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  akin-Pressedienst.
  Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 21. September 2010; 21:34
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  Wiener Wahlen:
  
  > "Widerspricht den Grundsaetzen der repraesentativen Demokratie"
  
  Die Wiener Wahlen stehen an. Doch wie sieht es nach der Abgabe der
  Stimme aus? Die Gretchenfrage an die Parteien: "Wie haeltst Du es mit
  der Direkten Demokratie?"
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  Plebiszitaere Mittel der Demokratie sind in Oesterreich nicht sehr
  entwickelt. "In vergleichbaren Grossstaedten wie Berlin und Hamburg
  sind Volksabstimmungen, die die Bevoelkerung selber initiieren kann,
  laengst wesentlicher Teil einer lebendigen politischen Kultur!",
  betont Erwin Mayer, Pressesprecher der Initiative "mehr demokratie!".
  "Warum sollen nicht die Wienerinnen und Wiener auch noch nach dem
  Wahltag in Sachfragen mitentscheiden koennen, wenn sie es fuer wichtig
  halten? Bleibt Wien wirklich anders als Berlin und Hamburg?", will
  Mayer wissen. Um dies zu erkunden, hat "mehr demokratie!" alle
  kandidierenden Wiener Parteien in einem schriftlichen Interview
  gefragt, fuer "welche Verbesserungen fuer praxistauglichere Direkte
  Demokratie sie sich in der naechsten Wahlperiode einsetzen werden".
  
  Die Haltung der Parteien liegt in den meisten Antworten quer zum
  klassischen Links-Rechts-Schema. Symptomatisch ist auch, dass vor
  allem die derzeit in Wien alleinregierende Partei gegen umfassendere
  plebiszitaere Mittel ist, waehrend die jetzigen Oppositionsparteien
  sich eher dafuer erwaermen koennen. Auch im Licht der als
  wahlkampf-intendierten verschrienen heurigen Volksbefragung ist eine
  solche Debatte nicht uniteressant.
  
  Die akin dokumentiert hier einen Auszug aus dem recht ausfuehrlichen
  Fragen-und Antworten-Katalog, der nicht nur ganz allgemein einen guten
  Einblick in die Selbstdarstellung der Parteien in diesen Fragen,
  sondern vielleicht auch eine Grundlage fuer eine weiterfuehrende
  Debatte ueber das komplexe Thema liefern koennte.
  
  Frage 1: Buerger_innen-freundliche Initiativ-Volksabstimmungen
  
  In Wien ist ein Volksbegehren erfolgreich, wenn es von mindestens 5%,
  dh. 57.106 Stimmberechtigten unterstuetzt wird. Erfolgreiche
  Volksbegehren muss der Landtag jedoch nur "geschaeftsordnungsgemaess
  behandeln" (§ 131b Wiener Stadtverfassung). Eine (zumindest) politisch
  bindende Volksabstimmung nach einem erfolgreichen, aber durch den
  Landtag nicht umgesetzten Volksbegehren ist in Wien nicht vorgesehen.
  Es koennen Volksabstimmungen nur durch den Landtag bzw. Gemeinderat
  beschlossen werden, nicht aber durch die Bevoelkerung selber initiiert
  werden.
  
  Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafuer einsetzen,
  dass ueber das Anliegen eines Volksbegehrens, das durch den Landtag
  nicht umgesetzt wird, verpflichtend eine Volksabstimmung durchgefuehrt
  wird?
  
  Aktive Arbeitslose (AA): Unterststuetzung nur insoferne das
  Volksbegehren inhaltlich mit den Menschenrechten vereinbar ist und
  insbesondere sich nicht gegen sozial Schwache / Minderheiten wendet.
  Demokratie ist fuer uns nicht bloss die Diktatur der Mehrheit ueber
  die Minderheit, sondern bedeutet das Suchen von politischen
  Entscheidungen im freien Diskurs, mit denen moeglichst alle Menschen
  leben koennen ohne die grundlegenden Menschenrechte zu verletzen.
  
  BZOe: Da Volksabstimmungen nur ueber ein Landesgesetz erfolgen
  koennen, haette diese Forderung zur Folge, dass nach jeden
  Volksbegehren ein entsprechendes Landesgesetz beschlossen werden
  muesste, das dann der Volksabstimmung unterliegen wuerde. Ich bin mir
  nicht sicher, ob die Folgen einer derartigen Bestimmung wirklich in
  jedem Punkt wuenschenswert sind. Das muesste man noch einmal genau
  durchdenken.
  
