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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 21. September 2010; 21:34
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Wiener Wahlen:
> "Widerspricht den Grundsaetzen der repraesentativen Demokratie"
Die Wiener Wahlen stehen an. Doch wie sieht es nach der Abgabe der
Stimme aus? Die Gretchenfrage an die Parteien: "Wie haeltst Du es mit
der Direkten Demokratie?"
*
Plebiszitaere Mittel der Demokratie sind in Oesterreich nicht sehr
entwickelt. "In vergleichbaren Grossstaedten wie Berlin und Hamburg
sind Volksabstimmungen, die die Bevoelkerung selber initiieren kann,
laengst wesentlicher Teil einer lebendigen politischen Kultur!",
betont Erwin Mayer, Pressesprecher der Initiative "mehr demokratie!".
"Warum sollen nicht die Wienerinnen und Wiener auch noch nach dem
Wahltag in Sachfragen mitentscheiden koennen, wenn sie es fuer wichtig
halten? Bleibt Wien wirklich anders als Berlin und Hamburg?", will
Mayer wissen. Um dies zu erkunden, hat "mehr demokratie!" alle
kandidierenden Wiener Parteien in einem schriftlichen Interview
gefragt, fuer "welche Verbesserungen fuer praxistauglichere Direkte
Demokratie sie sich in der naechsten Wahlperiode einsetzen werden".
Die Haltung der Parteien liegt in den meisten Antworten quer zum
klassischen Links-Rechts-Schema. Symptomatisch ist auch, dass vor
allem die derzeit in Wien alleinregierende Partei gegen umfassendere
plebiszitaere Mittel ist, waehrend die jetzigen Oppositionsparteien
sich eher dafuer erwaermen koennen. Auch im Licht der als
wahlkampf-intendierten verschrienen heurigen Volksbefragung ist eine
solche Debatte nicht uniteressant.
Die akin dokumentiert hier einen Auszug aus dem recht ausfuehrlichen
Fragen-und Antworten-Katalog, der nicht nur ganz allgemein einen guten
Einblick in die Selbstdarstellung der Parteien in diesen Fragen,
sondern vielleicht auch eine Grundlage fuer eine weiterfuehrende
Debatte ueber das komplexe Thema liefern koennte.
Frage 1: Buerger_innen-freundliche Initiativ-Volksabstimmungen
In Wien ist ein Volksbegehren erfolgreich, wenn es von mindestens 5%,
dh. 57.106 Stimmberechtigten unterstuetzt wird. Erfolgreiche
Volksbegehren muss der Landtag jedoch nur "geschaeftsordnungsgemaess
behandeln" (§ 131b Wiener Stadtverfassung). Eine (zumindest) politisch
bindende Volksabstimmung nach einem erfolgreichen, aber durch den
Landtag nicht umgesetzten Volksbegehren ist in Wien nicht vorgesehen.
Es koennen Volksabstimmungen nur durch den Landtag bzw. Gemeinderat
beschlossen werden, nicht aber durch die Bevoelkerung selber initiiert
werden.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafuer einsetzen,
dass ueber das Anliegen eines Volksbegehrens, das durch den Landtag
nicht umgesetzt wird, verpflichtend eine Volksabstimmung durchgefuehrt
wird?
Aktive Arbeitslose (AA): Unterststuetzung nur insoferne das
Volksbegehren inhaltlich mit den Menschenrechten vereinbar ist und
insbesondere sich nicht gegen sozial Schwache / Minderheiten wendet.
Demokratie ist fuer uns nicht bloss die Diktatur der Mehrheit ueber
die Minderheit, sondern bedeutet das Suchen von politischen
Entscheidungen im freien Diskurs, mit denen moeglichst alle Menschen
leben koennen ohne die grundlegenden Menschenrechte zu verletzen.
BZOe: Da Volksabstimmungen nur ueber ein Landesgesetz erfolgen
koennen, haette diese Forderung zur Folge, dass nach jeden
Volksbegehren ein entsprechendes Landesgesetz beschlossen werden
muesste, das dann der Volksabstimmung unterliegen wuerde. Ich bin mir
nicht sicher, ob die Folgen einer derartigen Bestimmung wirklich in
jedem Punkt wuenschenswert sind. Das muesste man noch einmal genau
durchdenken.
