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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 21. Juni 2011; 23:16
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Demokratie/Glosse:
> Immundefizit
Ohne viel Aufhebens zu machen, ist der Nationalrat drauf und dran, die
Immunitaet von Abgeordneten weiter einzuschraenken. Schon bald soll es
keinerlei Immunitaet mehr fuer Abgeordnete geben, wenn der Vorwurf
eine Tat betrifft, die nichts mit ihrer politischen Taetigkeit zu tun
hat. Ganz klar duerfte es immer noch nicht sein, wie diese
Einschraenkung aussieht und welche Bereiche das genau betrifft, aber
der Kern der Reform ist Konsens unter allen Parlamentsparteien. Genau
deswegen gibt es darueber auch keine grosse Debatte.
Nun, es erscheint auf den ersten Blick natuerlich unfair, wenn
Abgeordnete gegenueber der Justiz -- im Gegensatz zu "normalen
Menschen" -- einen derartigen Schutz geniessen. Tatsaechlich zaehlen
auch ohne Immunitaet Abgeordnete zu jenen besseren Leuten, die nicht
so leicht zu Unrecht verurteilt werden koennen wie andere. Warum
sollten sie also vor der Justiz geschuetzt werden?
Doch die parlamentarische Immunitaet ist eine Einrichtung, um in
Zeiten, wo die Justiz zur Kriminalisierung von Oppositionellen
missbraucht wird, wenigstens unliebsame Abgeordnete zu schuetzen. Und
da sich zur Beiseiteschaffung von solchen am besten Vorwuerfe eignen,
die mit der politischen Taetigkeit nichts zu tun haben, gibt es auch
die ausserparlamentarische Immunitaet. Entwickelt hat sie sich in den
fruehen konstitutionellen Monarchien, als Justiz und Polizei noch
stark unter der Kontrolle des Monarchen standen. Die Abgeordneten
sollten nicht durch einen Missbrauch des Staatsapparats an der
Ausuebung ihres Mandats gehindert werden.
Das ist lange her. Und doch: Auch im 20.Jahrhundert haben wir genug
autoritaere Regime in Europa erlebt und gerade jetzt kommt es wieder
zu aehnlichen Tendenzen hin zum "starken Staat" -- siehe Ungarn.
Oesterreich koennte nicht in allzuferner Zeit einen aehnlichen Weg
gehen.
Die Immunitaet von Abgeordneten ist nicht der einzige Rettungsanker
der buergerlichen Verfassung, aber ein wichtiger. Es ist wie mit
sovielen Einrichtungen des Rechtsstaats: Nur weil sie missbraucht
werden koennen, heisst das noch lange nicht, dass man sie ohne
weiteres abschaffen darf.
*Bernhard Redl*
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