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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 23. November 2011; 04:21
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Wien/Prozesse:

> AMS-Mistkuebel-Brand vor Anklage

Nach wie vor haengt ueber dem Verfahren die Aura des
Terrorismus-Vorwurfs


Ausgehend von den Ueberbleibseln des §278ff-Ermittlungsverfahrens,
gegen die vier als J.A.I.B bekannten Personen und mindestens sechs
weitere Aktivist_innen, bastelte sich der Justizapparat eine
Anklageschrift zusammen.Die Paragraphen 277 (verbrecherisches
Komplott) und 278b und c (terroristische Vereinigung und Straftaten)
sind zwar weggefallen, doch die 4 Aktivist_innen erwartet in naechster
Zeit ein Prozess wegen "versuchter Brandstiftung" (nach §169) an zwei
Muelltonnen beim AMS Redergasse 1050 Wien. Strafrahmen: 1 bis 10 Jahre
Haft. Der Prozesstermin sollte bald feststehen.

Am 6. Juli 2010 waren in Wien mehrere Wohnungen und ein Vereinslokal
durchsucht und in der Folge drei Personen verhaftet worden, eine
weitere Hausdurchsuchung und Verhaftung fand am 20. Juli statt. Die
vier Verhafteten wurden fuer fuenf bzw. sieben Wochen in
Untersuchungshaft gesteckt. Vorgeworfen wurde ihnen u.a. die
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Im Zuge der
Ermittlungen wurden immer wieder neue Vorwuerfe erhoben, wieder fallen
gelassen, weitere Personen beschuldigt und vorgeladen, umfangreiche
Abhoermassnahmen und Observationen durchgefuehrt. Die
Ermittlungsverfahren nach §278ff gegen mindestens zehn Personen wurden
mittlerweile offiziell eingestellt, von der polizeilichen Konstruktion
fanden lediglich zwei brennende Muelltonnen den Weg, die von den
Behoerden als Brandanschlag auf die AMS Filiale ausgelegt werden.

Die behoerdlichen Beschuldigungen bauen auf umfangreichen
Ueberwachungsmassnahmen auf, die im Zuge der Ermittlungen nach §278ff
erfolgten. Obwohl das Konstrukt der terroristischen Vereinigung nicht
in die Anklage aufgenommen wurde, werden die Beschuldigten nach wie
vor als Mitglieder einer mutmasslichen Organisation gehandelt.
Betroffen von dieser Kriminalisierung sind nicht nur diese vier
Personen. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen gegen die
Uni-Brennt-Bewegung wurde mindestens zehn Personen vorgeworfen, Teil
einer terroristischen Organisation zu sein. Gegen wieviele Personen
tatsaechlich nach §278ff ermittelt wurde und wird, bleibt aber
ungewiss. Zu Beginn der Ermittlungen wurde von den Behoerden die
Planung von Anschlaegen "durch unbekannte Personen auf unbekannte
Objekte" behauptet. In der Anklageschrift ist dazu zu lesen: "In den
Monaten vor der Tat konnte das Landesamt fuer Verfassungsschutz und
Terrorismusbekaempfung in der linksradikalen Szene in Wien eine
massive Zunahme der Gewaltbereitschaft feststellen, wobei im Zuge von
verschiedenen Grossveranstaltungen zum einen zahlreiche Polizeibeamte
zum Teil schwer verletzt und zum anderen zahlreiche oeffentliche und
private Gebaeude zum Teil schwer beschaedigt wurden." Belege dafuer
wurden nie geliefert, lediglich die von den Behoerden erstellten
Berichte dienten als Indizien fuer ein angebliches "Gefahrenpotential"
und um umfangreiche Ermittlungen einzuleiten. Angefuehrt wurden in
diesem Kontext zum Beispiel Berichte ueber Demonstrationen und
Sitzblockaden bei Bologna Burns, No-WKR und Good night daddy's pride.
(fightrepression2010.lnxnt.org/gek.)

Volltext: http://fightrepression2010.lnxnt.org/?p=207



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