  Plattform Direkte Demokratie (DEM): Die Plattform Direkte Demokratie
  wird sich dafuer einsetzen, dass die Moeglichkeit eines Wiener
  Buergerbegehrens geschaffen wird. Das Buergerbegehren soll eine
  Kombination aus Volksbegehren mit anschliessender verbindlicher
  Volksabstimmung sein.
  
  FPOe: Derzeit ist bei der Initiierung einer Volksbefragung im Bereich
  des Gemeinderates und bei einem Volksbegehren im Bereich des Landtages
  eine Mindestanzahl von 5% der Wahlberechtigten notwendig. Diese soll
  auf 1% der Wahlberechtigten, somit auf rund 11.000 Personen verringert
  werden, um leichter den Waehlerwillen abfragen zu koennen. Werden
  diese rund 11.000 Unterstuetzungen erreicht, muss die Initiative auch
  verpflichtend umgesetzt werden. Das bedeutet, gewinnt man rund 11.000
  Wahlberechtigte fuer eine Initiative (Volksbefragung im GR,
  Volksbegehren im LT), dann muss diese verpflichtend durchgefuehrt und
  umgesetzt werden. Erreicht diese dann ein Ergebnis von 50% und eine
  Stimme, so ist das Ergebnis verbindlich und muss verwirklicht werden.
  
  GRUeNE: Um eine lebendige Demokratie zu erlangen, muessen moeglichst
  viele Menschen auf moeglichst vielen Ebenen mitdiskutieren,
  mitentscheiden und mitgestalten koennen - auch zwischen den Wahlen und
  in allen Bereichen des Lebens. Die GRUeNEN werden sich daher in der
  naechsten Wahlperiode fuer die Einfuehrung einer sogenannten
  "dreistufigen Volksgesetzgebung" einsetzen: Dazu soll einer
  Buerger_innennitiative, die gleich viel Unterstuetzungserklaerungen
  vorlegen kann, wie ein Gemeinderatssitz Waehler_innen repraesentiert
  (derzeit rund 11.500 Stimmen), das Recht auf einen Initiativantrag im
  Gemeinderat eingeraeumt werden. Wird dieser abgelehnt, koennen die
  Buerger_innen - bei Vorlage von Unterstuetzungen, die zwei Mandaten
  entsprechen -- ein Volksbegehren initiieren. Scheitert dieses
  ebenfalls am Gemeinderat, besteht die Moeglichkeit, bei
  Unterstuetzungen aequivalent zu drei Mandaten eine Volksabstimmung zu
  erzwingen. Dieses Abstimmungsergebnis soll dann fuer die
  Stadtregierung verbindlich sein.
  
  Es gilt jedoch genaue Kriterien fuer die Durchfuehrung dieses
  Prozederes zu entwickeln, die beispielsweise eine Relevanzschwelle
  vorsehen - nicht jede Gehsteigverbreiterung soll schliesslich
  Gegenstand einer umfassenden Veto-Volksabstimmung werden koennen.
  
  Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Volksabstimmungen in
  ihrem Ergebnis nicht verfassungs- oder menschenrechtswidrige
  Ergebnisse herbeifuehren.
  
  Die konkrete Ausgestaltung dieses Modells soll in einem breiten
  Diskussionsprozess unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher
  Organisationen erarbeitet werden.
  
  OeVP: Eine solche Forderung wird von der OeVP Wien grundsaetzlich sehr
  begruesst; mit den Details muss man sich gruendlich auseinandersetzen.
  
  SPOe: Es ist das Wesen der repraesentativen Demokratie, dass die
  wahlberechtigten BuergerInnen jene politischen Parteien und
  VertreterInnen waehlen, deren Standpunkte am besten mit denen der
  WaehlerInnen uebereinstimmen. In diesem Sinne stimmen die gewaehlten
  Abgeordneten ueber Gesetzesvorlagen oder Volksbegehren ab. Hier gibt
  es keinen Unterschied zwischen oesterreichischen Bundes- und Wiener
  Landesrecht.
  
  Eine Art Vetorecht einzuraeumen widerspricht den Grundsaetzen der
  repraesentativen Demokratie, dies hat auch der Verfassungsgerichtshof
  in einem Erkenntnis eindeutig festgestellt.
  