Plattform Direkte Demokratie (DEM): Die Plattform Direkte Demokratie
wird sich dafuer einsetzen, dass die Moeglichkeit eines Wiener
Buergerbegehrens geschaffen wird. Das Buergerbegehren soll eine
Kombination aus Volksbegehren mit anschliessender verbindlicher
Volksabstimmung sein.
FPOe: Derzeit ist bei der Initiierung einer Volksbefragung im Bereich
des Gemeinderates und bei einem Volksbegehren im Bereich des Landtages
eine Mindestanzahl von 5% der Wahlberechtigten notwendig. Diese soll
auf 1% der Wahlberechtigten, somit auf rund 11.000 Personen verringert
werden, um leichter den Waehlerwillen abfragen zu koennen. Werden
diese rund 11.000 Unterstuetzungen erreicht, muss die Initiative auch
verpflichtend umgesetzt werden. Das bedeutet, gewinnt man rund 11.000
Wahlberechtigte fuer eine Initiative (Volksbefragung im GR,
Volksbegehren im LT), dann muss diese verpflichtend durchgefuehrt und
umgesetzt werden. Erreicht diese dann ein Ergebnis von 50% und eine
Stimme, so ist das Ergebnis verbindlich und muss verwirklicht werden.
GRUeNE: Um eine lebendige Demokratie zu erlangen, muessen moeglichst
viele Menschen auf moeglichst vielen Ebenen mitdiskutieren,
mitentscheiden und mitgestalten koennen - auch zwischen den Wahlen und
in allen Bereichen des Lebens. Die GRUeNEN werden sich daher in der
naechsten Wahlperiode fuer die Einfuehrung einer sogenannten
"dreistufigen Volksgesetzgebung" einsetzen: Dazu soll einer
Buerger_innennitiative, die gleich viel Unterstuetzungserklaerungen
vorlegen kann, wie ein Gemeinderatssitz Waehler_innen repraesentiert
(derzeit rund 11.500 Stimmen), das Recht auf einen Initiativantrag im
Gemeinderat eingeraeumt werden. Wird dieser abgelehnt, koennen die
Buerger_innen - bei Vorlage von Unterstuetzungen, die zwei Mandaten
entsprechen -- ein Volksbegehren initiieren. Scheitert dieses
ebenfalls am Gemeinderat, besteht die Moeglichkeit, bei
Unterstuetzungen aequivalent zu drei Mandaten eine Volksabstimmung zu
erzwingen. Dieses Abstimmungsergebnis soll dann fuer die
Stadtregierung verbindlich sein.
Es gilt jedoch genaue Kriterien fuer die Durchfuehrung dieses
Prozederes zu entwickeln, die beispielsweise eine Relevanzschwelle
vorsehen - nicht jede Gehsteigverbreiterung soll schliesslich
Gegenstand einer umfassenden Veto-Volksabstimmung werden koennen.
Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Volksabstimmungen in
ihrem Ergebnis nicht verfassungs- oder menschenrechtswidrige
Ergebnisse herbeifuehren.
Die konkrete Ausgestaltung dieses Modells soll in einem breiten
Diskussionsprozess unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher
Organisationen erarbeitet werden.
OeVP: Eine solche Forderung wird von der OeVP Wien grundsaetzlich sehr
begruesst; mit den Details muss man sich gruendlich auseinandersetzen.
SPOe: Es ist das Wesen der repraesentativen Demokratie, dass die
wahlberechtigten BuergerInnen jene politischen Parteien und
VertreterInnen waehlen, deren Standpunkte am besten mit denen der
WaehlerInnen uebereinstimmen. In diesem Sinne stimmen die gewaehlten
Abgeordneten ueber Gesetzesvorlagen oder Volksbegehren ab. Hier gibt
es keinen Unterschied zwischen oesterreichischen Bundes- und Wiener
Landesrecht.
Eine Art Vetorecht einzuraeumen widerspricht den Grundsaetzen der
repraesentativen Demokratie, dies hat auch der Verfassungsgerichtshof
in einem Erkenntnis eindeutig festgestellt.
