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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 13. April 2011; 05:07
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> EU ermoeglicht Konzernklagen gegen Sozialgesetze

MAI durch die Hintertuer: Attac kritisiert von Industrielobbys
beeinflusste EU-Investitionspolitik

Die EU will zukuenftig neue internationale Vertraege aushandeln, die
transnationalen Konzernen das Recht geben, gegen Umwelt- und
Sozialgesetze souveraener Staaten zu klagen. Das Europaeische
Parlament hat dem in seiner heutigen Abstimmung ueber die zukuenftige
EU-Investitionspolitik keinen Riegel vorgeschoben. Durch so genannte
"Bilaterale Investitionsabkommen" (BITs) koennen Investoren vor
intransparenten internationalen Schiedsgerichten demokratisch
legitimierte Gesetze mit Milliardenklagen aushebeln, wenn ihre Profite
dadurch bedroht scheinen.*

Dabei sind BITs keine neue Erfindung. Dabei handelt es sich Abkommen
zwischen zwei Staaten, welche die Regeln und Bedingungen fuer private
Investitionen festlegen. Solche Abkommen haben die EU-Mitgliedstaaten,
so auch Oesterreich, bereits zahlreich abgeschlossen. Mit dem
Lissabon-Vertrag ist die Kompetenz dafuer von den Mitgliedsstaaten auf
die Europaeische Union uebergegangen. Die EU will diesen Kurs nun in
neuen Vertraegen mit grossen Laendern wie China, Russland oder Indien
fortschreiben. In BITs sind Pflichten fuer Investoren weitestgehend
ausgeschlossen. Sie haben in der Regel keine Standards zum Schutz der
Umwelt und natuerlichen Ressourcen, der Arbeitsrechte oder sozialer
Vorkehrungen. Im Falle von Konzernklagen werden die Verfahren vor dem
Weltbank-Schiedsgericht ICSID meist unter Ausschluss der
Oeffentlichkeit abgehalten, da die Vertragsparteien kein Interesse an
einer breiten Diskussion haben.

"Diese Investitionsabkommen hebeln die Demokratie aus. Sie sind eine
Gefahr fuer jede oekologische und soziale Politik und das oeffentliche
Interesse. Durch sie haben SteuerzahlerInnen bereits millionenschwere
Gerichtskosten und Kompensationszahlungen infolge von Konzernklagen
schultern muessen. Der politische Gestaltungsspielraum wird dadurch
massiv eingeschraenkt - nicht nur in Entwicklungs- sondern auch in
Industriestaaten", kritisiert Karin Kueblboeck von Attac Oesterreich.
In Bruessel hatte die NGO "Corporate Europe Observatory" (CEO) den
direkten Einfluss der Industrielobbys und Anwaltsfirmen auf die
juengsten EU-Entscheidungen zur Investitionspolitik dokumentiert.

Dutzende internationale NGOs und tausende europaeische BuergerInnen
fordern eine Investitionspolitik, welche die Einhaltung von
Menschenrechten und internationalen Arbeitsstandards sowie nationalen
Umwelt- und Sozialgesetzen garantiert. "Das intransparente Klagerecht
von Investoren gegen Staaten muss abgeschafft werden. Staatliche
Regulierungen duerfen nicht als "indirekte Enteignungen" interpretiert
und von Investoren angegriffen werden. Auch die gegenwaertigen und
weiterhin gueltigen BITs der einzelnen EU-Staaten muessen daher so
frueh wie moeglich ueberprueft und ersetzt werden", fordert
Kueblboeck.

Dieser neue Vorstoss erinnert an die Verhandlungen zum Abschluss des
Multilateralen Investitionsabkommen (MAI) in der zweiten Haelfte der
1990er. Dieses Abkommen hatte eine aehnliche Ausrichtung und war 1995
von der OECD initiiert worden. Auch damals war das ICSID als
Schiedsgericht vorgesehen gewesen. 1997 wurden diese Verhandlungen
allerdings in der Oeffentlichkeit bekannt und fuehrten nicht zuletzt
wegen des Engagements zahlreicher NGOs zu heftigen Debatten. 1998
scheiterten die Verhandlungen offiziell. Seither wurden aber etliche
Ideen des MAI in vielen kleineren Abkommen implementiert.
(Attac/akin)


Mehr Informationen und Fallbeispiele fuer "Investor-to-state"-Klagen:
http://www.attac.at/investitionspolitik

Der Bericht von CEO:
www.corporateeurope.org/system/files/files/resource/investment+rights+stifle+democracy.pdf



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