**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 21. September 2010; 21:41
**********************************************************
Wien/Obdachlose:
> Notbetten umsonst? Das war einmal...
Der Fonds Soziales Wien fuehrt Miete fuer Obdachlose ein und nennt sie
«Naechtigungsgebuehr»
Die am 1. September 2010 eingefuehrte Mindestsicherung, die die
Sozialhilfe und andere Unterstuetzungen ersetzt, enthaelt im Regelfall
186 Euro fuer den monatlichen Wohnbedarf. Die Gemeinde Wien bzw. ihre,
fuer die Wohnungslosenhilfe zustaendige Gesellschaft Fonds Soziales
Wien (FSW), wollen sich einen Grossteil dieses Betrages von den
Aermsten der Armen zurueckholen. Damit bedeutet die Mindestsicherung
fuer die Betroffenen eine Verschlechterung.
4 Euro pro Nacht, das sind 120 Euro im Monat, werden ab sofort von
Obdachlosen verlangt, die sich in den Nachtquartieren der Caritas, des
Roten Kreuzes, des Arbeiter Samariter-Bundes und der staedtischen
Gesellschaft «Wieder Wohnen» vor der Winterkaelte schuetzen. In der
Regel bestehen diese Notquartiere aus Kabinetten mit fuenf Betten, die
in der Frueh verlassen werden muessen. Ein Schutz der Intimitaet ist
unmoeglich. Unter solchen Bedingungen zu uebernachten, ist definitiv
nicht WOHNEN. Dafuer den Wohnkosten-Anteil der Mindestsicherung zu
kassieren, ist illegal.
Fuer eine Koje mit 5 Betten, um bei unserem Beispielfall zu bleiben,
werden 600 Euro (5 mal 120) im Monat verlangt. Das entspricht der
Miete fuer eine gut ausgestattete durchschnittliche Wohnung in guter
Lage.
Der Caritas und den genannten weiteren Traegereinrichtungen, die die
Nachtquartiere verwalten, aber vom FSW subventioniert werden, ist ihre
voellige Abhaengigkeit von der Stadt vorgefuehrt worden. Sie sind
gezwungen, diese am 1. September in Kraft getretene «Reform» zu
exekutieren; ihre Einwaende wurden ignoriert. Der Sprecher der
Caritas-Wohnungslosenhilfe erklaerte dem Augustin, seine Organisation
habe immerhin durchsetzen koennen, dass die Notbetten in den ersten 2
Monaten gratis benutzbar bleiben.
Die wichtigsten Einwaende:
- Die Zahl der Menschen, die auf der Strasse uebernachten, wird wegen
der Einfuehrung der Naechtigungsgebuehr groesser werden. Vor allem
fuer Suchtkranke wird die Gebuehr eine massive Barriere darstellen.
- Die durch den Verwaltungsaufwand entstehenden Kosten stehen in
keiner Relation zum erwarteten finanziellen Ruecklauf.
- Die SozialarbeiterInnen der betreffenden Nachtquartiere werden in
die Rolle von Exekutoren gepresst.
Nun wurde die Initiative fuer kostenlose Notschlafplaetze ("INKONO")
von MitarbeiterInnen der Wiener Wohnungslosenhilfe gemeinsam mit dem
Oesterreichischen Berufsverband der SozialarbeiterInnen, Landesgruppe
Wien, ins Leben gerufen. Unterstuetzt wird die Initiative bisher von
der Strassenzeitung Augustin, der Libertaeren Initiative Sozial
Arbeitender (LISA) und der Interessensgemeinschaft GPA-djp
work{AT}social. Die Initiative hat nun eine Unterschriftenaktion gegen
die Obdachlosen-Miete gestartet.
(Robert Sommer, Augustin/akin)
Online-Petition: http://wohnungslos.wordpress.com/
***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd
muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe
veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit
Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem
Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige
Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement
verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den
akin-pd per formlosen Mail an akin.buero{AT}gmx.at abbestellen.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero{AT}gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976-00, Zweck: akin