen
Fall geurteilt. Hier ging es um die polizeiliche Anhaltung zweier
Demonstranten beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm. Im Zuge der
exzessiven polizeilichen Massnahmen gegen linke Aktivisten wurde auf
dem Weg zum Gipfelort auch das Auto der beiden Betroffenen durchsucht.
Die Beamten fanden Transparente mit den Aufschriften "Freedom for all
Prisoners" und "Free all now" Die Behoerden interpretierten das als
Aufruf zur Gefangenenbefreiung und sperrten die beiden Maenner fuer 6
Tage ein. Als sie entlassen wurden, war der Gipfel vorbei. Das
deutsche Bundesverfassungsgericht hatte diese Haft in der damaligen
Situalion als angemessen angesehen, um die oeffentliche Ordnung zu
garantieren.

Der EGMR war dieser Ansicht nicht. Es habe sich dabei um einen
unzulaessigen Eingriff in die Freiheitrechte gehandelt, so der
Gerichtshof. Daran aenderten auch die Aufschriften der Transparente
nichts, da eine Freiheitsforderung fuer Gefangene nicht so ohne
weiteres als Aufruf zu einer strafbaren Handlung angesehen werden
koenne. (3)

USA: Supreme Court betont 4.Zusatzartikel

Wie die American Civil Liberty Union (ACLU) berichtet, hat das
hoechste Bundesgericht der USA im Zusammenhang mit polizeilichen
Beschattungsmethoden am Montag (23.1.2012) ein fundamentales Urteil
zur Interpretation des 4.Zusatzartikels zur Verfassung gefaellt. Es
widerspreche naemlich, so der Supreme Court, eindeutig diesem vierten
Artikel der "Bill of Rights", der die Privatsphaere schuetzen soll,
ohne Gerichtsbeschluss an Fahrzeugen von Verdaechtigen GPS-Sender zu
deren Ortung anzubringen.

Allerdings, so kritisiert ACLU, sagt das Urteil nichts ueber eine
generelle Befugnis zur Nutzung technischer Lokalisierungsmoeglichkeiten
aus. Die US-Behoerden bestuenden nach wie vor darauf, dass Handy-Ortungen
auch ohne Gerichtsbeschluss statthaft seien. (4)
-br-


Quellen:

(1)
http://blog.lehofer.at/2012/01/egmr-verurteilung-wegen-preisgabe-der.html
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=898513&portal=hbkm&source=externalbydocnumber

(2)
http://blog.lehofer.at/2012/01/egmr-zu-identifizierendem-bericht-uber.html
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=898082&portal=hbkm&source=externalbydocnumber

(3)
http://www.stern.de/panorama/urteil-zu-g8-gipfel-in-heiligendamm-polizei-sperrte-demonstranten-zu-unrecht-ein-1757802.html

(4) United States v. Antoine Jones:
http://www.aclu.org/blog/technology-and-liberty/supreme-court-decision-gps-tracking-spur-action-congress
http://en.wikipedia.org/wiki/United_States_v._Antoine_Jones



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