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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 18. Januar 2011; 22:36
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Originaltext-Weiterleitung einer Aussendung des Oesterreichischen
Berufsverbands fuer SozialarbeiterInnen (OBDS)
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Alle Menschenrechte fuer alle, auch fuer alle Kinder!

Am 20.1.2011 soll in der 93. Plenarsitzung des Nationalrats der alte
Entwurf des Verfassungsgesetzes ueber die Kinderrechte aus dem Jahr
2009 verabschiedet werden. Die SPOe/OeVP Koalition plant damit nur 8
Paragraphen von ueber 40 der UN-Kinderrechtskonvention in die
oesterreichische Verfassung aufzunehmen.

Darueber hinaus werden einige Bestimmungen dermassen eingeschraenkt,
dass ein verfassungsmaessiger Schutz von Kinderrechten nicht mehr
gegeben ist. Die Einschraenkung der Konvention bedeutet, dass andere
Gesetze, wie etwa das Fremdengesetz, die verfassungsmaessigen
Kinderrechte in Zukunft ausser Kraft setzen koennen.

Das UN-Komitee hat ausdruecklich festgehalten, dass die
Kinderrechtskonvention eindeutig allen Kindern (also auch Kindern, die
um Asyl ansuchen oder Fluechtlings- und Migrantenkindern) klar
zuerkannt werden muss! Der Grundsatz 'Alle Menschenrechte fuer Alle'
wird mit diesem Verfassungsgesetz verletzt.

Das Recht auf Bildung, das Recht auf ein Hoechstmass an
gesundheitlicher Versorgung und der Zugang zu sozialrechtlicher
Absicherung eines Kindes werden ebenfalls nicht in die Verfassung
aufgenommen.

Der OBDS Oesterreich ortet grosse strukturelle Defizite in der
oesterreichischen Gesetzgebung, was die Menschenrechte betrifft.

Es fehlt ein Grundrechtskatalog, die vollstaendige
Kinderrechtskonvention, wirtschaftliche und soziale Rechte, das
Asylrecht oder ein generelles Diskriminierungsverbot, auch die
Verankerung der Menschenrechte in der Sozialpolitik, eine nationale
Menschenrechtsinstitution, die Chancengleichheit fuer Fluechtlinge,
MigrantInnen, Minderheiten sind nicht gegeben.

Die verwaschene Formulierung von Kinderrechten in der Verfassung
verhindert dazu noch, dass Rechte fuer Kinder auch kuenftig nicht
einklagbar sein werden.

Dies spiegelt sich auch in der Rechtsprechung wieder, wo UN-Standards
de facto keine Rolle spielen. Ein weiteres Problem ist die - auch
durch den Foederalismus bedingte - Zersplitterung und
Unuebersichtlichkeit von Rechtsvorschriften und Kompetenzen, wie zB in
den Sozialhilfe- und Jugendwohlfahrtsgesetzen oder im Fremden- und
Antidiskriminierungsrecht.

Der OBDS Oesterreich fordert diese Verfassungsbestimmungen dringend zu
ueberarbeiten und alle genannten Grundrechte, insbesondere aber die
Kinderrechte vollstaendig - als Teil eines Grundrechtskatalogs - in
die Verfassung aufzunehmen!

Fuer den Vorstand des OBDS Oesterreich:
Maria Moritz, Georg Dimitz, Herbert Paulischin


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OT-Ende
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