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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 8. Juni 2010; 19:27
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Schweiz:
> Das (Schweizer-)Kreuz mit der Demokratie
Bern tut sich schwer mit der Begrenzung von Managerngehaeltern
Die Schweiz ist ja sehr stolz auf ihre direktdemokratischen 
Prinzipien. Aber manchmal tut sich das Establishment damit schwer --  
nicht nur bei rassistischen Initiativen wie etwa dem Minarett-Verbot. 
So zum Beispiel mit der "Abzocker-Initiative". Der 
Mittelstandsunternehmer Thomas Minder hat sie vor vier Jahren 
begruendet, nachdem die Swissair ihre offenen Rechnungen bei ihm wegen 
angeblicher Zahlungsunfaehigkeit nicht begleichen wollte, die 
Fluglinie andererseits das Geld fuer eine Abfertigung ihres 
scheidenden Generaldirektors in astronomischer Hoehe aber sehr wohl 
hatte. Minder fing an Unterschriften gegen die Spitzengehaelter von 
Managern boersennotierter Unternehmen zu sammeln. Minder: 
"Millionengehaelter sind zum Standard geworden. Der Geschaeftsfuehrer 
eines Schweizer Pharmakonzerns nimmt sich ca. Fr. 44 Millionen pro 
Jahr. Der Chef einer Schweizer Grossbank hat sein Salaer in drei 
Jahren auf ueber Fr. 24 Millionen verdoppelt und bezieht heute einen 
Stundenlohn von ueber Fr. 13.000 und somit 580-mal soviel wie der 
Minimallohn. ... Derartige Betraege sind Diebstahl an der 
Unternehmung. Die Gier kennt keine Grenzen!"
Im Februar 2008 brachte Minder die Unterschriften seiner 
Volksinitiative ein. Nun ist es so, dass das Parlament vor einer in 
der Schweiz obligatorischen Volksabstimmung dem Einbringer einen 
Gegenvorschlag machen kann, womit ein Plebiszit verhindert werden 
koennte, so der Einbringer mit dem Vorschlag einverstanden ist.
Aber das kann dauern, weil das ist ja alles sehr kompliziert. Und das 
liest sich dann bspw. in der NZZ so: "Der Staenderat sprach sich vor 
Jahresfrist fuer einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe 
aus. Der Nationalrat, dem dieser Vorschlag zu wenig weit ging, 
entschied sich diesen Maerz fuer einen direkten Gegenentwurf auf 
Verfassungsebene, der inhaltlich einiges weiter ging. Die 
Rechtskommission des Staenderats startete im Mai nochmals einen 
Versuch auf dem Weg der Gesetzesrevision mit der Begruendung, die 
Verfassung nicht mit Ballast beschweren zu wollen. Inhaltlich gingen 
die von der Kommission vorgeschlagenen Eckpunkte fuer die 
Gesetzesrevision zum Teil noch ueber die Nationalrats-Variante hinaus. 
Bis die Eckpunkte in ein von beiden Kammern abgesegnetes 
Gesetzesprojekt umgemuenzt sind, duerfte es allerdings noch eine Weile 
dauern - laenger als bis August 2010."
Dann laeuft naemlich die Frist aus, die die Gremien fuer einen solchen 
Vorschlag haben. Aber das Gesetz erlaubt schon auch noch die 
Erstreckung der Behandlungsfrist. Daher wurde Anfang dieses Monats 
beschlossen, dass die Sache nun doch noch ausfuehrlich durchdacht 
werden muesse und die Frist deswegen bis August 2011 erstreckt.
Auch das ist Schweizer Demokratie...
-br-
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Quellen u.a.:
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/zweite_chance_fuer_indirekten_gegenvorschlag_1.5865495.html
 http://www.blick.ch/news/schweiz/bern/parlament-wuergt-alles-ab-148281
 http://www.abzockerei.ch
 http://www.bilanz.ch/edition/artikel.asp?AssetID=6933
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