Frage 3: Buerger_innen-freundliche Unterschriftensammlung
Das Herz der Direkten Demokratie liegt in der lebendigen Diskussion
unter den Buerger_innen. In allen Laendern mit lebendiger Direkter
Demokratie koennen daher Unterstuetzungserklaerungen frei gesammelt
werden, ohne auf ein Amt gehen zu muessen. In Wien hingegen muessen
Unterstuetzungserklaerungen auf dem Magistrat abgegeben werden (§ 7
Volksbegehrensgesetz). Bei freier Sammlung der
Unterstuetzungserklaerungen, was z.B. in den Bundeslaendern Salzburg,
Burgenland und Vorarlberg vorgesehen ist, erfolgt die amtliche
Ueberpruefung der Unterschriften erst nach geleisteter Unterschrift.
In der Schweiz wird teilweise auch nur stichprobenweise ueberprueft,
was obendrein kostenguenstiger ist.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafuer einsetzen,
dass Unterstuetzungen fuer Volksbegehren frei (dh. ohne Zwang zum Gang
aufs Amt) gesammelt werden koennen?
AA: Dass nicht einmal mit der "Buergercard" (elektronische Signatur)
unterschrieben werden kann, zeigt, wie verknoechert die Gemeinde ist
(e-Voting lehnen wir aus Datenschutzgruenden aber ab). Wir
unterstuetzen die Forderung auf jeden Fall -- bei Buergerinitiativen
an den Nationalrat ist ein Gang aufs Amt ja auch nicht erforderlich.
BZOe: Das Abgeben der Unterschrift vor der Behoerde stellt fuer viele
Menschen eine deutliche Huerde dar. Noch dazu wo die Wiener Praxis den
Unterschriftwilligen durch falsche Informationen und unfreundliche
Behandlung im Amt, auch jene abschrecken, die zur Behoerde gegangen
sind.
FPOe: Ja, wenn Missbrauch eingedaemmt und Kontrolle gewaehrleistet
ist.
GRUeNE: Zu einer emanzipatorischen Politik der
Buerger_innenbeteiligung gehoert es auch, buerokratische Huerden
abzubauen. Die GRUeNEN werden sich in der kommenden Wahlperiode massiv
fuer einen Ausbau der Teilhabe aller einsetzen, und im Rahmen dessen
auch den derzeit verpflichtenden und fuer viele einschuechternden und
muehsamen Gang aufs Amt bei der Sammlung von
Unterstuetzungserklaerungen abschaffen.
OeVP: Dieses Anliegen unterstuetzen wir vehement.
SPOe: Die Stadt Wien bekennt sich zu Buergermitbestimmung und den
Mitteln der direkten Demokratie. Um die Gueltigkeit dieser
demokratischen Methoden zu sichern und Missbrauch zu verhindern, sieht
das Wiener Landesgesetz - ebenso wie der Staat Oesterreich auf der
Bundesgesetzebene -- mit gutem Grund die Abgabe von
Unterstuetzungserklaerungen vor Gemeindebehoerden, Gerichten oder
Notaren vor. Die Zulassung un- oder nur stichprobenartig gepruefter
Unterstuetzungserklaerungen wuerde Missbrauch ermoeglichen. Die
Authentizitaet der Unterschriften und Rechtmaessigkeit der
UnterstuetzerInnen waere nicht ueberpruefbar.
Frage 4: Buerger_innen-freundliche Unterstuetzungshuerde
Die Wiener Unterstuetzungshuerde von 5% der Stimmberechtigten nimmt im
oesterreich-weiten Vergleich den letzten Platz ein (siehe zB Tirol
7.500, ca. 1,4%; Steiermark: 17.000, ca. 1,7%; Vorarlberg: 5.000, ca.
1,9%; Salzburg 10.000, ca. 2%; Oberoesterreich ca. 30.000, 3%;
Bundes-Volksbegehren: 100.000, ca. 1,6%).
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafuer einsetzen,
dass die Unterstuetzungshuerde fuer Volksbegehren wesentlich gesenkt
wird?
AA: Die Huerde sollte nicht mehr als 2% sein.
