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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 20. April 2011; 00:46
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Prozesse:

> Freispruch nach Bildungsdemo 2009

Am 6. April 2011 fand der dritte und letzte Verhandlungstag im
Zusammenhang mit der Sachbeschaedigung am Polizeianhaltezentrum
Hernals und einer verhinderten Festnahme im Verlauf der Wiener Demo am
Bildungsaktionstag am 5.11.2009 statt. Dem Angeklagten wurde "Schwere
Koerperverletzung" und "Widerstand gegen die Staatsgewalt"
vorgeworfen.

Die erneuten Aussagen von drei Beamt_innen brachten nichts Neues,
sondern verliefen im Wesentlichen, so wie die vorherigen: Die drei
waren zur Bewachung des Polizeianhaltezentrums Hernals (in dem
Schubhaeftlinge eingesperrt sind) abgestellt.

Als der Demozug vorbeikam, loeste sich ein Gruppe vermummter
Aktivist_innen aus dem Demozug, bewarf das Gefaengnis mit Farbbeuteln
und zerstreute sich rasch in der Demo. Die Polizist_innen nahmen die
Verfolgung "des Haupttaeters" auf, verfolgten diesen durch die Demo
und hielten ihn schliesslich fest. Daraufhin wurden sie von einer
groesseren Gruppen von Menschen angegriffen, die den Festgenommenen
erfolgreich befreiten.

Zwei Beamt_innen sagten, sie konnten keine_n der Angreifer_innen
identifizieren, auch weil diese zum groessten Teil vermummt waren. Der
dritte Beamte sagte, er haette sich "bei einer Abwehrbewegung"
umgedreht und den Angeklagten ziemlich sicher als einen der
Angreifer_innen erkannt.

Die Staatsanwaeltin dehnte nach den Aussagen der Polizist_innen die
Anklage auf §299 StGB -- "Beguenstigung" -- aus weil durch die
Befreiung eines Festgenommenen die Verfolgung der Sachbeschaedigung
verhindert wurde.

Im Schlussplaedoyer fuehrte die Staatsanwaeltin unter anderem aus,
dass der Angeklagte "offenbar ein Problem mit der Polizei" habe
waehrend die Anwaeltin des Angeklagten betonte, dass bei den
Ermittlungen nicht nach der Strafprozessordnung vorgegangen wurde. So
wurden z.B. Ermittlungsschritte nicht vorschriftsgemaess dokumentiert,
es gab grobe Maengel und Ungereimtheiten bei der Identifizierung des
Angeklagten als vermeintlichen Taeter etc. Vor allem sei der
Angeklagte zur Tatzeit nicht am Tatort gewesen, was auch ein
unabhaengiger Zeuge bestaetigen konnte, waehrend der einzige
Belastungszeuge widerspruechliche Angaben machte und den Angeklagten
auch nicht zweifelsfrei identifizieren konnte.

Der Richter sprach den Angeklagten von allen Anklagepunkten frei und
zwar in erster Linie da der Beamte sich bei der Identifizierung des
Anklagten nicht zweifelsfrei sicher war, waehrend der Entlastungszeuge
sehr glaubwuerdig war.

Die Staatsanwaeltin aeusserte sich nicht zu dem Urteil, so ist es
nicht unmittelbar rechtskraeftig - erst nachdem die Staatsanwaeltin
nach dem Ablauf von drei Tagen keine Berufung oder
Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt hatte erlangte das Urteil
Rechtskraft.

Waehrend des Prozesses war der kleine Verhandlungssaal zur Gaenze
gefuellt, neben Publikum und solidarischen Prozessbeobachter_innen
waren 4 Beamte und eine Beamtin des LVT im Saal anwesend.
(Indymedia/akin)

Hauptquelle und Links zum Verlauf der vohergehenden Verhandlungstage:
http://linksunten.indymedia.org/de/node/37725



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