  Frage 3: Buerger_innen-freundliche Unterschriftensammlung
  
  Das Herz der Direkten Demokratie liegt in der lebendigen Diskussion
  unter den Buerger_innen. In allen Laendern mit lebendiger Direkter
  Demokratie koennen daher Unterstuetzungserklaerungen frei gesammelt
  werden, ohne auf ein Amt gehen zu muessen. In Wien hingegen muessen
  Unterstuetzungserklaerungen auf dem Magistrat abgegeben werden (§ 7
  Volksbegehrensgesetz). Bei freier Sammlung der
  Unterstuetzungserklaerungen, was z.B. in den Bundeslaendern Salzburg,
  Burgenland und Vorarlberg vorgesehen ist, erfolgt die amtliche
  Ueberpruefung der Unterschriften erst nach geleisteter Unterschrift.
  In der Schweiz wird teilweise auch nur stichprobenweise ueberprueft,
  was obendrein kostenguenstiger ist.
  
  Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafuer einsetzen,
  dass Unterstuetzungen fuer Volksbegehren frei (dh. ohne Zwang zum Gang
  aufs Amt) gesammelt werden koennen?
  
  AA: Dass nicht einmal mit der "Buergercard" (elektronische Signatur)
  unterschrieben werden kann, zeigt, wie verknoechert die Gemeinde ist
  (e-Voting lehnen wir aus Datenschutzgruenden aber ab). Wir
  unterstuetzen die Forderung auf jeden Fall -- bei Buergerinitiativen
  an den Nationalrat ist ein Gang aufs Amt ja auch nicht erforderlich.
  
  BZOe: Das Abgeben der Unterschrift vor der Behoerde stellt fuer viele
  Menschen eine deutliche Huerde dar. Noch dazu wo die Wiener Praxis den
  Unterschriftwilligen durch falsche Informationen und unfreundliche
  Behandlung im Amt, auch jene abschrecken, die zur Behoerde gegangen
  sind.
  
  FPOe: Ja, wenn Missbrauch eingedaemmt und Kontrolle gewaehrleistet
  ist.
  
  GRUeNE: Zu einer emanzipatorischen Politik der
  Buerger_innenbeteiligung gehoert es auch, buerokratische Huerden
  abzubauen. Die GRUeNEN werden sich in der kommenden Wahlperiode massiv
  fuer einen Ausbau der Teilhabe aller einsetzen, und im Rahmen dessen
  auch den derzeit verpflichtenden und fuer viele einschuechternden und
  muehsamen Gang aufs Amt bei der Sammlung von
  Unterstuetzungserklaerungen abschaffen.
  
  OeVP: Dieses Anliegen unterstuetzen wir vehement.
  
  SPOe: Die Stadt Wien bekennt sich zu Buergermitbestimmung und den
  Mitteln der direkten Demokratie. Um die Gueltigkeit dieser
  demokratischen Methoden zu sichern und Missbrauch zu verhindern, sieht
  das Wiener Landesgesetz - ebenso wie der Staat Oesterreich auf der
  Bundesgesetzebene -- mit gutem Grund die Abgabe von
  Unterstuetzungserklaerungen vor Gemeindebehoerden, Gerichten oder
  Notaren vor. Die Zulassung un- oder nur stichprobenartig gepruefter
  Unterstuetzungserklaerungen wuerde Missbrauch ermoeglichen. Die
  Authentizitaet der Unterschriften und Rechtmaessigkeit der
  UnterstuetzerInnen waere nicht ueberpruefbar.
  
  Frage 4: Buerger_innen-freundliche Unterstuetzungshuerde
  
  Die Wiener Unterstuetzungshuerde von 5% der Stimmberechtigten nimmt im
  oesterreich-weiten Vergleich den letzten Platz ein (siehe zB Tirol
  7.500, ca. 1,4%; Steiermark: 17.000, ca. 1,7%; Vorarlberg: 5.000, ca.
  1,9%; Salzburg 10.000, ca. 2%; Oberoesterreich ca. 30.000, 3%;
  Bundes-Volksbegehren: 100.000, ca. 1,6%).
  
  Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafuer einsetzen,
  dass die Unterstuetzungshuerde fuer Volksbegehren wesentlich gesenkt
  wird?
  
  AA: Die Huerde sollte nicht mehr als 2% sein.
  
