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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 8. Juni 2010; 19:27
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Schweiz:

> Das (Schweizer-)Kreuz mit der Demokratie

Bern tut sich schwer mit der Begrenzung von Managerngehaeltern

Die Schweiz ist ja sehr stolz auf ihre direktdemokratischen
Prinzipien. Aber manchmal tut sich das Establishment damit schwer --
nicht nur bei rassistischen Initiativen wie etwa dem Minarett-Verbot.
So zum Beispiel mit der "Abzocker-Initiative". Der
Mittelstandsunternehmer Thomas Minder hat sie vor vier Jahren
begruendet, nachdem die Swissair ihre offenen Rechnungen bei ihm wegen
angeblicher Zahlungsunfaehigkeit nicht begleichen wollte, die
Fluglinie andererseits das Geld fuer eine Abfertigung ihres
scheidenden Generaldirektors in astronomischer Hoehe aber sehr wohl
hatte. Minder fing an Unterschriften gegen die Spitzengehaelter von
Managern boersennotierter Unternehmen zu sammeln. Minder:
"Millionengehaelter sind zum Standard geworden. Der Geschaeftsfuehrer
eines Schweizer Pharmakonzerns nimmt sich ca. Fr. 44 Millionen pro
Jahr. Der Chef einer Schweizer Grossbank hat sein Salaer in drei
Jahren auf ueber Fr. 24 Millionen verdoppelt und bezieht heute einen
Stundenlohn von ueber Fr. 13.000 und somit 580-mal soviel wie der
Minimallohn. ... Derartige Betraege sind Diebstahl an der
Unternehmung. Die Gier kennt keine Grenzen!"

Im Februar 2008 brachte Minder die Unterschriften seiner
Volksinitiative ein. Nun ist es so, dass das Parlament vor einer in
der Schweiz obligatorischen Volksabstimmung dem Einbringer einen
Gegenvorschlag machen kann, womit ein Plebiszit verhindert werden
koennte, so der Einbringer mit dem Vorschlag einverstanden ist.

Aber das kann dauern, weil das ist ja alles sehr kompliziert. Und das
liest sich dann bspw. in der NZZ so: "Der Staenderat sprach sich vor
Jahresfrist fuer einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe
aus. Der Nationalrat, dem dieser Vorschlag zu wenig weit ging,
entschied sich diesen Maerz fuer einen direkten Gegenentwurf auf
Verfassungsebene, der inhaltlich einiges weiter ging. Die
Rechtskommission des Staenderats startete im Mai nochmals einen
Versuch auf dem Weg der Gesetzesrevision mit der Begruendung, die
Verfassung nicht mit Ballast beschweren zu wollen. Inhaltlich gingen
die von der Kommission vorgeschlagenen Eckpunkte fuer die
Gesetzesrevision zum Teil noch ueber die Nationalrats-Variante hinaus.
Bis die Eckpunkte in ein von beiden Kammern abgesegnetes
Gesetzesprojekt umgemuenzt sind, duerfte es allerdings noch eine Weile
dauern - laenger als bis August 2010."

Dann laeuft naemlich die Frist aus, die die Gremien fuer einen solchen
Vorschlag haben. Aber das Gesetz erlaubt schon auch noch die
Erstreckung der Behandlungsfrist. Daher wurde Anfang dieses Monats
beschlossen, dass die Sache nun doch noch ausfuehrlich durchdacht
werden muesse und die Frist deswegen bis August 2011 erstreckt.

Auch das ist Schweizer Demokratie...
-br-

*

Quellen u.a.:
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/zweite_chance_fuer_indirekten_gegenvorschlag_1.5865495.html
http://www.blick.ch/news/schweiz/bern/parlament-wuergt-alles-ab-148281
http://www.abzockerei.ch
http://www.bilanz.ch/edition/artikel.asp?AssetID=6933



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