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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 30. Maerz 2010; 21:53
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Prozesse:
> Eine Richterin macht sich Gedanken
Die ersten vier Wochen im 278a-Verfahren
Das Verfahren gegen die TierrechtsaktivistInnen aus dem Umfeld des 
"Vereins gegen Tierfabriken" und der "Basisgruppe Tierrecht" laeuft 
nun schon vier Wochen. Bisher wurden 11 von 13 Angeklagten befragt und 
es zeichnen sich Muster ab im Vorgehen der Staatsanwaltschaft und in 
der Technik der Richterin S. Arleth.
Diese scheint schon am ersten Tag, bei der Befragung des 
"Erstbeschuldigten" (M. Balluch), ein deutliches Bild von der Sachlage 
zu haben und zu wissen, wem sie welche "Zugestaendnisse" macht und 
welche nicht. Trotz der 200.000 Seiten, die der Akt dieses Prozesses 
umfasst, duerfen die Angeklagten keine Laptops verwenden, welche zur 
Bearbeitung dieser Papierlawine von Noeten waeren.
Die Verteidigung wurde auch des Oefteren verwarnt, weil sie bei 
Bezugnahme auf den Strafakt zu lange gebraucht hatte, um die 
entsprechenden Seiten zu finden.
Bei den Einvernahmen geht es hauptaechlich um die Verbindungen 
verschiedener Organisationen (BaT, SHAC, OGPI, VgT, ALF,...) 
zueinander und die Art und Weise wie Kampagnen gefuehrt wurden. Allein 
die Befragung des Erstbeschuldigten dauerte 5 Tage. Nur vereinzelt 
ging es um die Begehung von Straftaten, wie das Umsaegen von 
Hochstaenden. Wiederholt wurden die Beschuldigten befragt, warum sie 
denn Verschluesselungen an E-mails und Dateien vorgenommen haetten.
Auffaellig ist, dass der Verteidigung kaum die Moeglichkeit geboten 
wird, Gegenbeweise zu erbringen. Eingebrachten Beweisantraegen 
begegnet die Richterin prinzipiell mit dem Vorbehalt "Ich werde mir 
Gedanken ueber die Relevanz machen".
Schon am zweiten Prozesstag machte die Richterin ausserdem deutlich, 
wie sehr sie an den Ausfuehrungen der Angeklagten interessiert war. 
Aus dem Prozessbericht (antirep2008.lnxnt.org): "Arleth las aus 
ALF-BekennerInnenschreiben vor und stellte Balluch unzaehlige Fragen 
deren Antwort sie nicht abwartete. Auf Nachfrage eines Anwaltes wurde 
klar, dass Arleth die BekennerInnenschreiben nicht dem Akt entnommen, 
sondern selbst recherchiert hatte. Nach mehrmaligem Bitten des 
Angeklagten, die Fragen der Reihe nach und zusammenhaengend zu 
stellen, bzw. ihm Moeglichkeit zur Antwort zu geben, liess die 
Richterin seine Ausfuehrungen sporadisch zu, wobei sie dabei mit ihrem 
Assistenten zu sprechen begann, in Akten blaetterte und keinerlei 
Regung zeigte, als Balluch vor sich hin summte, anstelle seine Aussage 
fortzusetzen."
Vier der dreizehn Angeklagten (vor allem aus dem Umfeld der BaT) 
weigerten sich in Folge dessen, aehnliche Prozeduren ueber sich 
ergehen zu lassen, und gaben Prozesserklaerungen ab, anstatt vor 
Gericht auszusagen.
Gewissermassen umgingen sie damit Arleths "Verbot" gegen politische 
Agitation innerhalb des Gerichtssaals. In den Prozesserklaerungen 
erklaeren die AktivistInnen, warum sie sich aktiv fuer Tierrechte 
einsetzen (zB Entindividualisierung von Huehnern, Fuechsen, Nerzen und 
Co) und betonen, dass sich die Annahme, dieser Prozess diene der 
Kriminalisierung der Tierrechtsbewegung und nicht dem Ausfindigmachen 
von StraftaeterInnen, klar bestaetigt haette.
In den Strafantraegen wurden den Beschuldigten vollkommen legale 
Aktivitaeten wie Demonstrationen oder Flugblattaktionen, aber auch 
Recherchetaetigkeiten vorgeworfen, als waeren dies strafbare 
Handlungen. Dieses Verhalten wollte keineR der Angeklagten 
unterstuetzen.
*-pc-*
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