  BZOe: Diese Huerde ist viel zu hoch und zeigt, wie andere
  Rahmenbedingungen auch, die Einstellung der Wiener Stadtverwaltung zur
  direkten Demokratie. Ich denke, dass 1,5 % hoch genug waeren und werde
  mich dafuer einsetzen, dass die Huerde gesenkt wird.
  
  FPOe: siehe Kommentar zu Frage 1.
  
  GRUeNE: Die Statistik zeigt, dass Volksbegehren in Wien seit ihrer
  Einfuehrung in den 1970er Jahren kaum eingesetzt wurden - und wenn,
  dann beschloss der Gemeinderat ihre Durchfuehrung. Die GRUeNEN werden
  sich klar fuer die Senkung der Unterstuetzungshuerde einsetzen, um
  dieses Instrument der direkten Demokratie in Zukunft haeufiger und
  unabhaengig vom Mehrheitsverhaeltnis im Gemeinderat zum Einsatz zu
  bringen. Werden so viele Unterstuetzungserklaerungen vorgelegt, wie
  zwei Gemeinderatsmandate bei der Wahl wert waren (das sind ca. 30.000
  Stimmen), so muss eine Volksbefragung durchgefuehrt werden.
  
  Eine weitere Forderung der GRUeNEN in diesem Bereich ist Ermoeglichung
  von Volksbefragungen auf Initiative der Buerger_innen auch in Bezirken
  und Stadtteilen. Ausserdem sollen alle Menschen mit Hauptwohnsitz bei
  Volksbefragungen stimmberechtigt sein - unabhaengig von ihrer
  Staatsbuerger_innenschaft.
  
  OeVP: Die OeVP Wien setzte sich seit vielen Jahren fuer die Senkung
  dieser hohen Huerde ein; wir unterstuetzen daher diese Forderung
  vorbehaltlos. Eine Senkung der Prozentzahl ist ueberfaellig.
  
  SPOe: Eine Senkung der Zahl der nach dem Wiener Volksbegehrensgesetz
  notwendigen Volksbegehrenserklaerungen (5% der zum Gemeinderat
  Wahlberechtigten - 57.106) ist durchaus denkbar. Ob das zu mehr
  Demokratie beitraegt, ist aber zu hinterfragen.
  
  Frage 11: Ermoeglichung des Wahlrechts aller Betroffenen
  
  Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus 2004 schreibt den
  Laendern zwingend vor, das Wahlrecht von einer oesterreichischen (bzw.
  EU-) Staatsbuergerschaft abhaengig zu machen. Es besteht kein
  eigenverantwortlicher Spielraum der Laender, selber entscheiden zu
  koennen, ob allen von Wiener Politik betroffenen Menschen das
  Wahlrecht auf Landes- und/oder Gemeindeebene eingeraeumt wird.
  
  Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafuer einsetzen,
  dass die Bundesverfassung kuenftig zulaesst, dass allen, die von
  Wiener Politik betroffen sind, das Wahlrecht fuer den Gemeinderat und
  Landtag eingeraeumt werden kann?
  
  AA: Gemeint ist wohl, alle in Wien lebenden Menschen (was heisst schon
  "betroffen"?). Zumindest jene, die eine Wahlperiode lang hier leben
  sollen, das volle Wahlrecht, aktiv und passiv, erhalten.
  
  BZOe: Ich finde die derzeitigen Regelungen sind ausreichend und
  gerecht und soweit ich die Lage ueberblicke auch EU-konform.
  
  DEM: Rechte und Pflichten sollten im Gleichgewicht stehen. Auslaender
  haben weniger Pflichten als Inlaender (zum Beispiel im Bereich der
  Wehrpflicht, aber auch teilweise bei der Steuerpflicht). Es ist
  durchaus sinnvoll, das Wahlrecht an ein Bekenntnis zu Oesterreich zu
  knuepfen. Ueber eine Ausweitung des Wahlrechts von EU-Buergern auf die
  Gemeinderatswahl und eine genau definierte Teilnahme von Auslaendern
  an lokalen Initiativen und Abstimmungen kann man aber diskutieren.
  
  FPOe: EU-Buerger koennen schon jetzt auf Bezirksebene in Ihrer
  unmittelbaren Umgebung mitentscheiden, weil es die EU-Vertraege so
  vorsehen und dies auch die Beitrittsbedingung Oesterreichs war. Fuer
  Drittstaatbuerger soll dies nicht einmal auf Bezirksebene sein. Die
  FPOe ist der Meinung, die Wahl soll am Ende und nicht am Anfang eines
  Integrationsprozesses stehen. Werden wesentliche Rechte schon zu
  Beginn eingeraeumt, ist das Interesse an der Integration viel
  geringer. Am Ende des Integrationsprozesses, wie lange er auch immer
  dauern mag, steht die Staatsbuergerschaft, massgebliche Buergerrechte
  und damit auch das Wahlrecht als eine Art Belohnung.
  
