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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 6. April 2010; 23:28
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Wien/Kommentar/Arbeit/Infrastruktur:
> Wienstrom wird aufgeloest
Finanzstadtraetin Brauner (SPOe) loest die letzten Reste der
ehemaligen Wiener Elektrizitaetswerke auf. Das heisst, der Betrieb
WIENSTROM wird beginnend mit 1. Oktober 2010 bis zum Jahre 2013 in
verschiedene Kapitalgesellschaften zerlegt.
Auf diversen Betriebsversammlungen wurde in kaempferischen Toenen von
der Personalvertretung beschlossen, dass "die Gewerkschaft der
Zerschlagung von Wienstrom mit allen ihr zur Verfuegung stehenden
Mitteln entgegentreten wird." Aber dieser Beschluss aus 2007 wurde
jetzt vom sozialdemokratischen Gewerkschaftsvorsitzenden, der ihn
seinerzeit mitbeschlossen hatte, gebrochen, denn er hat der
Finanzstadtraetin Brauner fuer das Zerschlagen von Wienstrom seine
Unterschrift gegeben.
Die Fraktions- und Gewerkschaftsvorsitzenden werden nicht von den
Arbeitnehmerinnen gewaehlt, sondern., unabhaengig der Parteifarbe (rot
oder schwarz) von der Parteifuehrung bestimmt. Genau betrachtet ist
der Gewerkschaftsvorsitzende ein Parteisoldat, der sein Mandat von der
Parteispitze bezieht. Daher steht er in keinem demokratischen
Verhaeltnis zu den ArbeitnehmerInnen. Der von der Parteispitze
bestimmte Fraktionsvorsitzende ist auch wegen seiner weitreichenden
Privilegien abhaegig von der Parteifuehrung. Als Gegenleistung fuer
das Mandat verlangt die Partei Gehorsam. Und falls die
FunktionaerInnen ihren Beruf ud ihre Privilegien behalten wollen, dann
bleibt ihnen kein anderer Ausweg als der Partei zu gehorchen. Die
ArbeitnehmerInnen sind im OeGB aehnlich machtlos wie gegen den
Kapitalismus, sie haben kein Recht, die Vorsitzenden der
Gewerkschaften selbst zu waehlen oder abzuwaehlen, obwohl es
eigentlich demokratisch waere, wenn die Gewerkschaftsvorsitzenden in
der Pflicht der ArbeitnehmerInnen stuenden.
Aber leider ist es genau umgekehrt. Die Vorsitzenden stehen in der
Pflicht jener Parteifraktionen, die als regierende Parteien die
Profitinteressen des Kapitals gegenueber den ArbeitnehmerInnen
vertreten. Mit dieser Bindung der Gewerkschaftsvorsitzenden an die
politischen Interessen der Parteifuehrung bestimmt die Parteifuehrung
den Spielraum der "Demokratie" in den Gewerkschaften. So wird der
Fraktionsvorsitzende zum Gegner der ArbeitnehmerInnen, und die
Gewerkschaftsbeschluesse der ArbeitnehmerInnen bedeutungslos.
Ein Gewerkschaftsbeschluss wird erst dann rechtskraeftig, wenn die
Partei dieser Fraktion dem Beschluss zugestimmt hat. Daher kann der
Vorsitzende Mehrheitsbeschluesse der ArbeitnehmerInnen ignorieren,
falls diese nicht dem Willen der Parteispitze entsprechen.
Was bleibt den Vorsitzenden schon anderes uebrig, als dass er die
Konzernpolitik der Sozialdemokratie schoenredet und ihre Zerschlagung
der Elektrizitaetswerke als eine "grosse Chance" fuer die
kapitalistische Zukunft der Grundversorgung verherrlicht?
*Gilbert Karasek, Gewerkschafter bei WIENSTROM* (gek.)
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