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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 6. April 2010; 23:35
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USA:
> Menschen-Gen-Patente aufgehoben
Derzeit sind etwa 20% der menschlichen Gene zumindest in den USA
patentiert. Das bedeutet, dass saemtliche Rechte aus der Kenntnis
dieser Gene dem Patenthalter und seinen etwaigen Lizenznehmern
vorbehalten sind. Wenn sich aus der Kenntnis beispielsweise
Medikamente entwickeln lassen, so steht die Entwicklung und
Vermarktung lediglich dem Patentinhaber zu ebenso wie er der einzige
ist, der eine Untersuchung eines solchen Genes bewerkstelligen oder
erlauben darf. Die Untersuchung bestimmter Gene lassen sich die
Patenthalter gut bezahlen. Die Firma Myriad verlangt fuer die
Ueberpruefung des Brustkrebsgenes BRCA1 pro Probe kolportierte 3000
Dollar.
Doch jetzt wird es Myriad vielleicht billiger geben muessen. Die
American Civil Liberty Union (ACLU) ging vor Gericht und der New
Yorker Bezirksbundesrichter Robert Sweet gab am 30.3. den
Buergerrechtlern recht: Menschliche Gene duerfen nicht patentiert
werden. Somit sind auch die vom U.S. Patent and Trademark Office (PTO)
vergebenen Patente auf BRCA1 und das Gebaermutterkrebsgen BRCA2 nicht
verfassungskonform. Myriad will selbstversaendlich gegen das Urteil
berufen. Haelt das Urteil aber auch vor hoeheren US-Bundesinstanzen,
ist die 20-jaehrige Praxis der Patentvergabe auf menschliche Gene
durch das PTO Geschichte.
Von diesem Bann koennte aber auch die Patentierbarkeit von
nichtmenschlichen Genen betroffen sein. Der Richter hatte in seiner
Begruendung naemlich erklaert, dass Gene natuerlich vorhanden seien
und ihre Isolation daher keine Rechtsgueter darstellten und damit Gene
auch nicht patentierbar waeren. Damit widersprach er der Entscheidung
des Obersten Gerichtshofs, der 1980 eine prinzipielle Patentierbarkeit
von Genen fuer rechtens angesehen hatte.
In der EU gilt nach wie vor das Diktum der Biopatentrichtlinie von
1998, die Patentierung auf den menschlichen Koerper untersagt. Dennoch
erteilt die Europaeische Patentorganisation (EPO), die keine Behoerde
der EU ist, sondern auf einem eigenstaendigen multilateralen
Uebereinkommen basiert, schon seit Jahren solche Patente. Patente auf
BRCA1 wurden 2001 erteilt, dann aber wegen Formalfehlern
groesstenteils von EPO zurueckgezogen. Die Patentierung auf
menschliches Leben wurde von EPO dabei aber nicht in Frage gestellt.
(akin)
Quellen u.a.:
http://www.aclu.org/blog/free-speech-womens-rights/who-owns-your-genes-you-do
http://www.awapatent.se/?id=14709&threadid=16679
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