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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 2. November 2011; 22:58
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Kuba-Blockade:

> Paypal und das US-Recht in Europa

Kubanische Waren werden auch weiterhin nicht ueber den
Ebay-Bezahldienst verrechenbar sein


Im Streit ueber die Blockade kubanischer Waren in Deutschland durch
den Online-Bezahldienst Paypal ist vor dem Landgericht im bayrischen
Traunstein ein Vergleich erzielt worden. Das berichtet das
Lateinamerikaportal amerika21.de am 1.November unter Berufung auf
Juristenkreise. Dem Vergleich zufolge verpflichtet sich der
Onlinebezahldienst mit Sitz in Luxemburg, die Sperre des Paypal-Kontos
vom Onlinehaendler Bardealer.de wieder aufzuheben. Im Gegenzug hat
sich dessen Betreiberfirma, DTS&W GmbH, verpflichtet, Waren aus Kuba
ueber andere Wege abzurechnen.

Der Prozess gegen Paypal Europe war von zahlreichen Internethaendlern
unterstuetzt worden, nachdem ihre Konten wegen des Handels mit Waren
aus Kuba gesperrt worden waren. Die klagefuehrende Firma hat Paypal
Europe mit dem Musterprozess in Muenchen dazu bewegt, ihr Konto wieder
freizugeben.

Nach dem nun erzielten Vergleich ist nicht ausgeschlossen, dass Paypal
auch mit anderen Betroffenen eine guetliche Loesung findet. Genau dies
wollte das Luxemburger Onlineunternehmen nach Informationen aus
Justizkreisen offenbar verhindern. Demnach beantragten die
juristischen Vertreter von Paypal Europe, ueber die Vereinbarung
Stillschweigen zu bewahren. Mit solch einer Verschwiegenheitsregelung
soll in der Regel verhindert werden, dass ein Vergleich auf andere,
aehnlich gelagerte Faelle Auswirkung hat. Tatsaechlich fand sich auf
dem Presseportal von Paypal Europe am Montagabend keine Stellungnahme
zu dem Vergleich.

Dem Vergleich zum Trotz bleibt der juristische und politische
Grundkonflikt ungeloest. Nicht geklaert wurde die Frage, ob Paypal als
Tochterunternehmen des US-amerikanischen Ebay-Konzerns die
Blockadegesetze gegen Kuba in Europa durchsetzen darf.
(amerika21.de/gek.)

Volltext: http://amerika21.de/nachrichten/2011/11/41542/paypal-kuba



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