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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 26. Oktober 2010; 23:08
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Tierrechtsprozess:

> Vor dem Gesetz

Wie sinnvoll es ist, den Staat zu klagen

Was ihre Ermittlungsergebnisse betrifft, haelt sich die
SOKO-Tierschutz bis heute bedeckt. 4 Jahre Ermittlungen -- an den
Staatsanwalt wurde nur weitergegeben, was man fuer "relevant" erachtet
hat. So wurde z.B. erst jetzt bekannt, dass die SOKO eine technische
Ueberwachung des VGT-Bueros durchgefuehrt hat. Die Ergebnisse werden
wohl fuer immer ein Geheimnis bleiben.

Bereits am 30. Oktober 2008 -- kurz nach Entlassung aus der U-Haft --
hatte Hauptangeklagter VGT-Obmann Martin Balluch einen Antrag auf
Akteneinsicht gestellt. Der wurde mit Bescheid vom 4. 11. 2008
abgelehnt, weil das die Ermittlungen gefaehrden wuerde. Am 13. 3. 2009
stellte Balluch wiederum einen Antrag auf Akteneinsicht. Die SOKO
reagierte nicht, zoegerte Prozesstermine hinaus und erklaerte
schliesslich am 14.10.2010 in der Verhandlung am LG Wr. Neustadt, sie
habe bereits ihre Arbeit beendet und daher gebe es nichts mehr fuer
Balluch einzusehen. Die SOKO Tierschutz existiere nicht mehr.

Die Richterin verurteilte die Kriminalpolizei: "Die pauschale
unbegruendete Verweigerung von Akteneinsicht hat DDr. Balluch in
seinem Recht auf Akteneinsicht verletzt." Dieses Urteil hat aber weder
Konsequenzen fuer die Polizei, noch darf Balluch jetzt endlich
Akteneinsicht nehmen.

Balluch dazu: "Der naechste Schildbuergerstreich des 'Rechtsstaats
Oesterreich'. Die Polizei wird zwar verurteilt, mir keine
Akteneinsicht gewaehrt zu haben, aber sie wird nicht bestraft und das
Gericht kann mein Recht auf Akteneinsicht nicht erzwingen. Ein
Freibrief fuer polizeiliche Rechtsbrueche in Zukunft: man zoegert die
Akteneinsicht bis zum Ermittlungsende hinaus und erklaert sich dann
fuer unzustaendig!"
(Aussendung Balluch/bearb.)

Kontakt: Martin Balluch, Tel. 01/9291498, martin.balluch{AT}vgt.at



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