**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 21. Dezember 2010; 21:25
**********************************************************
Recht/Religion:
> Alevitisch als Bekenntnis weiter unklar
Nachtrag zu: "Das Ende des Islam-Monopols?" in der letzten Ausgabe
Als akin 29 erschien, war die Frage, ob es eine Anerkennung der 
Aleviten als religioese Bekenntnisgemeinschaft geben soll, bereits 
geklaert. Das Kultusamt des Bildungsministeriums hatte auf das in der 
letzten Ausgabe zitierte VfGH-Erkenntnis vom 1.12. prompt reagiert und 
am 13.12. die "Islamisch-Alevitische Glaubensgemeinschaft in 
Oesterreich (IAGOe)" anerkannt. Am 17.12. wurde diese Anerkennung 
oeffentlich bekannt.
Nun draeut aber das naechste Problem. Die Wickel waren erwartbar, denn 
nicht alle Aleviten sehen sich als Muslime. Und nicht alle in 
Oesterreich werden vom "Kulturverein von Aleviten in Wien" vertreten, 
doch genau dieser wurde jetzt zur Rechtsperson der IAGOe geadelt. Der 
Kulturverein ist Mitglied im Bundesdachverband "Foederation der 
Aleviten-Gemeinden in Oesterreich, AABF". Dieser Dachverband 
beansprucht fuer sich aber selbst diese Glaubensvertretung in 
Oesterreich. Und zwar eine nichtmuslimische, da durch die Definition 
als "islamisch" die "religionswissenschaftlich belegte und in der 
Praxis gelebte Eigenstaendigkeit der alevitischen Glaubenslehre 
verleugnet" werde, so die AABF in einer Aussendung.
Die AABF hat selbst einen Antrag auf Anerkennung als 
Bekenntnisgemeinschaft laufen -- nun will man das Verfahren abwarten 
und danach sich weitere Schritte ueberlegen.
 -br-
Link: http://www.aleviten.or.at/
***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der 
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd 
muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe 
veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit 
Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der 
Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem 
Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige 
Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement 
verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den 
akin-pd per formlosen Mail an akin.buero{AT}gmx.at abbestellen.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero{AT}gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976-00, Zweck: akin