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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 24. November 2010; 03:41
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Medien:
> Sponsoring-Post wird teurer
Aenderungen der Umsatzsteuer ab 1.1.2011
Ab 1. Jaenner 2011 werden etliche Postdienstleistungen
Umsatzsteuerpflichtig. Darunter faellt auch die Sponsoring.Post. (Anm.
akin Eine Form des Massenversands, die vor allem zur Spendensammlung
verwendet wird.) Dadurch ergibt sich fuer unecht steuerbefreite
Vereine eine erhebliche Verteuerung.
Hier eine Zusammenfassung der wesentlichsten Aenderungen durch die
Umsatzsteuer ab 2011:
Adressierte Postsendungen waren in Oesterreich bisher generell von der
Umsatzsteuer befreit. Aufgrund einer Erkenntnis des Europaeischen
Gerichtshofes (EuGH; C-357/07 v. 23.04.2009) gibt es nun folgende
wesentliche Aenderungen in der steuerlichen Beurteilung:
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Oesterreichische Post AG ab
Jaenner 2011 zur Einhebung und Abfuehrung der Umsatzsteuer bei
Produkten ausserhalb des Universaldienstes verpflichtet ist.
Ab 1.1.2011 sind daher nur mehr Leistungen des Universaldienstes
steuerbefreit. Der Umfang des Universaldienstes ist im neuen
Postmarktgesetz (ebenfalls gueltig ab 1.1.2011) geregelt.
Die wichtigsten Postdienstleistungen im Universaldienst und damit
steuerfrei, wenn sie auf Basis der Allgemeinen Geschaeftsbedingungen
(AGB) in Postgeschaeftsstellen (Postfilialen, Post-Partner) oder
Briefkaesten aufgegeben werden: Postsendungen bis 2 kg (Brief,
Info.Mail), Zeitungen, Postpakete bis 10 kg (ausgenommen EMS)
Fuer Kulturvereine, die ihre Vereinszeitung als Sponsoring.Post
verschickt haben und unecht steuerbefreit (nicht
Vorsteuerabzugsberechtigt) sind, ergeben sich ab 2011 dadurch auch
hoehere Preise fuer den Versand der Sponsoring Post. Abgesehen von der
allgemeinen Preiserhoehung ab 1.1.2011 um 1,8% fallen zusaetzlich 20%
Umsatzsteuer an. Weiters muss das Entgelt fuer Ruecksendungen (wenn
erwuenscht) bereits bei der Aufgabe/Einlieferung bezahlt werden: 0,01
€/Stueck netto, da es sich dabei um eine Post-Dienstleistung handelt +
20% USt.
Durch die Intervention des FVA (Fundraising Verband Austria) wurde
jedoch zumindest eine AGB-Aenderung bei der Medienpost erwirkt, mit
einem Vorteilstarif fuer maschinenfaehige Zeitungen bis 50g, Wochen-,
Monats- und Tageszeitungen nach den AGB zaehlen nun zu den Ust-freien
Universaldiensten. Dadurch kann sich fuer unecht Steuerbefreite ein
guenstigerer Versandtarif gegenueber der Sponsoring-Post ergeben.
(IG Kultur Oesterreich /gek.)
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