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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 11. Mai 2011; 01:36
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Graz/Prozesse:

> Stocker verliert Prozess gegen Mayday in erster Instanz

Die Klagen des Stocker-Verlags wegen einer kritischen Broschuere von
Mayday Graz wurden vom Landesgericht zur Gaenze abgewiesen. Das
Verfahren geht dennoch weiter, da der Verlag Berufung einlegte - im
inzwischen 5. Prozess gegen Mayday seit 2005.
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Im Sommer 2010 klagte der Grazer Verlag eine Aktivistin von Mayday
Graz, weil sie bei einem Infostand die Broschuere "Das Herz am rechten
Fleck. Der Leopold Stocker Verlag und die rechtsextreme Szene"
verteilt hatte. Diese von Mayday und anderen AntifaschistInnen
herausgebrachte Schrift uebt u.a. Kritik an zwei rechtsextremen
Verlagsproduktionen. Deswegen brachte der Geschaeftsfuehrer Wolfgang
Dvorak-Stocker Klagen auf Widerruf und Unterlassung ein.

Das Landesgericht fuer Zivilrechtssachen hat nun beide Klagen zur
Gaenze abgewiesen, da die Kritik in der Broschuere jeweils ein
zulaessiges Werturteil sei.

Konkret ging es um den Vorwurf der antisemitischen Hetze gegenueber
dem Buch "Reiten fuer Russland" von Heinrich Jordis Lohausen. Das
Gericht urteilte, der Verlag habe durch die Herausgabe und Bewerbung
des Buchs ein Verhalten gesetzt, das "prinzipiell dazu geeignet ist,
Kritik auf sich zu ziehen". Die Kritik in der Broschuere habe sich
daher auf einen Tatsachenkern bezogen und sei im Rahmen einer
politischen Diskussion durch das Recht auf freie Meinungsaeusserung
gedeckt.

Geleugneter Vernichtungsplan und verfaelschte Quellen

Noch schaerfer fiel das Urteil zum Buch "Das Ende der Tabus" von
Rudolf Czernin aus, das Mayday mit dem Begriff der Geschichtsluege in
Zusammenhang gebracht hatte. Das Landesgericht stellte fest, dass alle
Tatsachenbehauptungen dazu in der Broschuere "wahr" sind. Czernins
Buch bezweifle tatsaechlich "heutzutage offenkundige Fakten aus der
Zeit des Nationalsozialismus", wie das Massaker von Babi Jar und die
Existenz der Gaskammer in Mauthausen. Der Autor lasse "unzweifelhaft
erkennen, dass er die Existenz eines nationalsozialistischen Plans zur
physischen Vernichtung der juedischen Bevoelkerung leugnet" und
verfaelsche sowohl Zitate als auch Quellen. Einige dieser
Verfaelschungen - etwa zur Reichspogromnacht - fuehrt das Urteil
beispielhaft an. Durch die unrichtige Zitierung des Historikers Martin
Broszat stelle Czernin sogar "die Existenz von Gaskammern im gesamten
Deutschen Reich in Frage".

Besonders negativ rechnete das Gericht dem Stocker Verlag die
ueberschwaengliche Bewerbung des Buchs als "Ueberblick der serioesen,
neueren und unbefangenen Geschichtsforschung" und als "Fortschritt der
Forschung" an. Zitat aus dem Urteil: "Warum jedoch in der unrichtigen
Wiedergabe von Zitaten und der Bezweiflung der Existenz der Gaskammer
in Mauthausen [...] ein Fortschritt und ein Ueberblick ueber die
serioese und unbefangene Geschichtsforschung liegen soll, bleibt dem
erkennenden Gericht unerfindlich." Die Kritik der Beklagten sei daher
sachbezogen gewesen und muesse in einer demokratischen Gesellschaft
zulaessig sein, zumal sie sich gegen eine derartige Publikation und
deren Bewerbung als "Fortschritt" gerichtet habe.

Was Landesrat Kurzmann fuer lesenswert haelt

Angesichts dieses Urteils moechten wir darauf hinweisen, dass der
jetzige Landesrat und FPOe-Obmann Gerhard Kurzmann Czernins "Das Ende
der Tabus" als "lesenswertes Buch" in seiner Beschreibung auf der
Homepage des Landes Steiermark anpreist. Ein Mitglied der steirischen
Landesregierung - selbst Historiker - bewirbt somit auf der
offiziellen Homepage des Landes ein Machwerk, in dem laut Gericht
"heutzutage offenkundige Fakten aus der Zeit des Nationalsozialismus",
insbesondere Verbrechen gegen die juedische Bevoelkerung, bezweifelt
und Quellen verfaelscht werden...

Jedes Jahr ein Prozess

Der Stocker Verlag prozessiert jedenfalls weiter gegen seine
KritikerInnen und legte Berufung ein. Seit 2005 hat er gegen Mayday
Graz wegen kritischer Veroeffentlichungen fuenf (!)
Zivilrechtsprozesse angestrengt, die er allesamt verlor. Waehrend er
in einschlaegigen Medien damit prahlt, dass die Antifa vor Ort ihm
nichts anhabe koenne, bringt er wegen ein paar Flugblaettern laufend
Leute vor Gericht - ein Verhalten, das sich bald jeder rationalen oder
politischen Analyse entzieht.
(Mayday Graz/gek.)

Kontakt:
Mayday Graz, Postfach 466, 8011 Graz
http://maydaygraz.wordpress.com/


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