BZOe: Diese Huerde ist viel zu hoch und zeigt, wie andere
Rahmenbedingungen auch, die Einstellung der Wiener Stadtverwaltung zur
direkten Demokratie. Ich denke, dass 1,5 % hoch genug waeren und werde
mich dafuer einsetzen, dass die Huerde gesenkt wird.
FPOe: siehe Kommentar zu Frage 1.
GRUeNE: Die Statistik zeigt, dass Volksbegehren in Wien seit ihrer
Einfuehrung in den 1970er Jahren kaum eingesetzt wurden - und wenn,
dann beschloss der Gemeinderat ihre Durchfuehrung. Die GRUeNEN werden
sich klar fuer die Senkung der Unterstuetzungshuerde einsetzen, um
dieses Instrument der direkten Demokratie in Zukunft haeufiger und
unabhaengig vom Mehrheitsverhaeltnis im Gemeinderat zum Einsatz zu
bringen. Werden so viele Unterstuetzungserklaerungen vorgelegt, wie
zwei Gemeinderatsmandate bei der Wahl wert waren (das sind ca. 30.000
Stimmen), so muss eine Volksbefragung durchgefuehrt werden.
Eine weitere Forderung der GRUeNEN in diesem Bereich ist Ermoeglichung
von Volksbefragungen auf Initiative der Buerger_innen auch in Bezirken
und Stadtteilen. Ausserdem sollen alle Menschen mit Hauptwohnsitz bei
Volksbefragungen stimmberechtigt sein - unabhaengig von ihrer
Staatsbuerger_innenschaft.
OeVP: Die OeVP Wien setzte sich seit vielen Jahren fuer die Senkung
dieser hohen Huerde ein; wir unterstuetzen daher diese Forderung
vorbehaltlos. Eine Senkung der Prozentzahl ist ueberfaellig.
SPOe: Eine Senkung der Zahl der nach dem Wiener Volksbegehrensgesetz
notwendigen Volksbegehrenserklaerungen (5% der zum Gemeinderat
Wahlberechtigten - 57.106) ist durchaus denkbar. Ob das zu mehr
Demokratie beitraegt, ist aber zu hinterfragen.
Frage 11: Ermoeglichung des Wahlrechts aller Betroffenen
Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus 2004 schreibt den
Laendern zwingend vor, das Wahlrecht von einer oesterreichischen (bzw.
EU-) Staatsbuergerschaft abhaengig zu machen. Es besteht kein
eigenverantwortlicher Spielraum der Laender, selber entscheiden zu
koennen, ob allen von Wiener Politik betroffenen Menschen das
Wahlrecht auf Landes- und/oder Gemeindeebene eingeraeumt wird.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafuer einsetzen,
dass die Bundesverfassung kuenftig zulaesst, dass allen, die von
Wiener Politik betroffen sind, das Wahlrecht fuer den Gemeinderat und
Landtag eingeraeumt werden kann?
AA: Gemeint ist wohl, alle in Wien lebenden Menschen (was heisst schon
"betroffen"?). Zumindest jene, die eine Wahlperiode lang hier leben
sollen, das volle Wahlrecht, aktiv und passiv, erhalten.
BZOe: Ich finde die derzeitigen Regelungen sind ausreichend und
gerecht und soweit ich die Lage ueberblicke auch EU-konform.
DEM: Rechte und Pflichten sollten im Gleichgewicht stehen. Auslaender
haben weniger Pflichten als Inlaender (zum Beispiel im Bereich der
Wehrpflicht, aber auch teilweise bei der Steuerpflicht). Es ist
durchaus sinnvoll, das Wahlrecht an ein Bekenntnis zu Oesterreich zu
knuepfen. Ueber eine Ausweitung des Wahlrechts von EU-Buergern auf die
Gemeinderatswahl und eine genau definierte Teilnahme von Auslaendern
an lokalen Initiativen und Abstimmungen kann man aber diskutieren.
FPOe: EU-Buerger koennen schon jetzt auf Bezirksebene in Ihrer
unmittelbaren Umgebung mitentscheiden, weil es die EU-Vertraege so
vorsehen und dies auch die Beitrittsbedingung Oesterreichs war. Fuer
Drittstaatbuerger soll dies nicht einmal auf Bezirksebene sein. Die
FPOe ist der Meinung, die Wahl soll am Ende und nicht am Anfang eines
Integrationsprozesses stehen. Werden wesentliche Rechte schon zu
Beginn eingeraeumt, ist das Interesse an der Integration viel
geringer. Am Ende des Integrationsprozesses, wie lange er auch immer
dauern mag, steht die Staatsbuergerschaft, massgebliche Buergerrechte
und damit auch das Wahlrecht als eine Art Belohnung.