  GRUeNE: Bereits in den vergangenen Legislaturperioden haben sich die
  GRUeNEN in Wien und auch im Bund fuer ein Wahlrecht aller in Wien
  Haupwohnsitz gemeldeter Menschen eingesetzt - unabhaengig von der
  Staatsbuerger_innenschaft. Auch in der kommenden Wahlperiode werden
  die GRUeNEN nichts unversucht lassen, um allen Wiener_innen ihr Recht
  auf Mitbestimmung und Mitgestaltung ihres Lebensraums zu garantieren.
  Bisher sind Antraege der GRUeNEN sowohl in Wien als auch im Bund immer
  am Widerstand der anderen Parteien, vor allem aber am Widerstand der
  SPOe gescheitert.
  
  OeVP: Das Wahlrecht zu allgemeinen Vertretungskoerpern ist aus guten
  Gruenden ein Staatsbuergerrecht, allenfalls ein EU-Buergerrecht. Aus
  unserer Sicht soll dies oesterreichweit beibehalten werden.
  
  SPOe: Die SPOe tritt dafuer ein, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner
  Wiens die Moeglichkeit haben, an politischen Prozessen teilzuhaben und
  mitzubestimmen. Die Stadt Wien hat bereits im Jahr 2002 auf Initiative
  der SPOe Wien das Wahlrecht fuer alle Auslaenderinnen und Auslaender
  auf Bezirksebene beschlossen. Dies wurde jedoch 2004 durch den
  Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
  
  Um auch AuslaenderInnen die Teilnahme an Wahlen und Volksbefragungen
  zu ermoeglichen, muss die Bundesverfassung geaendert werden. Das ist
  nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit im Parlament moeglich.
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 Alle 15 Fragen und die Antworten darauf sind auf der Homepage von
  "mehr demokratie" nachzulesen: http://www.mehr-demokratie.at/
  Deeplink:
  http://www.mehr-demokratie.at/service/meldungen/278-unsere-15-demokratie-fragen-zur-wiener-wahl-2010.html
  
  Den steirischen Parteien wurden aehnliche Fragen gestellt. Deeplink:
  http://www.mehr-demokratie.at/service/meldungen/276-steirischer-demokratie-wahlkampf-2010.html
  
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  Termin:
  
  > Wie ernst meinen es die Parteien mit Direkter Demokratie?
  
  Podiumsdiskussion am 27. September mit Vertretern der Wiener Parteien
  
  Viele Menschen moechten ueber den Wahltag hinaus mitentscheiden bei
  Sachfragen, die sich auf ihr Leben auswirken. mehr demokratie! hat
  daher nachgefragt, welche Verbesserungen der direkt-demokratischen
  Mitentscheidungsmoeglichkeiten die Wienerinnen und Wiener von den
  kandidierenden Parteien erwarten koennen.
  
  Podiumsteilnehmer: N.N. (FPOe), Ruediger Maresch (GRUeNE,
  Landtags-Abgeordneter und Gemeinderat), Philipp Meisel (OeVP,
  Klubdirektor), Kurt Stuerzenbecher (SPOe, Mitglied
  Landesparteivorstand, Landtags-Abgeordneter und Gemeinderat), Erwin
  Mayer (mehr demokratie!)
  
  Teilnehmer im Rahmen der Publikumsdiskussion: Martin Mair (Aktive
  Arbeitslose, Obmann), Harald Sorger (CPOe, Spitzenkandidat), Oliver
  Peter Hoffmann (DEM Plattform direkte Demokratie, Spitzenkandidat),
  Didi Zach (KPOe, Spitzenkandidat)
  
  An diesem Abend wird das soeben im Holzhausen-Verlag in der Reihe "1x1
  der Politik" erschienene Buch von Michael Weiss, "Die Direkte
  Demokratie. Wie wir uns in die Politik einmischen koennen" kurz
  vorgestellt.
  
  Montag, 27. September 2010, 19:00, Albert-Schweitzer-Haus,
  Schwarzspanierstrasse 13, 1090 Wien
  
  
  
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