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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 6. April 2010; 23:35
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USA:
> Menschen-Gen-Patente aufgehoben
Derzeit sind etwa 20% der menschlichen Gene zumindest in den USA 
patentiert. Das bedeutet, dass saemtliche Rechte aus der Kenntnis 
dieser Gene dem Patenthalter und seinen etwaigen Lizenznehmern 
vorbehalten sind. Wenn sich aus der Kenntnis beispielsweise 
Medikamente entwickeln lassen, so steht die Entwicklung und 
Vermarktung lediglich dem Patentinhaber zu ebenso wie er der einzige 
ist, der eine Untersuchung eines solchen Genes bewerkstelligen oder 
erlauben darf. Die Untersuchung bestimmter Gene lassen sich die 
Patenthalter gut bezahlen. Die Firma Myriad verlangt fuer die 
Ueberpruefung des Brustkrebsgenes BRCA1 pro Probe kolportierte 3000 
Dollar.
Doch jetzt wird es Myriad vielleicht billiger geben muessen. Die 
American Civil Liberty Union (ACLU) ging vor Gericht und der New 
Yorker Bezirksbundesrichter Robert Sweet gab am 30.3. den 
Buergerrechtlern recht: Menschliche Gene duerfen nicht patentiert 
werden. Somit sind auch die vom U.S. Patent and Trademark Office (PTO) 
vergebenen Patente auf BRCA1 und das Gebaermutterkrebsgen BRCA2 nicht 
verfassungskonform. Myriad will selbstversaendlich gegen das Urteil 
berufen. Haelt das Urteil aber auch vor hoeheren US-Bundesinstanzen, 
ist die 20-jaehrige Praxis der Patentvergabe auf menschliche Gene 
durch das PTO Geschichte.
Von diesem Bann koennte aber auch die Patentierbarkeit von 
nichtmenschlichen Genen betroffen sein. Der Richter hatte in seiner 
Begruendung naemlich erklaert, dass Gene natuerlich vorhanden seien 
und ihre Isolation daher keine Rechtsgueter darstellten und damit Gene 
auch nicht patentierbar waeren. Damit widersprach er der Entscheidung 
des Obersten Gerichtshofs, der 1980 eine prinzipielle Patentierbarkeit 
von Genen fuer rechtens angesehen hatte.
In der EU gilt nach wie vor das Diktum der Biopatentrichtlinie von 
1998, die Patentierung auf den menschlichen Koerper untersagt. Dennoch 
erteilt die Europaeische Patentorganisation (EPO), die keine Behoerde 
der EU ist, sondern auf einem eigenstaendigen multilateralen 
Uebereinkommen basiert, schon seit Jahren solche Patente. Patente auf 
BRCA1 wurden 2001 erteilt, dann aber wegen Formalfehlern 
groesstenteils von EPO zurueckgezogen. Die Patentierung auf 
menschliches Leben wurde von EPO dabei aber nicht in Frage gestellt.
(akin)
Quellen u.a.:
http://www.aclu.org/blog/free-speech-womens-rights/who-owns-your-genes-you-do
 http://www.awapatent.se/?id=14709&threadid=16679
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