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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 13. April 2011; 04:52
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Arbeit/Initiativen:

> Protest gegen "Transitarbeitskraefteregelung"

Mailaktion der "Aktiven Arbeitslosen"

Waehrend die Gewerkschaften gpa-djp und vida unter dem Motto "mehr
Geld fuer gutes Angebot an Pflege und Betreuung" fuer Verbesserungen
im BAGS-KV (Gesundeits- und Sozialberufe) eintreten und bei den
Verhandlungen zum BABE-KV (Erwachsenenbildung) zaehe Verhandlungen
beklagen, verschweigen sie, dass sie in beiden Kollektivvertraege mit
der "Transitarbeitskraefteregelung" fuer ArbeitnehmerInnen in
AMS-Zwangsmassnahmen zum Teil die eigenen Kollektivvertraege aushebeln
und so moeglicherweise den Grundstein fuer eine Armutsindustrie nach
Vorbild von Hartz IV legen.

So hebelt die Gewerkschaft ihre eigenen Kollektivvertraege aus: Wer
vom AMS einer "Wiedereingliederungsmassnahme" in Form eines
(Transit)Arbeitsplatzes zugewiesen wird, wird dank den von gpa-djp und
vida zu verantwortenden Transitarbeitskraefteregelungen immer seltener
nach den regulaeren Branchenkollektivvertraegen entlohnt, sondern muss
auf viele Rechte verzichten, die sonst ein Arbeitnehmer hat:

* Vordienstzeiten bzw. Berufserfahrung und Ausbildung werden nicht
beruecksichtigt, jeder bekommt den gleich niedrigen Pauschallohn.

* Egal wie oft jemand solchen "Transitarbeitsplaetzen" zugewiesen
wird, er oder sie kommt nie in den Genuss von Lohnvorrueckungen und
wird so beim Gehalt am untersten Niveau gehalten.

* Recht auf Arbeitskampf fuer bessere Arbeitsbedingungen (Streikrecht)
besteht de facto auch nicht, weil dieser vom AMS als "Vereitelung
einer Massnahme" gewertet werden wuerde.

* "Transitarbeitskraefte" sind in der Regel weniger als ein halbes
Jahr im Betrieb und koennen daher auch keine Betriebsraete waehlen,
das Recht auf Vertretung wird ihnen so verwehrt. Betriebsraete -
soferne ueberhaupt vorhanden - vertreten daher in der Regel eher die
TaeterInnen ("Schluesselarbeitskraefte") als die Opfer
("Transitarbeitskraefte") dieser Zwangsmassnahmen.

Transitarbeitskraefte werden so mit Hilfe der Gewerkschaften zu
ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse degradiert. Laut AMS-Richtlinie soll
fuer "sozialoekonomische Betriebe" der BAGS-KV und BABE-KV mit der
billigen "Transitarbeitskraefteregelung" schon alleine durch
Mitgliedschaft in den entsprechenden Berufsvereinigungen anwendbar
werden, womit Tuer und Tor fuer Umgehung regulaerer
Branchenkollektivvertraege gelegt wird. Besonders umstritten sind die
"gemeinnuetzigen Personalueberlasser" deren "Gemeinnuetzigkeit" aus
Sicht der Betroffenen, die oft mehr Schaden als Nutzen in diesen
Zwangsmassnahmen sehen, fraglich ist. Hier werden nach wie vor
teilweise rechtswidrige Dienstvertraege "angeboten".'

Armutsfalle "Transitarbeit"

Die Zuweisung zu solchen "Transitarbeitsplaetzen" erfolgt unter
menschenrechtswidriger Androhung des Existenzentzuges (Bezugsperre).
Obwohl diese Arbeitsplaetze laut Definition "fuer nicht unmittelbar in
den 'primaeren' Arbeitsmarkt vermittelbare Personen" eingerichtet sind
und eine "sozialpsychologische Betreuung" beinhalten, werden mit dem
stetigen Anwachsen von dauerhaft vom "ersten Arbeitsmarkt"
ausgeschlossenen Langzeiterwerbslosen immer oefter Menschen, die
direkt am "ersten Arbeitsmarkt" einsetzbar waeren, unter Zwang
zugewiesen um aus der Langzeiterwerbslosenstatistik zu verschwinden.
Wer innerhalb von 5 Jahren 6 Monate lang in solchen
"Arbeitsverhaeltnissen" gearbeitet hat und unter 45 Jahre alt ist,
"erwirbt" sich eine neue Bemessungsgrundlage und kann so einen
deutlich geringeren AMS-Bezug weit unter der Armutsgrenze
runterfallen.

Das Menschenrecht auf gleichen Lohn auf gleiche Arbeit wird so
zerstoert und die Gewerkschaften geben den Anschein, als seien die
menschenrechtswidrigen AMS-Zwangsmassnahmen - weil
kollektivvertraglich geregelt - eh in Ordnung.

Bei der "Transitarbeitskraefteregelung" handelt es sich daher nach
Meinung der AKTIVEN ARBEITSLOSEN um nichts anderes als Hartz-IV auf
oesterreichisch und sollte daher von jeder serioesen Gewerkschaft aufs
Schaerfste bekaempft werden. Was der OeGB und seine Teilgewerkschaften
offenbar noch nicht verstanden haben: Arbeitslosenrechte sind
ArbeitnehmerInnenrechte, denn die Entrechtung Arbeit suchender
Menschen bedeutet

1. dass der Druck, Arbeit um jeden Preis anzunehmen steigt, und so die
Gehaelter aller ArbeitnehmerInnen unter Druck geraten

2. dass die Angst der Lohnarbeit habenden ArbeitnehmerInnen vor der
Lohnarbeitslosigkeit steigt und diesen so schlechtere
Arbeitsbedingungen leichter aufgezwungen werden koennen.

3. dass letztlich auch die Position der Gewerkschaften geschwaecht
wird.

Anfragen seitens der AKTIVEN ARBEITSLOSEN an die Gewerkschaften
gpa-djp und vida zu deren Position zur aeusserst problematischen
"Transitarbeitskraefteregelung" blieben bislang unbeantwortet.

Gewerkschaften und AK sind in Bundes-, Landes- und regionalen
Geschaeftsstellen massgeblich involviert und so mitverantwortlich fuer
die zweifelhaften Firmengeflechte rund ums AMS. Das geht voll zu
Lasten der Versicherungsgemeinschaft und der Arbeit suchenden
ArbeitnehmerInnen, die nach wie vor keine politische
Interessensvertretung mit entsprechenden Mitspracherechten haben.

Daher starten die AKTIVEN ARBEITSLOSEN nun eine Protestmailaktion an
die Gewerkschaftsvorstaende von gpa-djp und vida gegen die Zerstoerung
von ArbeitnehmerInnenrechte durch die Transitarbeitskraefteregelung in
BABE- und BAGS-KV.
(Aktive Arbeitslose/gek.)

Unterschrift moeglich unter: http://www.aktive-arbeitslose.at



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