**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 13. Oktober 2010; 01:04
**********************************************************
Notizen:
> Redaktionsgeheimnis auch fuer Unbezahlte
Der Verband Freier Radios Oesterreich (VFROe) fordert, 
MitarbeiterInnen Freier Radios den JournalistInnen anderer Medien 
gleichzustellen, auch in Bezug auf das Redaktionsgeheimnis. Der Schutz 
des Redaktionsgeheimnisses soll, wie es die 
JournalistInnengewerkschaft in der GPA-DJP fuer ihre Mitglieder 
fordert, auch fuer Alternativmedien wie die Freien Radios gelten.
Das Redaktionsgeheimnis gemaess §31 Mediengesetz schuetzt zwar 
grundsaetzlich auch sogenannte "Medienmitarbeiter", dazu zaehlen 
jedoch laut §1 Mediengesetz nur angestellte und staendige freie 
MitarbeiterIinnen, die ihre "journalistische Taetigkeit ... nicht 
bloss als wirtschaftlich unbedeutende Nebenbeschaeftigung" ausueben.
Damit sind die ueberwiegend ehrenamtlichen MitarbeiterInnen 
alternativer Medien - ob ZeitschriftenredakteurInnen oder die 
RadiomacherInnen bei den Freien Radios in Oesterreich - vom Schutz des 
Redaktionsgeheimnisses ausgenommen.
Anlass fuer die derzeitige Aktion der JournalistInnengewerkschaft ist 
unter anderem das Urteil des Oberlandesgerichts Wien, das den ORF zur 
Herausgabe unveroeffentlichter Aufnahmen fuer eine Reportage ueber 
rechtsextreme Skinheads zwingt, nachdem Vorwuerfe aus der FPOe laut 
geworden waren, dass die Skinheads dabei zu Wiederbetaetigung 
angestiftet worden sein sollen. Fuer den inzwischen wahrscheinlichen 
Fall, dass der ORF die Baender nicht uebergibt, wurden Beugestrafen 
angedroht.
(Verband Freier Radios Oesterreich/gek.)
*
> Wieder Hausdurchsuchung bei Tierrechts-Aktivsten
Laut Indymedia gab es in Salzburg wieder eine Hausdurchsuchung bei 
Tierrechtsaktivisten statt. Der Betroffene ist engagiert beim 
Tierschutzverein Respektiere und hatte bereits am 21. Mai 2008, im 
Zuge der oesterreichweiten Razzia gegen die Tierrechtsbewegung eine 
Hausdurchsuchung. Als Begruendung fuer die Hausdurchsuchung wird eine 
Sachbeschaedigung in einer Schweinemast in Deutschland herangezogen.
Quelle u.a.: http://at.indymedia.org/node/19026
*
> Neun Jahre nach Genua: Italien klagt VolxTheater Karawane nicht an
Laut Rechtsanwalt Wilfried Embacher hat die italienische Justiz neun 
Jahre nach der umstrittenen Inhaftierung von 25 Mitgliedern des 
KuenstlerInnen-Kollektivs "VolxTheaterKarawane" in Italien nun die 
Ermittlungen eingestellt. Zur Erinnerung: Die Karawanemitglieder waren 
2001 in Folge der Anti-G8-Proteste in Genua drei Wochen in U-Haft 
gehalten worden. Damals war auch ein italienischer Demonstrant von der 
Polizei erschossen worden. Die damaligen schweren 
Menschenrechtsverstoesse beschaeftigen die italienische Justiz bis 
heute. Die Mitglieder der Karawane und ihr Anwalt ueberlegen jetzt 
rechtliche Schritte, um eine finanzielle Wiedergutmachung fuer die 
U-Haft, die lange Verfahrensdauer und die Traumatisierungen in der 
Haft zu erlangen.
Mehr dazu unter: http://derstandard.at/1285200323996
***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der 
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd 
muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe 
veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit 
Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der 
Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem 
Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige 
Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement 
verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den 
akin-pd per formlosen Mail an akin.buero{AT}gmx.at abbestellen.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero{AT}gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976-00, Zweck: akin