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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 26. Oktober 2010; 23:08
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Tierrechtsprozess:
> Vor dem Gesetz
Wie sinnvoll es ist, den Staat zu klagen
Was ihre Ermittlungsergebnisse betrifft, haelt sich die 
SOKO-Tierschutz bis heute bedeckt. 4 Jahre Ermittlungen -- an den 
Staatsanwalt wurde nur weitergegeben, was man fuer "relevant" erachtet 
hat. So wurde z.B. erst jetzt bekannt, dass die SOKO eine technische 
Ueberwachung des VGT-Bueros durchgefuehrt hat. Die Ergebnisse werden 
wohl fuer immer ein Geheimnis bleiben.
Bereits am 30. Oktober 2008 -- kurz nach Entlassung aus der U-Haft --  
hatte Hauptangeklagter VGT-Obmann Martin Balluch einen Antrag auf 
Akteneinsicht gestellt. Der wurde mit Bescheid vom 4. 11. 2008 
abgelehnt, weil das die Ermittlungen gefaehrden wuerde. Am 13. 3. 2009 
stellte Balluch wiederum einen Antrag auf Akteneinsicht. Die SOKO 
reagierte nicht, zoegerte Prozesstermine hinaus und erklaerte 
schliesslich am 14.10.2010 in der Verhandlung am LG Wr. Neustadt, sie 
habe bereits ihre Arbeit beendet und daher gebe es nichts mehr fuer 
Balluch einzusehen. Die SOKO Tierschutz existiere nicht mehr.
Die Richterin verurteilte die Kriminalpolizei: "Die pauschale 
unbegruendete Verweigerung von Akteneinsicht hat DDr. Balluch in 
seinem Recht auf Akteneinsicht verletzt." Dieses Urteil hat aber weder 
Konsequenzen fuer die Polizei, noch darf Balluch jetzt endlich 
Akteneinsicht nehmen.
Balluch dazu: "Der naechste Schildbuergerstreich des 'Rechtsstaats 
Oesterreich'. Die Polizei wird zwar verurteilt, mir keine 
Akteneinsicht gewaehrt zu haben, aber sie wird nicht bestraft und das 
Gericht kann mein Recht auf Akteneinsicht nicht erzwingen. Ein 
Freibrief fuer polizeiliche Rechtsbrueche in Zukunft: man zoegert die 
Akteneinsicht bis zum Ermittlungsende hinaus und erklaert sich dann 
fuer unzustaendig!"
(Aussendung Balluch/bearb.)
Kontakt: Martin Balluch, Tel. 01/9291498, martin.balluch{AT}vgt.at
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