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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 9. Februar 2011; 02:16
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Prozesse:

> Der Widerstand des Ousmane Camara

Der guineische Studentenaktivisten Ousmane Camara sollte am 15.12.2010
abgeschoben werden. Doch sein eigener Widerstand und der Protest
zweier MenschenrechtsaktivistInnen an Bord des fuer die Abschiebung
geplanten Flugzeugs verhinderte dies. Kurz danach kam Entscheid des
Europaeischen Menschenrechtsgerichtshofs, dass eine Abschiebung
Camaras illegal waere.

Dennoch wirft die Staatsanwaltschaft jetzt Camara den Versuch des
Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwere Koerperverletzung vor.
Es seien vier Polizisten verletzt worden. Der Verteidiger macht
abgesehen vom strittigen Sachverhalt rechtfertigenden Notstand
geltend.

Am 1.Februar war der erste Verhandlungstag. Zuerst wurde der
Angeklagte befragt. Im Wesentlichen gab er ueber die Vorgaenge im
Dezember am Flughafen an, dass er sich am Gelaender der Gangway
festgehalten und geschrien habe.

Vier der beteiligten Polizisten wurden als Zeugen vernommen.
Inhaltlich gaben alle vier abweichend von ihren Aussagen bei der
Polizei an, dass Camara nach dem Aussteigen aus dem Auto mit dem
Ruecken Richtung Flugzeug gedreht worden und in Richtung Flugzeug
getragen worden sei. Sie gaben an, er habe sich beim Aussteigen aus
dem Auto bereits gewehrt. In Details wichen sie voneinander ab.

Keiner der vier Zeugen konnte auf Fragen des Verteidigers erklaeren,
warum dem Angeklagten keine Handschellen angelegt worden seien, wenn
er sich bereits beim Aussteigen gewehrt habe, Ebenso konnte keiner der
vier Zeugen erklaeren, warum sie in keiner polizeilichen Vernehmung
das Umdrehen und Tragen des Abzuschiebenden erwaehnt hatten.

Der Verteidiger hat die Vernehmung der Flugzeugcrew und weiterer
Zeugen sowie weitere Einvernahme des Angeklagten beantragt. Der
Staatsanwalt hat die Vernehmung zweier weiterer Zeugen beantragt. Der
Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

Bei der nachfolgenden Pressekonferenz des Solidaritaetskomitee
"Ousmane Camara" wurde berichtet, dass die Abschiebung des guineischen
Studentenaktivisten vorerst verhindert werden konnte, weil Proteste
von solidarischen Menschen und Ousmanes Widerstand den Piloten
aufmerksam gemacht hatten, worauf dieser sich geweigert hatte, Ousmane
mit zu nehmen. Ousmane berief sich auf die Menschenrechte, denn in
Guinea drohe ihm die Ermordung durch das Regime.

Er beteuerte, dass er beim Versuch die Abschiebung zu verhindern,
keine Gewalt angewandt habe. Trotzdem wurde er wegen Widerstands gegen
die Staatsgewalt und schwerer Koerperverletzung angezeigt. Der Anwalt
von Ousmane, Georg Zanger, spricht von Behoerdenwillkuer und vertritt
sinngemaess die Meinung, dass selbst wenn Ousmane Gewalt angewendet
habe, er dies aus berechtigter Notwehr getan haette. Die Schubhaft sei
illegal gewesen. Der Anwalt hat gegen den Asylgerichtshof Anzeige bei
der Korruptionsstaatsanwaltschaft erstattet. (diverse/bearb.)

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Spendenkonto

Das Solikomitee "Ousmane Camara" hat ein Spendenkonto eingerichtet.
Zur Zeit lebt Ousmane ohne jede staatliche Unterstuetzung und ist auf
die Hilfe von FreundInnen und solidarische Menschen angewiesen.
Kontonummer: 50312063827, Bank Austria BLZ: 12000, Kontowortlaut:
Spendenkonto Ousmane

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Quelle des Berichte:
http://www.labournetaustria.at
Mitschnitt der Pressekonferenz:
http://ichmachpolitik.at/questions/1026



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