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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 30. Maerz 2010; 21:53
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Prozesse:

> Eine Richterin macht sich Gedanken

Die ersten vier Wochen im 278a-Verfahren


Das Verfahren gegen die TierrechtsaktivistInnen aus dem Umfeld des
"Vereins gegen Tierfabriken" und der "Basisgruppe Tierrecht" laeuft
nun schon vier Wochen. Bisher wurden 11 von 13 Angeklagten befragt und
es zeichnen sich Muster ab im Vorgehen der Staatsanwaltschaft und in
der Technik der Richterin S. Arleth.

Diese scheint schon am ersten Tag, bei der Befragung des
"Erstbeschuldigten" (M. Balluch), ein deutliches Bild von der Sachlage
zu haben und zu wissen, wem sie welche "Zugestaendnisse" macht und
welche nicht. Trotz der 200.000 Seiten, die der Akt dieses Prozesses
umfasst, duerfen die Angeklagten keine Laptops verwenden, welche zur
Bearbeitung dieser Papierlawine von Noeten waeren.

Die Verteidigung wurde auch des Oefteren verwarnt, weil sie bei
Bezugnahme auf den Strafakt zu lange gebraucht hatte, um die
entsprechenden Seiten zu finden.

Bei den Einvernahmen geht es hauptaechlich um die Verbindungen
verschiedener Organisationen (BaT, SHAC, OGPI, VgT, ALF,...)
zueinander und die Art und Weise wie Kampagnen gefuehrt wurden. Allein
die Befragung des Erstbeschuldigten dauerte 5 Tage. Nur vereinzelt
ging es um die Begehung von Straftaten, wie das Umsaegen von
Hochstaenden. Wiederholt wurden die Beschuldigten befragt, warum sie
denn Verschluesselungen an E-mails und Dateien vorgenommen haetten.

Auffaellig ist, dass der Verteidigung kaum die Moeglichkeit geboten
wird, Gegenbeweise zu erbringen. Eingebrachten Beweisantraegen
begegnet die Richterin prinzipiell mit dem Vorbehalt "Ich werde mir
Gedanken ueber die Relevanz machen".

Schon am zweiten Prozesstag machte die Richterin ausserdem deutlich,
wie sehr sie an den Ausfuehrungen der Angeklagten interessiert war.
Aus dem Prozessbericht (antirep2008.lnxnt.org): "Arleth las aus
ALF-BekennerInnenschreiben vor und stellte Balluch unzaehlige Fragen
deren Antwort sie nicht abwartete. Auf Nachfrage eines Anwaltes wurde
klar, dass Arleth die BekennerInnenschreiben nicht dem Akt entnommen,
sondern selbst recherchiert hatte. Nach mehrmaligem Bitten des
Angeklagten, die Fragen der Reihe nach und zusammenhaengend zu
stellen, bzw. ihm Moeglichkeit zur Antwort zu geben, liess die
Richterin seine Ausfuehrungen sporadisch zu, wobei sie dabei mit ihrem
Assistenten zu sprechen begann, in Akten blaetterte und keinerlei
Regung zeigte, als Balluch vor sich hin summte, anstelle seine Aussage
fortzusetzen."

Vier der dreizehn Angeklagten (vor allem aus dem Umfeld der BaT)
weigerten sich in Folge dessen, aehnliche Prozeduren ueber sich
ergehen zu lassen, und gaben Prozesserklaerungen ab, anstatt vor
Gericht auszusagen.

Gewissermassen umgingen sie damit Arleths "Verbot" gegen politische
Agitation innerhalb des Gerichtssaals. In den Prozesserklaerungen
erklaeren die AktivistInnen, warum sie sich aktiv fuer Tierrechte
einsetzen (zB Entindividualisierung von Huehnern, Fuechsen, Nerzen und
Co) und betonen, dass sich die Annahme, dieser Prozess diene der
Kriminalisierung der Tierrechtsbewegung und nicht dem Ausfindigmachen
von StraftaeterInnen, klar bestaetigt haette.

In den Strafantraegen wurden den Beschuldigten vollkommen legale
Aktivitaeten wie Demonstrationen oder Flugblattaktionen, aber auch
Recherchetaetigkeiten vorgeworfen, als waeren dies strafbare
Handlungen. Dieses Verhalten wollte keineR der Angeklagten
unterstuetzen.
*-pc-*



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