GRUeNE: Bereits in den vergangenen Legislaturperioden haben sich die
GRUeNEN in Wien und auch im Bund fuer ein Wahlrecht aller in Wien
Haupwohnsitz gemeldeter Menschen eingesetzt - unabhaengig von der
Staatsbuerger_innenschaft. Auch in der kommenden Wahlperiode werden
die GRUeNEN nichts unversucht lassen, um allen Wiener_innen ihr Recht
auf Mitbestimmung und Mitgestaltung ihres Lebensraums zu garantieren.
Bisher sind Antraege der GRUeNEN sowohl in Wien als auch im Bund immer
am Widerstand der anderen Parteien, vor allem aber am Widerstand der
SPOe gescheitert.
OeVP: Das Wahlrecht zu allgemeinen Vertretungskoerpern ist aus guten
Gruenden ein Staatsbuergerrecht, allenfalls ein EU-Buergerrecht. Aus
unserer Sicht soll dies oesterreichweit beibehalten werden.
SPOe: Die SPOe tritt dafuer ein, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner
Wiens die Moeglichkeit haben, an politischen Prozessen teilzuhaben und
mitzubestimmen. Die Stadt Wien hat bereits im Jahr 2002 auf Initiative
der SPOe Wien das Wahlrecht fuer alle Auslaenderinnen und Auslaender
auf Bezirksebene beschlossen. Dies wurde jedoch 2004 durch den
Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
Um auch AuslaenderInnen die Teilnahme an Wahlen und Volksbefragungen
zu ermoeglichen, muss die Bundesverfassung geaendert werden. Das ist
nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit im Parlament moeglich.
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Alle 15 Fragen und die Antworten darauf sind auf der Homepage von
"mehr demokratie" nachzulesen: http://www.mehr-demokratie.at/
Deeplink:
http://www.mehr-demokratie.at/service/meldungen/278-unsere-15-demokratie-fragen-zur-wiener-wahl-2010.html
Den steirischen Parteien wurden aehnliche Fragen gestellt. Deeplink:
http://www.mehr-demokratie.at/service/meldungen/276-steirischer-demokratie-wahlkampf-2010.html
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Termin:
> Wie ernst meinen es die Parteien mit Direkter Demokratie?
Podiumsdiskussion am 27. September mit Vertretern der Wiener Parteien
Viele Menschen moechten ueber den Wahltag hinaus mitentscheiden bei
Sachfragen, die sich auf ihr Leben auswirken. mehr demokratie! hat
daher nachgefragt, welche Verbesserungen der direkt-demokratischen
Mitentscheidungsmoeglichkeiten die Wienerinnen und Wiener von den
kandidierenden Parteien erwarten koennen.
Podiumsteilnehmer: N.N. (FPOe), Ruediger Maresch (GRUeNE,
Landtags-Abgeordneter und Gemeinderat), Philipp Meisel (OeVP,
Klubdirektor), Kurt Stuerzenbecher (SPOe, Mitglied
Landesparteivorstand, Landtags-Abgeordneter und Gemeinderat), Erwin
Mayer (mehr demokratie!)
Teilnehmer im Rahmen der Publikumsdiskussion: Martin Mair (Aktive
Arbeitslose, Obmann), Harald Sorger (CPOe, Spitzenkandidat), Oliver
Peter Hoffmann (DEM Plattform direkte Demokratie, Spitzenkandidat),
Didi Zach (KPOe, Spitzenkandidat)
An diesem Abend wird das soeben im Holzhausen-Verlag in der Reihe "1x1
der Politik" erschienene Buch von Michael Weiss, "Die Direkte
Demokratie. Wie wir uns in die Politik einmischen koennen" kurz
vorgestellt.
Montag, 27. September 2010, 19:00, Albert-Schweitzer-Haus,
Schwarzspanierstrasse 13, 1090 Wien
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